Ärztliche bescheinigung für den bezug von krankengeld bei erkrankung eines kindes

/picture alliance, Z6944, Sascha Steinach

Berlin � �rzte m�ssen keine Bescheinigungen ausstellen, wenn Eltern das Kinderkrankengeld k�nftig we�gen einer geschlossenen Betreuungseinrichtung beantragen. Wenn dies wegen einer Krankheit des Kindes er�folgt, aber schon. Da�rauf hat die Kassen�rztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Hintergrund ist eine Neurege�lung beim Kinderkrankengeld, die heute auch vom Bundesrat beschlossen wurde.

Das Kinderkrankengeld ist eigentlich f�r den Fall vorgesehen, dass berufst�tige Eltern ein krankes Kind unter zw�lf Jahren betreuen, beaufsichtigen oder pflegen m�ssen. Ende vergangener Woche hatte der Bundestag aber beschlossen, diesen Anspruch auszuweiten.

Das Kinderkrankengeld k�nnen Eltern jetzt auch erhalten, wenn das Kind zwar nicht krank, aber die Schule, Kita oder sonstige Betreuungseinrichtung coronabedingt geschlossen oder eingeschr�nkt ist. Auch wer theoretisch im Homeoffice arbeiten k�nnte, kann das Kinderkrankengeld beantragen. Eltern ben�tigen in diesen F�llen keine �rztliche Bescheinigung, sondern eine Best�tigung der Einrichtung, wenn die Kranken�kasse dies verlangt, so die KBV.

Die Neuregelung gilt r�ckwirkend zum 5. Januar 2021. Mit der Re�form wird die Zahl der Krankentage pro Elternteil dar�ber hinaus von zehn auf 20 verdoppelt. Alleinerziehen�de erhalten 40 statt der �blichen 20 Tage.

�Wir geben damit vielen Familien eine ganz konkrete Hilfe�, sagte der Vorsitzende der Ministerpr�si�den�tenkonferenz, Berlins Regierender B�rgermeister Michael M�ller (SPD). Die Regelung nehme Druck von ihnen. F�r Familien mit jungen Kindern und f�r Alleinerziehende sei die Pandemie eine gro�e Belastung.

F�r die Krankenkassen wird durch die Aufstockung der Kinderkrankentage mit Mehrkosten in dreistelli�ger Millionenh�he gerechnet. Die Kosten sollen durch h�here Zusch�sse vom Bund an die Kassen ausge�glichen werden, ein erster Zuschuss von 300 Millionen Euro soll bis zum 1. April flie�en.

Seit Mitte Dezember sind die meisten der mehr als 40.000 Schulen und fast 58.000 Kitas in Deutschland entweder komplett geschlossen und es wird nur Notbetreuung angeboten oder es wurde die Anwesen�heitspflicht ausgesetzt und Eltern werden gebeten, ihren Nachwuchs zu Hause zu lassen. F�r Abschluss�klassen, die vor den Pr�fungen stehen, gibt es Ausnahmen. © hil/dpa/aerzteblatt.de

Für den Fall, dass Ihr Kind zu Hause betreut werden muss, unterstützt Sie die Barmer mit dem Kinderkrankengeld. So können Sie sich ohne größere finanzielle Einbußen vollständig auf die Versorgung Ihres Kindes konzentrieren, solange das Gehalt vom Arbeitgeber ausbleibt.

Corona-Pandemie: Erweiterung des Kinderkrankengeldes

Hinweis für Eltern: Wenn Sie Ihr Kind aufgrund der Pandemie zu Hause betreuen müssen, finden Sie hier den Antrag. Einfach direkt ausfüllen und über das geschützte Postfach der Barmer einreichen. Sie können bei der Beantragung zudem mehrere Zeiträume angeben, falls Sie Ihr Kind lediglich an bestimmten Wochentagen betreuen.

Erweiterung des Kinderkrankengeldes 2021 und 2022

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung den erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld auch auf 2022 ausgedehnt. Jeder Elternteil erhält in den Jahren 2021 und 2022 pro Kind jeweils 30 Anspruchstage (maximal 65 Tage), Alleinerziehende pro Kind 60 Tage (maximal 130 Tage). Bis zum 23.09.2022 gilt dieser Anspruch auch für die Fälle, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Alle anderen Anspruchsvoraussetzungen bestehen weiterhin:

- Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert und noch nicht zwölf Jahre alt.
- Sie können Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen.
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann Ihr Kind pflegen

Unser Tipp: Ist Ihr Kind krank, wird die ärztliche Bescheinigung weiterhin benötigt.

