Antrag auf steuerklassenwechsel bei ehegatten 2022

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Steuerklasse ändern und sparen: Mit diesem Formular in 10 Minuten erledigt!

Du möchtest einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen? Kein Problem. Wir zeigen dir, mit welchem Formular es ganz einfach geht.

Inhalt

Wann ist ein Steuerklassenwechsel notwendig?

Welches Formular brauche ich für den Steuerklassenwechsel?
> Heirat
> Alleinerziehende
> Trennung

So füllst du den Antrag auf Steuerklassenwechsel aus

Wer meldet den Steuerklassenwechsel dem Arbeitgeber?

Antrag auf Steuerklassenwechsel mit Online-Formular: Was du wissen musst

Nur Verheiratete oder Verpartnerte können zwischen mehreren Steuerklassen wählen. Durch eine geschickte Aufteilung der Steuerklassen könnt ihr Steuern zu sparen.

Den Antrag auf Steuerklassenwechsel kannst du teilweise online stellen. Lade dir das Formular herunter, fülle es aus und schicke es postalisch an dein Finanzamt. Du kannst das Dokument auch online ausfüllen – und zwar hier. Ausdrucken und per Post versenden musst du es aber trotzdem.

Achte darauf, dass dein Antrag auf Steuerklassenwechsel spätestens am 30.11. beim Finanzamt eingeht. Dann wird er noch für das laufende Jahr berücksichtigt.

Verheiratete und Verpartnerte haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen auszuwählen. Sie haben also – anders als Singles oder Alleinerziehende – Wahlmöglichkeiten.

Folgende Steuerklassen gibt es:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene und Verwitwete
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende
  • Steuerklassen III bis V: Verheiratete oder Verpartnerte

Wann ist ein Steuerklassenwechsel notwendig?

Als Daumenregel kann gelten: Ein Steuerklassenwechsel steht dann an, wenn sich an deinem Familienstand etwas ändert.

Also zum Beispiel, wenn du

  • heiratest.
  • dich scheiden lässt.
  • dein erstes Kind erwartest.

Ein Wechsel kann sich auch lohnen, wenn du damit rechnest, demnächst in Kurzarbeit gehen zu müssen oder arbeitslos zu werden. Hier solltest du genau kalkulieren. Gleiches gilt für werdende Eltern.

Du kannst mit der idealen Steuerklasse die Höhe des Elterngelds optimieren. Denn das Elterngeld wird anhand des Bruttogehalts berechnet. Du bekommst also mehr Elterngeld, wenn du in einer günstigen Steuerklasse bist (häufig Steuerklasse 3) und vor der Geburt deines Kindes ein entsprechend hohes Gehalt hast. Mit einem Steuerklassenwechsel kannst du das Elterngeld womöglich um mehrere hundert Euro pro Monat erhöhen!

Am besten wechselst du deine Steuerklasse nicht erst nach der Geburt, sondern während der Schwangerschaft. Und zwar spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Dann wird für die Elterngeldberechnung die von dir gewünschte neue Steuerklasse berücksichtigt.

Schon gewusst? Du kannst Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen!

Ehepaare müssen den Antrag auf Steuerklassenwechsel nur abgeben, wenn sie die Steuerklassen III/V wollen

Ganz wichtig für dein Verständnis: Die unterschiedlichen Steuerklassenkombinationen wirken sich nur während des Jahres auf das laufende Familiennetto aus. Mit der Steuererklärung wird die Einkommensteuer von Verheirateten oder Lebenspartnern unabhängig von den vorher gewählten Steuerklassen nach der Splittingtabelle festgesetzt. Man kann mit der geschickten Wahl der Steuerklasse also beeinflussen, wie viel Netto man unterjährig bekommt.

