Seit Juni 2012 heißt es in der EU: eine Person – ein Pass. Das betrifft nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder. Die bis dahin übliche Praxis bei Auslandsreisen, Kinder in den Reisepass der Eltern eintragen zu lassen, ist abgeschafft. Auch Babys benötigen nun ein eigenes Ausweisdokument, wenn sie mit den Eltern in Urlaub fahren. Die grünen Kinderausweise liefen bereits 2007 aus.
Welche Formen von Kinderausweisen gibt es?
Es gibt drei Möglichkeiten, ein gültiges Ausweisdokument für Kinder zu beantragen:
- Kinderreisepass
- ePass/Reisepass
- Personalausweis
Kinderreisepass
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten. Eine Voraussetzung ist, dass das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Der Kinderreisepass sieht im Prinzip aus wie ein regulärer Reisepass: Die dunkelrote Farbe ist gleich, nur der Schriftzug auf dem Deckblatt wurde angepasst. Einmal ausgestellt, ist der Kinderreisepass 6 Jahre gültig. Er kann höchstens bis zum 12. Geburtstag verlängert werden. Das erstmalige Ausstellenlassen kostet 13 Euro. Für Verlängerungen und Aktualisierungen, zum Beispiel beim Austausch des Fotos oder neuen Größenangaben, sind jeweils 6 Euro zu zahlen. Bei diesen Änderungen muss das Kind anwesend sein.
ePass/Reisepass
Kinder ab 12 Jahren können wie ihre Eltern einen elektronischen Reisepass beantragen. Der ePass ist maschinenlesbar und zeichnet sich durch einige elektronische Sicherheitsmerkmale aus. Anhand der biometrischen Verfahren (Bild, Fingerabdrücke) kann geprüft werden, ob Pass und Inhaber tatsächlich zusammengehören. In manchen Ländern, insbesondere in den USA, müssen auch Kinder bei der Einreise einen ePass vorlegen. Daher kann der Reisepass auf Wunsch der Eltern schon für Babys und Kleinkinder ausgestellt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden aber keine Fingerabdrücke gespeichert. Kosten für den ePass: 37,50 Euro. Allerdings ist der ePass für alle unter 24 Jahren nur 6 Jahre gültig und er kann nicht verlängert werden.
Personalausweis
Regulär wird der Personalausweis erst nach dem 16. Lebensjahr ausgestellt. Wenn die Eltern dies möchten, kann er bereits nach der Geburt angefertigt werden. Der „Perso“ gilt in allen EU-Ländern sowie den Staaten, die zum Schengener Abkommen gehören: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Der Personalausweis kostet 22,80 Euro. Als Kinderausweis ist er maximal 6 Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen, wenn ich den Kinderausweis beantragen will?
Folgende Dokumente müssen Sie einreichen, wenn Sie für Ihr Kind erstmalig ein Ausweisdokument beantragen wollen:
Du willst mit deinem Kind in den Urlaub fahren und auf einmal stellt sich die Frage: Wie weist du es eigentlich aus? Wir haben uns die verschiedenen Ausweisdokumente mit ihren Vor- und Nachteilen einmal näher angeschaut.
Artikelinhalt
- Wozu brauchst du welchen Kinderausweis?
- Welche Unterlagen benötigst du für die Antragsstellung?
- Wie lange dauert die Ausstellung?
- Was kosten die verschiedenen Kinderausweise?
- Wie lange sind die Kinderausweise jeweils gültig?
- Die verschiedenen Kinderausweise im Überblick
Auf einen Blick
Früher ließen sich Kinder für Reisen in andere Länder einfach im Reisepass der Eltern vermerken. Heute brauchen Kinder ab ihrer Geburt einen eigenen Kinderausweis. Aber welchen?
Diese drei Möglichkeiten gibt es:
- Kinderpersonalausweis
- Kinderreisepass
- elektronischer Reisepass (ePass)
Wozu brauchst du welchen Kinderausweis?
Eigentlich haben alle Kinderausweise den gleichen Nutzen. Du brauchst sie immer dann, wenn du mit deinem Kind in ein Land außerhalb Deutschlands reist. Kinder unter 16 Jahren brauchen innerhalb Deutschlands kein Ausweisdokument. Danach greift auch für sie die Ausweispflicht.
Welche Unterlagen benötigst du für die Antragsstellung?
Voraussetzung für die Beantragung aller drei Kinderausweise ist zum einen, dass das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat und zum anderen, dass es bei der Antragsstellung dabei ist. Das Antragsformular findest du in der Regel auf der Internetseite des zuständigen Einwohnermeldeamtes und kannst es bereits vor dem Vor-Ort-Termin ausfüllen.
Für die Beantragung eines Kinderausweises benötigst du dann folgende Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (hier kommt ihr zur Passbild-Schablone für Kinder),
- die Geburtsurkunde des Kindes,
- den alten Kinderausweis, falls vorhanden.
Bei Kindern unter 16 Jahren sind zusätzlich immer die Ausweise aller Sorgeberechtigten im Original vorzulegen. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragsstellung nicht vor Ort sein, benötigt der andere Sorgeberechtigte eine schriftliche Einverständniserklärung. Dieses Formular für die sogenannte Zustimmungserklärung findest du auf der Seite deines zuständigen Einwohnermeldeamts.
Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, so muss er dies auf der Behörde nachweisen.
Kinder über zehn Jahren unterschreiben ihren Kinderausweis selbst.
Wie lange dauert die Ausstellung?
Ein Kinderreisepass wird direkt vor Ort im Einwohnermeldeamt ausgestellt. Dort werden die Personalien und ein Scan des Fotos auf einen Aufkleber gedruckt und kommen dann in einen leeren Kinderreisepass. Bei einer Verlängerung wird der aktuellere Aufkleber einfach auf die nächste Doppelseite in diesem Pass eingeklebt. Hier kannst du also direkt mit deinem Ausweisdokument aus der Behörde gehen.
Bei einem Kinderpersonalausweis musst du dich in der Regel um die zwei bis vier Wochen gedulden, bis du ihn in den Händen hältst.
Am längsten warten musst du auf einen regulären Reisepass beziehungsweise ePass für dein Kind. Er wird in der Bundesdruckerei hergestellt und die Bearbeitungszeit beträgt hier zwischen vier und sechs Wochen. In dringenden Fällen kannst du ein Express-Verfahren beantragen. Das kostet zusätzliche 32 Euro, aber dafür liegt der Pass nach nur drei Arbeitstagen zur Abholung bereit.
Was kosten die verschiedenen Kinderausweise?
Am günstigsten ist der Kinderreisepass mit 13 Euro für die Erstausstellung. Eine Aktualisierung des Passes kostet sechs Euro. Mit 22,80 Euro liegt der Kinderpersonalausweis im Mittelfeld und am kostspieligsten ist der ePass mit 37,50 Euro. Sowohl der Kinderpersonalausweis als auch der reguläre Reisepass können nicht verlängert beziehungsweise aktualisiert werden.