Sie erhalten eine Bescheinigung des Arztes über die Erkrankung Ihres Kindes und die Notwendigkeit einer Versorgung.

Ihr Kind wird pandemiebedingt zu Hause betreut?

Hier können Sie den Antrag herunterladen, direkt ausfüllen und über das geschützte Postfach einreichen. In diesem Fall benötigen wir keine Unterschrift von Ihnen. Der Anspruch für die pandemiebedingte Betreuung des Kindes besteht bis zum 23.09.2022.

Antrag bei Erkrankung Ihres Kindes

Stellen Sie Ihren Antrag direkt online und laden Sie die ärztliche Bescheinigung des Kindes dabei hoch.

  • Antrag auf Kinderkrankengeld (Benutzerkonto erforderlich)

Antrag bei Betreuungsfällen in 2021 und 2022

Um Kinderkrankengeld aufgrund der pandemiebedingten Betreuung zu beantragen, können Sie hier den Antrag herunterladen und direkt ausfüllen. Diesen können Sie dann bequem und einfach über das Postfach bei der Barmer einreichen. Dieser Anspruch besteht bis zum 23.09.2022.

Die ärztliche Bescheinigung bzw. den Antrag für Betreuungsfälle können Sie auch direkt an die für Ihren Postleitzahlenbereich zuständige Adresse senden. Bitte füllen Sie bei Erkrankung Ihres Kindes den Abschnitt „Antrag des Versicherten“ auf der ärztlichen Bescheinigung immer aus. Denken Sie bitte daran, Ihre aktuelle Bankverbindung anzugeben:

Postleitzahl 00000 – 46999
Barmer
42267 Wuppertal

Postleitzahl 47000 – 99999
Barmer
73520 Schwäbisch Gmünd

Sobald der Barmer die Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers vorliegt, überweisen wir Ihnen das Kinderkrankengeld. In der Regel erfolgt die Übermittlung der Verdienstbescheinigung automatisch mit Abrechnung des Monats, in dem das Kind krank war. Dauert die Krankheit über einen Monatswechsel (z. B. 30.01.20XX – 02.02.20XX) an, benötigen wir für jeden Monat eine Verdienstbescheinigung. Dadurch kann sich die zweite Auszahlung verzögern.

Wie hoch ist mein Kinderkrankengeld?

Um die Höhe Ihres Kinderkrankengeldes zu berechnen, benötigen wir Informationen zu Ihrem Einkommen von Ihrem Arbeitgeber. Die Informationen erhalten wir direkt von dort.

  • Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts*. 
  • Sofern Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhalten haben, beträgt Ihr Kinderkrankengeld sogar 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts*. 
  • Aufgrund gesetzlicher Regelungen (Beitragsbemessungsgrenze) beträgt das tägliche Kinderkrankengeld im Jahr 2022 maximal 112,88 Euro.

*Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt.

Muss ich mich um meine Sozialversicherungsbeiträge kümmern? 

Wir kümmern uns um Ihre Beiträge.

  • In der Zeit, in der Sie Kinderkrankengeld bekommen, zahlen Sie keine Krankenversicherungsbeiträge.
  • Wir führen den Anteil Ihrer Beiträge direkt an die entsprechenden Versicherungen für Sie ab, sofern Sie Beiträge in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Was muss ich bei der Steuererklärung vorlegen?

  • Wenn Sie Kinderkrankengeld erhalten haben, müssen Sie dies auch in Ihrer Steuererklärung belegen. Wir übermitteln dem Finanzamt automatisch bis zum 28.02. des Folgejahres die Höhe und die Zeiträume Ihres Kinderkrankengeldbezugs. 
  • Die Finanzamtsbescheinigung senden wir Ihnen kurz nach der Übermittlung per Post zu. Diese Bescheinigung ist wichtig für Ihre Steuererklärung, also heben Sie diese gut auf.

Wie viel Anspruch auf Kinderkrankengeld habe ich – im Regelfall und in Zeiten von Corona?

Das Kinderkrankengeld wird abhängig von Ihrer Familiensituation für einen unterschiedlich langen Zeitraum gezahlt.