Nach der Heirat steckt das Finanzamt zwei berufstätige Partner normalerweise beide automatisch in die Steuerklassen IV und IV. Sie passt dann gut, wenn beide ähnlich hohe Gehälter einstreichen. Doch häufig verdienen Paare unterschiedlich viel. Dann kann die traditionelle Steuerklassenwahl III/V finanziell geschickter sein.

Wenn einer der beiden Partner rund 60 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens verdient, ist es laut Bundesfinanzministerium empfehlenswert, dass einer in Steuerklasse III, der andere in Steuerklasse V steckt. So bekommt das Paar während des laufenden Jahres zusammengenommen das meiste Netto ausbezahlt. Infos dazu erläutert das Bundesfinanzministerium im „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022“

Ist die Steuerklassenkombination III/V nicht ungünstig für den Partner in Steuerklasse V?

Wenn man die Familienfinanzen wirklich partnerschaftlich plant und dabei kühl kalkuliert, kann diese Kombination der Steuerklassen sinnvoll sein. Du solltest nur damit umzugehen wissen und dich nicht in der Steuerfalle wähnen. Wenn du dich mit deinem Partner darauf einigst, den unterjährigen finanziellen Nachteil des einen auszugleichen und den unterjährigen Überschuss zu teilen, habt ihr beide etwas davon.

Zum Hintergrund: In der Steuerklasse III fällt das Netto höher aus, weil hier die Grundfreibeträge beider Partner (in Höhe von derzeit jeweils: 9.984 Euro pro Person) berücksichtigt werden. Dagegen wird in Steuerklasse V kein Grundfreibetrag einbezogen – und deshalb ist der Steuerabzug hier erheblich höher. Eine Alternative wäre die Steuerklassenkombination IV mit Faktor.

Dabei zahlt jeder Partner unterjährig in etwa schon so viel Steuern, wie es seinem tatsächlichen Anteil an der Steuerschuld entspricht. Das hat auch den Vorteil, dass mit dem Steuerbescheid keine größeren Steuernachzahlungen oder -erstattungen zu erwarten sind. Mehr dazu erfährst du hier.

Welches Formular brauche ich für den Steuerklassenwechsel?

Steuerklassenwechsel nach der Heirat

Um die Lohnsteuerklasse zu ändern, brauchst du das Formular “Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern”. Das aktuelle Formular ist von 2020, gilt aber auch für 2021.

Das Dokument gibt es in Papierform bei deinem zuständigen Finanzamt. Noch leichter ist es, den Antrag online auszufüllen. Das PDF findest du hier zum Download. Drucke es aus, fülle es aus und schicke es dann postalisch an dein Finanzamt. Wenn du willst, dass dein Antrag möglichst bald geprüft wird, gib ihn persönlich ab. Manchmal geht die Bearbeitung dann schneller.

Wie kann ich meine Steuerklasse online ändern?

Du kannst den „Antrag auf Wechsel der Steuerklasse“ auch online ausfüllen, und zwar hier. Klicke rechts auf “Steuern” und gib in den Suchschlitz rechts oben „Steuerklassenwechsel“ ein. So wird ein Dokument erzeugt, das 44 Minuten gültig ist. Solange hast du Zeit, alle Daten einzugeben. Wenn du alles ausgefüllt hast, erzeugst du ein PDF. Das Formular für den Steuerklassenwechsel druckst du nun aus, unterschreibst und schickst es an dein zuständiges Finanzamt. So kann der zuständige Sachbearbeiter deine Steuerklasse ändern.

Seit Oktober 2021 kannst du über das Online-Finanzamt Elster deine Steuerklassen auch komplett online wechseln. Dafür musst du dich aber zuerst bei Elster registrieren.

Video: Steuerklasse ändern nach der Heirat

Steuerklasse ändern: Welches Formular brauchen Alleinerziehende?

