Antrag auf Einstellung des Verfahrens Muster

Muss das Opfer eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft akzeptieren? Was ist ein Fortführungsantrag?

Solange die Tat nicht verjährt ist, haben Opfer das Recht, einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens zu stellen, auch wenn die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren beendet hat.

Der Antrag ist binnen vierzehn Tagen nach Verständigung von der Einstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen. Wurde das Opfer jedoch von der Einstellung nicht verständigt, innerhalb von drei Monaten ab der Einstellung des Verfahrens.

Der Antrag muss eine Begründung enthalten wie z.B. dass

  • das Gesetz verletzt oder unrichtig angewendet wurde oder
  • erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden oder
  • neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die für sich allein oder im Zusammenhalt mit den übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass (mit Diversion vorgegangen oder) der/die Täter/in angeklagt werden kann.

Erachtet die Staatsanwaltschaft den Antrag für berechtigt, so hat sie das Verfahren fortzuführen, andernfalls hat sie den Fortführungsantrag mit dem Akt und einer Stellungnahme dem Gericht zu übermitteln. Dieses kann sodann der Staatsanwaltschaft gegebenenfalls die Fortführung des Ermittlungsverfahrens auftragen.

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AW: Antrag auf Einstellung selbst stellen

Der Vorwurf wird bestritten.
Der Angeschuldigte und sein Rechtsbeistand hatten allerdings eine geteilte Auffassung der Angehensweise. Der Rechtsbeistand schickte letztendlich ein Schreiben das sein Mandant keine Aussage machen wird. Bei einer Mitangeschuldigten wurde das Verfahren bereits eingestellt.

Der Rechtsbeistand stellte nun vor 2 Wochen eine Rechnung zu in der es um die Beteiligung an der nicht nur vorläufigen Einstellung des Verfahrens geht ( 190Euro ).
Der Mandant geht davon aus ( nach Recherche im Netz ) das dieser Betrag nur erhoben werden kann wenn das Verfahren auch tatsächlich eingestellt ist oder reicht der bloße Antrag dazu aus?

Weder hat der Mandant eine Kopie eines solchen Antrages bekommen noch einen Einstellungsbescheid.

Schriftlich hat der Mandant heute den Rechtsbeistand aufgefordert anhand der bisherigen Aktenlage bei der Staatsanwaltschaft zu betragen das Verfahren gegen seinen Mandaten einzustellen. Weitere Erkenntnisse wird es ohnehin nicht geben da der gesondert Verfolgte bereits 2011 zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde und keine weiteren Ermittlungen im Raum stehen da das Verfahren abgeschlossen ist bei ihm.

Es wurde sich quasi jetzt auf die "Kunden" orientiert und nacheinander "abgearbeitet".

 

Etwas sperrig ist die Bezeichnung ‚Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens‘. Umgangssprachlich heißt es eher ‚Einstellungsantrag‘, der in § 108 Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist.

Wenig bekannt ist, dass es zwei – durchaus unterschiedliche – Gründe gibt, warum ein solcher Antrag gestellt werden kann:

  • § 108 Abs 1 Z 1 StPO: weil die vorgeworfene Tat nicht strafbar ist = es wurde tatsächlich keine Straftat begangen
  • § 108 Abs 1 Z 2 StPO: weil die bisherigen Ermittlungsergebnisse eine weitere Verfolgung nicht rechtfertigen = es wurde schon genug ermittelt und es wird (voraussichtlich) nicht mehr herauskommen

Ein solcher Antrag ist an die zuständige Staatsanwaltschaft zu stellen, die dann entweder einstellen kann oder binnen vier Wochen den Antrag dem Landesgericht vorlegen muss. Dann muss das Gericht entscheiden, ob das Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder nicht. Gegen diesen Beschluss gibt es dann eine Beschwerdemöglichkeit an das jeweilige Oberlandesgericht.

Warum kann ein solcher Antrag sinnvoll sein?

Man kann sich dadurch ’noch aktiver‘ in das Ermittlungsverfahren einbringen und erwirken, dass die Staatsanwaltschaft – wenn sie nicht einstellt – zumindest einmal ‚die Karten auf den Tisch legt‘, also argumentieren muss, warum nicht eingestellt wird. Überdies hat man dann noch die Möglichkeit dies vom Gericht prüfen zu lassen.

In der Praxis ist es wichtig, dass man klar sagt/schreibt, auf welchen der beiden Gründe sich der Antrag stützt. Dies, da es bei § 108 Abs 1 Z 2 StPO eine Wartefrist gibt, bis dieser Antrag überhaupt erfolgreich sein kann.

2. Oktober 2020/von Michael Lanzinger

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Wer trägt Anwaltskosten bei Einstellung des Verfahrens?

Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts. Wie ein Freispruch, allerdings trägt der Beschuldigte seine notwendigen Auslagen selbst (z.B. Anwaltskosten).

Was kostet die Einstellung eines Verfahrens?

bei einer Verurteilung bis zu 1 Jahr oder mehr als 180 Tagessätzen: 280 Euro. bei einer Verurteilung bis zu 2 Jahren: 420 Euro. bei einer Verurteilung bis zu 4 Jahren: 560 Euro. bei einer Verurteilung bis zu 10 Jahren: 700 Euro.

Was bedeutet Einstellung des Verfahrens?

Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters muss ein Unternehmen einen schrittweisen Prozess durchlaufen, um seinen Bedarf zu ermitteln, die qualifiziertesten Kandidaten zu rekrutieren und schließlich einzustellen. Die meisten Unternehmen haben ihren eigenen Einstellungsprozess.

Wie kann ein Verfahren eingestellt werden?

Darin ist festgelegt, dass ein Ermittlungsverfahren bei Vergehen eingestellt werden kann, sofern das Maß der Schuld des Täters als gering anzusehen ist und zudem kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

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