ich habe ein Auto gekauft. Kann ich es schon anmelden, bevor ich mein altes Auto abgemeldet habe? Ich will die Versicherung wechseln, aber die SF-Stufe von der anderen Versicherung übernehmen? Geht es, bei beiden Verträgen die gleiche SF-Stufe zu haben, oder "resettet" dann die alte Versicherung auf SF 0, wenn ich meine SF 9 auf die neue Versiherung übertrage ? Danke für eure Antworten
...komplette Frage anzeigen6 Antworten
DerHans
Community-Experte
Versicherung
10.02.2017, 14:27
Für einige Tage akzeptiert die Versicherung auch ein zweites Fahrzeug mit der gleichen SF-Klasse. Du muss dem Versicherer nur mitteilen, WANN das vorherige Fahrzeug abgemeldet wird. Der Beitrag wird dann mit der ersten Rechnung erhoben.
BenniXYZ
Topnutzer im Thema Auto
10.02.2017, 20:26
Ja, kannst du machen. Nach der Anmeldung rufst du den Versicherer an und läßt den Antrag aufnehmen. Dann sagst du dem Sachbearbeiter gleich, daß es noch 14 Tage mit der Abmeldung des alten Fahrzeuges dauern kann. "Resettet" wird in SF einhalb oder in SF2, nicht in 0. Ehe der SFR vom alten Unternehmen abgefragt wird, können schon mal 4 Wochen vergehen. Und ja, man kann 2 oder noch mehr Fahrzeuge beim gleichen Versicherer mit gleichen SF Klassen versichern. Das nennt sich Sondereinstufung oder Flottentarif.
2 Kommentare 2
ascivit
Fragesteller
10.02.2017, 20:42danke, ich frag mal nach Flottentarif. :)
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BenniXYZ 10.02.2017, 20:58
Flotte ab 5 KFZ:-)
schleudermaxe
Topnutzer im Thema Versicherung
10.02.2017, 13:56
... jeder hier kann soviele Fz. anmelden und versichern wie er zählen kann. Jedes bekommt allerdings seine eigene SF-KLasse, so jedenfalls bei meiner. Und was sagt Dein Berater dazu, kennt der sich wirklich nicht aus?
2 Kommentare 2
Menuett 10.02.2017, 14:30
Dann hast Du aber eine unkulante Versicherung.
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schleudermaxe 10.02.2017, 14:38
... aber das sagen doch alle hier. Und das Deine eine SF-Klasse vergibt die gar nicht zur Verfügung steht, weil sie sich bei einem Mitbewerber befindet, solltest Du dann auch mal so richtig raushängen bei Deinen vielen schmalen Antworten.
fuji415
Community-Experte
Auto
10.02.2017, 17:31
Bei einem Kfz-Versicherungswechsel behalten Sie Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse auch beim neuen Versicherer. Die Schadenfreiheitsklasse wird Ihnen sogar um eine Klasse besser gestuft, wenn Sie die Versicherung zum Vertragsjahresende (reguläre Kündigung) wechseln. Alles was Sie machen müssen: Teilen Sie der neuen Kfz-Versicherung mit, bei welcher Kfz-Versicherung Sie bisher den Versicherungsvertrag hatten. Geben Sie dazu auch die Versicherungsnummer des bisherigen Vertrags an. Auf Ihrer letzten Beitragsrechnung finden Sie all diese Angaben. Mit der Versicherungsnummer wird sich Ihr neuer Versicherer die Schadenfreiheitsklasse vom alten Versicherer bestätigen lassen und den schadenfreien Verlauf abrufen. Ein paar Versicherungskunden möchten nach so einem schadhaften Verlauf mogeln und setzen darauf, dass der neue Versicherer nichts vom regulierten Vorschaden im ablaufenden Versicherungsjahr erfährt. Diesen Zahn können wir Ihnen allerdings ziehen! Der neue Versicherer erfährt ebenso die regulierten Vorschäden aus dem ablaufenden Versicherungsjahr und wird analog zum alten Versicherer die Schadenfreiheitsklasse zurückstufen. //www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/kfz-versicherungswechsel-schadenfreiheitsklasse-behalten.htmlAbmelden dann Anmelden mit der neuen eVB Nummer der neuen Versicherung .
§10 (4) FZV Fahrzeugzulassungsverordnung
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."//www.tankstelle-brandshof.de/index.php/wie-komme-ich-ohne-zulassung-zur-hu.html
Schadenfreiheitsklasse von Versicherung A auf Versicherung B übertragen lassen
Nach einem regulierten Schadensfall in der Kfz-Haftpflicht und ggf. Vollkasko wird im Folgejahr eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse durchgeführt.
pwohpwoh
10.02.2017, 14:33
Du musst der neuen Versicherung deine SF-Klasse belegen. Für eine Übergangsfrist von 14 Tagen kannst du dieselbe SF-Klasse behalten. Darüber hinaus wird dein neuer Wagen als Zweitfahrzeug versichert.
3 Kommentare 3
schleudermaxe 10.02.2017, 14:39
... wo steht das, daß das so ist.
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pwohpwoh 10.02.2017, 15:35
Bei meiner Versicherung. Klär mit deiner ab, ob das dort ebenso ist.
schleudermaxe 10.02.2017, 17:13
... und was hat Deine mit der von dem/der FSt./in am Hut?
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