Regulärer Anspruch bis 31.12.2019

Sonderregelung  2020

Sonderregelung 2021

Sonderregelung 2022
Genereller Anspruch für jeden Elternteil



Anspruch pro Kind

10 Arbeitstage

15 Arbeitstage

30 Arbeitstage

30 Arbeitstage
Maximaler Anspruch 25 Arbeitstage 35 Arbeitstage 65 Arbeitstage 65 Arbeitstage
Anspruch für Alleinerziehende



Anspruch pro Kind

20 Arbeitstage

30 Arbeitstage

60 Arbeitstage

60 Arbeitstage
Maximaler Anspruch 50 Arbeitstage 70 Arbeitstage 130 Arbeitstage 130 Arbeitstage

Wichtig:

  • Die Anzahl der Tage gilt jeweils pro Kalenderjahr.
  • Erhalten Sie weiterhin Einkommen von Ihrem Arbeitgeber, haben Sie keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.
  • Die Barmer setzt auf Flexibilität: Sie haben die Möglichkeit, Anspruchstage auf das andere gesetzlich versicherte Elternteil zu übertragen. Den Antrag können Sie direkt stellen.

Häufige Fragen zum Kinderkrankengeld 

  • Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert und noch nicht zwölf Jahre alt.
  • Ihr Kind ist krank und benötigt Ihre Versorgung.
  • Sie können deshalb Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann Ihr Kind pflegen.

Wenn Ihr Kind privat versichert ist, können wir Ihnen kein Kinderkrankengeld zahlen. Auch nicht, wenn der betreuende Elternteil gesetzlich krankenversichert ist.

Wenn die stationäre Mitaufnahme zur Begleitung Ihres Kindes medizinisch notwendig ist, zahlen wir Ihren Verdienstausfall. Die Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit trifft die stationäre Einrichtung.
Ihr Vorteil: Es handelt sich in diesen Fällen nicht um Kinderkrankengeld. Wir erstatten Ihnen daher den vollen Netto-Verdienstausfall (begrenzt auf die tägliche Beitragsbemessungsgrenze) und es erfolgt keine Anrechnung auf die Anspruchstage bei Kinderkrankengeld.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne. 

Der Elternteil, der die Betreuung des kranken Kindes übernimmt, beantragt das Kinderkrankgeld bei der persönlichen Krankenkasse. 

Kann ein Elternteil zur Pflege des erkrankten Kindes nicht von der Arbeit freigestellt werden und ist der Anspruch noch nicht erschöpft, kann dem tatsächlich betreuenden Elternteil Kinderkrankengeld gezahlt werden. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber erneut der Freistellung zustimmt. Den Antrag finden Sie unter dem Punkt „Wie viel Anspruch auf Kinderkrankengeld habe ich?“ Auf die Großeltern des Kindes können keine Ansprüche übertragen werden.

Weitere Leistungen für Familien

Die Barmer bietet Ihnen einen umfassenden Schutz für die ganze Familie an. In der Schwangerschaft kümmern wir uns um die medizinische Betreuung und begleiten Sie mit praktischen Tipps und kompetenter Beratung. Ist der Nachwuchs da, gibt Ihnen unser Kinder- und Jugend-Programm mehr Sicherheit.

Wie füllt man die ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes aus?

In dem „Antrag des Versicherten für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ muss der Elternteil, der das Krankengeld erhalten soll, seinen Namen, Geburtsdatum, Versichertennummer, Adresse und Kontodaten eintragen.

Wer bekommt ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld?

Das Kinderkrankengeld erhält der Elternteil, der Ihr krankes Kind betreut. Die Bescheinigung reichen Sie daher bitte bei der Krankenkasse der betreuenden Person ein. Die Bescheinigung muss sicher übermittelt und Ihnen außerdem zweifelsfrei zugeordnet werden können.

Wer zahlt Krankengeld bei Erkrankung des Kindes?

Wenn ein Kind krank wird und ein Elternteil daher nicht zur Arbeit gehen kann, müssen Sie als Arbeitgeber für diese Zeit das Entgelt fortzahlen, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. Ist der Anspruch ausgeschlossen, zahlt die Krankenkasse dem entsprechenden Elternteil Krankengeld.

Was zahlt die Krankenkasse bei Erkrankung des Kindes?

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

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