Alleinerziehende füllen nicht das oben genannte Formular aus, sondern den “Antrag auf Lohnsteuerermäßigung”. Damit kannst du deine Steuerklasse beim Finanzamt ändern lassen. Du findest das Formular hier in der rechten Seitenleiste. Wenn du dort den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ anklickst, wird automatisch ein Dokument erzeugt, das du online ausfüllen kannst.

Extra-Tipp: Hier kannst du prüfen, ob du als Alleinerziehende alle Steuerfreibeträge bereits ausgeschöpft hast! 

Steuerklasse ändern bei Trennung / Scheidung: Fülle dieses Formular aus

Du stehst in der Pflicht, die Steuerklasse ändern zu lassen, wenn die aktuelle Eintragung beim Finanzamt nicht mehr stimmt. Das trifft zu, wenn du von deinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebst und daher die Voraussetzungen für die Steuerklasse III nicht mehr greifen. Umgekehrt darfst du wieder in die Steuerklasse IV/IV, wenn du mit deinem Partner wieder zusammenlebst.

Folgende Formulare sind je nach Fall auszufüllen:

  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
  • Den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ müssen Verheiratete und Verpartnerte zusätzlich abgeben.

Die ersten beiden Formulare lassen sich inzwischen auch über elster.de elektronisch ausfüllen und einreichen.

Gut zu wissen: Im Trennungsjahr könnt ihr eure alte Steuerklasse noch beibehalten. Im neuen Kalenderjahr gilt dann die neue Steuerklasse.

Video: Steuerklassenwechsel bei Trennung mit Kind:

So füllst du den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ aus

Das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern” ist schnell ausgefüllt. Folgende Daten hast du dort anzugeben: Zunächst einmal dein Finanzamt und die Steuernummer, außerdem die beiden Antragsteller mitsamt Adresse und Steuer-Identifikationsnummer.

Unter B. folgt dann der eigentliche Antrag auf den Steuerklassenwechsel oder auf das Faktorverfahren (in diesem Fall ist auch Abschnitt C auszufüllen). Als Jungverheiratete auch den Steuerklassenwechsel im Jahr der Eheschließung rückwirkend ab dem Hochzeitsmonat beantragen.

Gut zu wissen: Der Wechsel von Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV kann ein Ehepartner allein beantragen. Der andere wird dann ebenfalls auf Steuerklasse IV umgestellt. Die Steuerklasse IV mit Faktor müssen beide beantragen und unterschreiben (unter Punkt C des Formulars).

Der Antrag gilt für zwei Jahre und muss dann neu gestellt werden. Hier ist unter anderem der voraussichtliche Jahresbruttoarbeitslohn beider Partner einzutragen, außerdem Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei dieser Steuerklassenkombination wird die einzubehaltenden Lohnsteuer direkt in Anlehnung an das Splittingverfahren berechnet.

Welche Frist gilt, wenn ich meine Steuerklasse ändern möchte?

Wenn dein Partner und du möchten, dass eine bestimmte Steuerklassenkombination noch für das laufende Jahr gilt, müsst ihr den Steuerklassenwechsel spätestens zum 30. November beim Wohnsitzfinanzamt beantragen.

Wie oft kann ich meine Steuerklasse ändern?

Seit dem Jahr 2020 dürfen Ehepartner und Lebenspartner ihre Steuerklassen mehrfach pro Jahr wechseln. Die geänderte Steuerklassenkombination gilt dann ab dem Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt.

Beispiel: Wenn ihr eure Steuerklassen am 5. August ändert, dann gilt für euch die neue Kombination ab dem 1. September.

Eine rückwirkende Änderung der Steuerklasse ist nur bei Neuverheirateten möglich. Sie können ihre Steuerklasse rückwirkend ab dem Monat der Eheschließung oder Verpartnerung ändern.

Wer meldet den Steuerklassenwechsel dem Arbeitgeber?

