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Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen. Informationen zu den Führerschein-Klassen A1, A2 oder A: Welche gesetzliche Voraussetzungen sind zu beachten Ein Motorrad darf lenken, Mindestalter
für die einzelnen Motorradklassen:Gesetzliche Voraussetzungen
(siehe Leichtmotorrad bis 125 ccm)
Berechtigungsumfang
A1
- Motorräder mit und ohne Beiwagen
maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW (15 PS) sowie maximal 0,1 kW/kg Eigengewicht - dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS)
A2
- Motorräder mit und ohne Beiwagen
maximal 35 kW (48 PS) und 0,2 kW/kg Eigengewicht
Die gedrosselte Version darf nur von einem Fahrzeug mit nicht mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein.
A
- Motorräder mit und ohne Beiwagen
ohne Leistungsbeschränkung - dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW (20 PS)
1. Ausbildungsphase
Theorie:
20 Unterrichtseinheiten Basisunterricht (allgemeiner Teil) und
6 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch (in der
Fahrschule)
Wenn gleichzeitig der Führerschein B gemacht wird, ist der allgemeine Teil für beide Führerschein-Klassen gültig.
Praxis:
mind. 14 Fahrstunden (mit einem Fahrlehrer der Fahrschule) - davon mindestens 10 auf Straßen mit öffentlichem Verkehr;
Kandidaten, die bei Antragstellung bereits das 39. Lebensjahr erreicht haben: 16
Fahrstunden
Erste Hilfe Kurs:
6 Stunden
Der Prüfungsantritt muss binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen.
Tipp für die Klasse A1: Wer zuvor 2 Jahre ununterbrochen im Besitz eines B-Führerscheins mit dem Code 111 war, kann sich 6 der dafür absolvierten Ausbildungsstunden anrechnen lassen.
Prüfungsablauf
Die Theorie-Prüfung findet an einem PC statt, die Prüfungsfragen sind im Multiple-Choice-Verfahren (also mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zu beantworten. Achtung: Bei einer Frage können eine bis alle Antworten richtig sein. Eine Frage gilt als richtig beantwortet, wenn alle richtigen Antworten auch als solche markiert wurden.
ÖAMTC Tipp: Testen Sie Ihr Prüfungswissen online! Der Online Führerscheintest ist auch als kostenlose APP verfügbar.
Die Praxis-Prüfung dauert mind. 25 Minuten. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
Mit der bestandenen Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen und Sie erhalten unmittelbar anschließend den vorläufigen Führerschein (4 Wochen gültig und nur in Österreich!) und ein Kostenblatt. Der Scheckkartenführerschein wird nach Bezahlung der Gebühren mit der Post zugeschickt.
Probezeit
- Es besteht eine Probezeit von 3 Jahren ((bei A1 bis zum vollendeten 21. Lebensjahr).
- In der Probezeit gilt ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).
- Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr.
2. Ausbildungsphase
- Auch wenn Sie schon einen Führerschein B haben, ist trotzdem die für die Klasse A vorgesehene Ausbildung zu absolvieren.
- Bei gleichzeitigem Erwerb der Führerscheine A und B sind beide jeweils dafür vorgesehenen 2. Ausbildungsphasen zu durchlaufen.
Ablauf und Reihenfolge
- Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining
(etwa 8,5 Stunden), inkl. verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum von 2-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung. - Eine Perfektionsfahrt
(2 x 50 Minuten inkl. Gespräch über das Erlebte) in einem Zeitraum von 4-14 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.Zwischen Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt muss ein Zeitraum von mindestens 2 Monaten liegen. Die Perfektionsfahrt kann in den ÖAMTC Fahrtechnik Zentren oder in einer Fahrschule absolviert werden.
- Freie Wahl beim Mehrphasen-Training:
Das Mehrphasentraining kann in den Fahrsicherheitszentren des ÖAMTC absolviert werden. - Prüfungen sind in der 2. Ausbildungsphase nicht vorgesehen.
Sollte die Ausbildung nicht oder nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum absolviert werden, so drohen nach Setzung einer Nachfrist:
- Verlängerung der Probezeit
- und im schlimmsten Fall: Entziehung der Lenkberechtigung bis zur vollständigen Absolvierung der Ausbildung.
Aufstieg im Stufenmodell
Im Stufenmodell der Motorradklassen ist der erleichterte Aufstieg in die nächst höhere Klasse möglich. Voraussetzungen:
- 2 Jahre Besitz der niedrigeren Klasse
- Absolvierung der 2. Ausbildungsphase
- 7 Stunden Praxistraining (bei der ÖAMTC Fahrtechnik oder in einer Fahrschule) oder eine Fahrprüfung
ÖAMTC Tipps
Ausführliche Informationen zu den Klassen AM, A1 A2 & A finden Sie im Folder "Motorrad-Führerschein". An den ÖAMTC-Stützpunkten und auch als Download gibt es die Gratis-Broschüre "Ich will den Schein!" - eine umfassende Information über Moped-, Motorrad- und Autoführerschein.
Weitere Tipps der Club-Juristen finden Sie zu den Rechten und Pflichten von Fahrschülern sowie zu den Verkehrsregeln für Motorradfahrer. Alle Führerschein-Infos online gibt es unter www.oeamtc.at/fuehrerschein.
Als Starthilfe für FahrschülerInnen (beim erstmaligen Führerschein-Erwerb), Grundwehr- und Zivildiener bietet der ÖAMTC eine Schnupper-Mitgliedschaft an - im Beitrittsjahr gratis! Die Clubleistungen reichen von Pannenhilfe, Rechtsberatung und Reise-Service bis zu den Sparvorteilen bei mehr als 160.000 ÖAMTC Vorteilspartnern weltweit.
Thema Führerschein
Ob für Auto, Moped, Motorrad, Quad oder Lastwagen mit Anhänger: auf die Führerscheinprüfung muss man sich optimal vorbereiten. Der Club informiert über die Voraussetzungen, Dauer und Fristen, kompetent und unabhängig. Mit gratis Online-Führerschein-Test.
© istockphoto.com/GeorgijevicMelden sie sich an um schnell und einfach fortzufahren! Sie können den Schutzbrief aber auch ohne Anmeldung bestellen.