Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der Ganztagsschule wo abgeben

Ablaufplan zur Hortanmeldung:

Um einen Hortplatz für Ihr Kind geltend zu machen, müssen Sie bei dem Jugendamt Ihres Bezirkes einen Antrag auf erweiterte Förderung stellen. Antrag für die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)

//www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/

Diesen ausgefüllten Antrag geben Sie bitte bei uns in der Schule ab und wir leiten ihn an das zuständige Jugendamt (wohnortabhängig) weiter.

Vom Jugendamt erhalten Sie zwei Dokumente zurück.

BESCHEINIGUNG:

  • Zur Vorlage an der Schule. Mit diesem Dokument wissen wir, dass Ihr Kind einen Anspruch auf Hortbetreuung hat und in welchem zeitlichen Umfang.

BESCHEID:

Dieser Bescheid dient zur Vorlage bei der Hortkostenstelle in Pankow (Fröbelstraße 17 ,

10405 Berlin). Mit diesem Bescheid und der Schulbescheinigung (erhältlich im Sekretariat) wird dort der Hortvertrag abgeschlossen. .

Auch hier erhalten Sie zwei Dokumente.

MITTEILUNG ÜBER DIE REGISTRIERUNG EINES VERTRAGES:

  • Zur Vorlage an der Schule. Somit wissen wir, dass Sie alles in die Wege geleitet haben und das Amt alle Dokumente von Ihnen, für einen Hortplatz, erhalten hat.

VERTRAG:

  • Dieser ist zwei Jahre gültig und ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Bitte beachten Sie, sollte Ihr Kind eine Klassenstufe wiederholen, Sie nach Ablauf (der gültigen zwei Jahre) einen Antrag auf Erweiterung, für ein weiteres Schuljahr, bei dem zuständigen Jugendamt stellen müssen.

Klassenstufe fünf und sechs:

Ihr Vertrag läuft in der Regel bis zum Ende des Schuljahres der vierten Klasse. Sollten Sie auch nach der vierten Klasse einen Hortplatz für Ihr Kind benötigen, muss dies gesondert beantragt werden.

Auch in diesem Fall wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Jugendamt und bitten um Fortführung Ihres bestehenden Hortvertrages für Klassenstufe fünf und sechs.

Anträge zur Hortbetreuung können jederzeit gestellt und bestehende Verträge jederzeit gekündigt werden.

KOSTENBESCHEID:

Mit dem Kostenbescheid erhalten Sie eine Übersicht über die anfallenden Hortkosten. Diese sind an das Jugendamt zu entrichten.

Bitte beachten Sie, dass wir als Hort / Schule an der Berechnung oder mit der Bezahlung der Hortkosten nichts zu tun haben. 

Sehr geehrte Eltern,

Ihr Kind wird die Schule am Senefelderplatz besuchen und Sie wünschen auch eine Betreuung für den Nachmittag?

Dann möchten wir Sie bitten folgende Punkte zu beachten:

Allgemeine Informationen zur Anmeldung der Schulanfänger finden Sie hier.

Antragsstellung

  • Der Betreuungsgutschein (Bedarfsbescheid) wird im zuständigen Jugendamt/ Bezirksamt (wohnortabhängig) beantragt ("Antrag für die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)").
  • Das Antragsformular für die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) finden Sie hier.
  • Für die Jahrgangsstufen 1 und 2 wird seit dem 01.08.2019 kein Kostenbeitrag mehr erhoben.

  • Es ist keine Bedarfsprüfung für Kinder in der Jahrgangsstufe 1 bis 6 an der offenen Ganztagsschule mehr erforderlich. Der Bedarf wird vom Jugendamt entsprechend des Antrags der Eltern festgestellt und beschieden.
  • Ein Antrag muss aber weiterhin beim Jugendamt gestellt werden.

  • Abschließend erhalten Sie einen "Bescheid über die ergänzende Förderung und Betreuung an allgemeinbildenden Schulen" (Bedarfsbescheid/ Gutschein), dieser wird benötigt um mit dem Sozialpädagogischen Bereich (Hort) einen Vertrag zu schließen. Daher möchten wir Sie bitten diesen in der Schule abzugeben.
  • Da wir an der Schule am Senefelderplatz ein freier Träger sind, der die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) übernimmt, machen Sie den Vertrag direkt mit uns und nicht mit dem Jugendamt.
  • Bedarfsbescheide haben in der Regel eine Gültigkeit von 2 Jahren, sodass es notwendig ist diesen in der zweiten und in der vierten Klasse neu zu beantragen.

Betreuungsverträge

  • Den "Vertrag über die Aufnahme und Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an einer ergänzenden Betreuung" schließen sie direkt mit uns ab, bitte füllen Sie keine Verträge des Jugendamtes aus!
  • Der Vertrag wird in doppelter Ausfertigung an Sie durch die Erzieher:innen am Schulanfängerelternabend ausgegeben, bitte geben Sie beide Exemplare unterschrieben und ausgefüllt mit den restlichen Unterlagen wieder in der Einrichtung ab.
  • Die Foto-Filmerlaubnis und Einverständniserklärung SPB sind ebenfalls auszufüllen - diese sind wichtig für Abholvollmachten und evtl. Besonderheiten.
  • Das SEPA-Mandat muss nicht zum Start der Betreuung in der 1. Klasse ausgefüllt werden. Dies müsste dann aber spätestens zum Übergang der 3. Klasse nachgeholt werden.
  • Sollten Sie die Unterlagen online ausfüllen und unterschrieben, können Sie die diese, gemeinsam mit dem Bedarfsbescheid auch direkt an senden
  • Weiterhin können die Verträge komplett ausgefüllt und mit dem Bedarfsbescheid auch im Sekretariat, sowie im Freizeitbereich bei jedem/jeder Erzieher:in abgegeben werden, auch die Nutzung des Briefkasten ist möglich.
  • Sollte der Betreuungsgutschein (Bedarfsbescheid) schon abgegeben worden sein, sortieren wir diesen den Verträgen zu.
  • Die entsprechenden Vertragsunterlagen für die Betreuung im Sozialpädagogischen Bereich (Hort) der Schule am Senefelderplatz finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Inhalt des Gruppengeschehens, Schwerpunkte, etc. erfolgen am ersten Elternabend im neuen Schuljahr!

Informationen zur Betreuung der neuen Erstklässler vor der Einschulung finden Sie im Bereich "neue Erstklässler:innen".

Wie stelle ich einen Hortantrag?

Für einen Hortplatz muss ein Bedarfsbescheid (Hortgutschein) im Jugendamt beantragt werden. Ohne die Bedarfsanerkennung ist eine Betreuung des Kindes im Hort nicht möglich. Die Beantragung muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.

Ist der Hort in Berlin kostenlos?

Ab August 2019 müssen Eltern bis zum Beginn der dritten Klasse keine Hortbeiträge mehr zahlen. Kitabetreuung in Berlin ist bereits kostenlos, die Hortbetreuung tritt nun in diese Fußstapfen. Ab nächstem Jahr können nun alle Kinder der 1. Und 2.

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