Du musst deinen Arbeitgeber nicht selbst informieren, denn der Steuerklassenwechsel wird automatisch an ihn übermittelt. Der Grund: Die Steuerklasse ist ein Bestandteil der so genannten LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Die ELStAM ersetzen seit 2013 die frühere analoge Lohnsteuerkarte. Bei deinem Arbeitgeber werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach der Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Wenn du dich über deine derzeitig vermerkten ELStAM erkundigen möchtest, kannst du auf deine Lohnabrechnung schauen. Oder du registrierst dich für Elster. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern muss das jeder von euch tun.

herMoney-Tipp

Die Wahl der Steuerklasse ist für Verheiratete oder Lebenspartner wichtig, um Steuersparpotential bestmöglich auszunutzen. Ein Steuerklassenwechsel will also gut durchdacht sein. Wenn du dir unsicher bist, welche Steuerklasse die beste ist, dann ziehe im Zweifelsfalle einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater zur Rate. Paare können auch mit Hilfe von Steuerrechnern die verschiedenen Steuerklassenkombinationen durchspielen und so unterjährig ihr Nettogehalt oder Lohnersatzleistungen optimieren.

Zum Weiterlesen: Du arbeitest Teilzeit? So sparst du Steuern! 

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Wie ändere ich die Steuerklasse bei einem Ehegatten?

Für die Änderung der Steuerklasse gibt es den amtlichen Vordruck Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten , der von beiden Ehepartnern unterschrieben und dann an das Finanzamt geschickt werden muss. Keine Angst, selbst wenn Sie nicht die günstigste Kombination gewählt haben, zahlen Sie letztendlich keinen Cent mehr Steuern.

Wie ändere ich die Steuerklasse nach der Heirat?

Steuerklassenwechsel nach der Heirat Um die Lohnsteuerklasse zu ändern, brauchst du das Formular “Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern”. Das aktuelle Formular ist von 2020, gilt aber auch für 2021. Das Dokument gibt es in Papierform bei deinem zuständigen Finanzamt.

Wie ändere ich die Steuerklasse?

So wechseln Sie die Steuerklasse. Für die Änderung der Steuerklasse gibt es den amtlichen Vordruck Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten , der von beiden Ehepartnern unterschrieben und dann an das Finanzamt geschickt werden muss. Keine Angst, selbst wenn Sie nicht die günstigste Kombination gewählt haben,...

Wie beantrage ich einen Klassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern?

Das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern” ist schnell ausgefüllt. Folgende Daten hast du dort anzugeben: Zunächst einmal dein Finanzamt und die Steuernummer, außerdem die beiden Antragsteller mitsamt Adresse und Steuer-Identifikationsnummer.

Wann steuerklassenwechsel für 2022?

Ein Steuerklassenwechsel oder die Anwendung des Faktorverfahrens kann im Laufe des Jahres 2022 in der Regel nur einmal, und zwar bis spätestens zum 30.11.2022 beantragt werden. Der Steuerklassenwechsel oder die Anwendung des Faktorverfahrens kann über ELSTER oder beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden.

Welche Steuerklasse nach Heirat 2022?

Die Steuerklasse nach der Heirat ist automatisch Steuerklasse 4. Auch wenn ein Ehepartner kein Gehalt erhält, wird man automatisch in die Steuerklasse 4 eingeordnet. Wer in die Steuerklassenkombination 3/5 wechseln möchte, muss dies schriftlich beim Finanzamt beantragen.

Kann ein Ehepartner die Steuerklasse ändern?

Seit dem 1.1.2020 können Ehepartner und Lebenspartner die Lohnsteuerklasse mehrfach pro Jahr die Steuerklasse wechseln. Anders als früher müssen dafür keine besonderen Voraussetzungen mehr erfüllt werden.

Was ändert sich 2022 in der Steuerklasse?

Steueränderungen 2022 für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Ab 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9.984 Euro. Zum Abbau der sogenannten kalten Progression werden zusätzlich die übrigen Eckwerte des Steuertarifs um 1,17 % angehoben.

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