Bei anmeldung als freiberufler gleiche steuernummer wie voerher

Frage

Mein Ehemann und ich sind beide Angestellte. Wir haben zusammen eine Steuernummer; unter dieser geben wir eine Einkommensteuererklärung ab. Ich möchte nun nebenberuflich als Freelancer (kein Kleingewerbe) arbeiten im Bereich Lektorat/Korrektorat evtl. auch im Vertrieb (Akquise/Terminvereinbarung). Der Verdienst wird vermutlich nicht mehr als 200-400 Euro/Monat betragen. Brauche ich eine separate Steuernummer und was muss ich steuerrechtlich sonst noch beachten?

Antwort

Wenn Sie ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit beginnen, müssen Sie dies dem Finanzamt anzeigen. Dies erfolgt über das Ausfüllen und das Einreichen des Formulars „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Diesen finden Sie beim Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

Nach Einreichung des Formulars bekommen Sie auch ggf. eine extra Steuernummer.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Feburar 2020

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Frage

Meine Frage wäre, ob ich mit einer Steuernummer auch zwei verschiedene selbständige Tätigkeiten als Freiberufler ausüben kann.

Antwort

Ja - Sie erhalten nur eine Steuernummer für Ihre selbständige Tätigkeit. Wollen sie Ihre Tätigkeit getrennt abrechnen, können Sie zwei getrennte Nummernkreise verwenden. Sollte Ihnen das nicht ausreichen, dann verwenden Sie für die eine Tätigkeit die Steuernummer und für die zweite Ihre Personenidentifikationsnummer. Allerdings ist gegenüber dem Finanzamt alles zu konsolidieren und unter der einen Steuernummer anzugeben.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
November 2013

Hallo liebe finanzfragen-Community,

ich bin zZ unbefristet fest angestellt. Ich möchte nun jedoch zusätzlich wieder meine nebenberufliche Tätigkeit als Grafikdesigner aufnehemen.

Wie genau melde ich diese Tätigkeit beim FA an bzw. wie bekomme ich meine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit? Reicht ein einfaches Schreiben ans FA mit "Ab dem 1.1.13 fange ich eine freiberufliche Tätigkeit als..."?? Wie genau sieht später meine Steuererklärung aus? Und wann und wie werden meine Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit versteuert? Ich gehe davon aus weniger als 15.000 € aus der freiberuflichen Tätigkeit zu erzielen.

Gibt es grundsätzlich Probleme mit der Kombination: Festanstellung + freiberufliche Tätigkeit?

Viele Dank und viele Grüsse Peter

1 Antwort

der beste Weg geht über den Steuerberater, denn bei selbst. Tätigkeiten kann man einiges falsch machen - so meine pers. Erfahrung. Lieber vorher fragen als nachher teuer bezahlen.

Dennoch zu deinen Fragen:

  • ans FA wenden wg. der Tätigkeit
  • Fragebogen vom FA ausfüllen
  • dann bekommst du ne Steuernummer (für die freiberufl. Tätigkeit)
  • bis 15.000? Dann kannst du dich auch für die Kleinunternehmerregelung entscheiden (kein Ausweis der USt, kein Vorsteuerabzug)
  • Steuererklärung: du gibst eine weitere Einkunftsart an, die für selbsändige Tätigkeiten
  • Steuersatz? Der ergibt sich aus der Summe deiner Einkünfte

Du musst noch prüfen, ob du eine gewerbliche Tätigkeit machen wirst. In dem Falle musst du noch ein Gewerbe anmelden.

Was möchtest Du wissen?

Hallo,

ich habe vor kurzem ein kleines Gewerbe angemeldet, das ich nebenher betreiben möchte. Hauptberuflich bin ich schon Freiberuflerin, und ich habe auch entsprechend alles so angelegt, dass beides genau getrennt wird; schließlich will ich, solange das Gewerbe eben noch klein ist (nicht mehr als 400 €Gewinn/Monat), nicht meinen Versichertenstatus über die Künstlersozialkasse verlieren.

Den Erfassungsbogen vom Finanzamt habe ich ausgefüllt und mit dem Gewerbeschein eingeschickt.

Nach knapp drei Wochen habe ich beim FA angerufen, weil ich das Gewerbe langsam ins Rollen bringen wollte und dafür die Steuernummer (und die zugleich beantragte USt-Idnr.) brauche. Mir wurde am Telefon mitgeteilt, die Steuernummer laute 5xxx/xxxx/xxxx - das ist aber, bis auf die vorangestellte 5, dieselbe Nummer, mit der ich auch freiberuflich tätig bin. Heißt das, es wird gar nicht getrennt? Ist das ein Irrtum?

Und was ist mit dem Bankeinzug - ich habe für beides unterschiedliche Konten und entsprechend auch unterschiedliche Lastschrifteneinzugsverfahren genehmigt.

Post habe ich vom FA leider noch nicht bekommen, nur eben diese sehr verwirrende Auskunft am Telefon ... :-(

Liebe Grüße!

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Topnutzer im Thema Gewerbe

Das ist so schon korrekt. Die Steuernummer wird dir selbst als Person zugeteilt. Die Trennung beider Gewerbe erfolgt deswegen trotzdem, aber du reichst am Jahresende nur eine einzige Steuererklärung ein.

Die vorangestellte "5" ist eigentlich immer da, denn gemeinsam mit den drei folgenden Ziffern ist sie gleichzeitig die Nummer deines zuständigen Finanzamts. Sie wird aber bei der Angabe der Steuernummer nicht berücksichtigt.

Zwei getrennte Konten sind für die Trennung von Gewerbe und Freiberuflichkeit schon mal ein guter Anfang. Trenne alles auch buchhalterisch sauber, dann bekommst du keine Probleme. Die Steuernummer hat damit nichts zu tun.

Hier findest du einige Infos zu speziellen Konstellationen bei Selbständigen: //www.gruenderlexikon.de/blog/2009/02/09/was-muss-ein-existenzgruender-bei-einem-zusaetzlichen-minijob-bzw-einem-400-eur-job-beachten-faq-17/

glaube nicht jedes gewerbe hat seine nummer um strikt trennen zu können, konto ist ok,die melden sich wenn die nix kriegen.

Was möchtest Du wissen?

Hat man als Freiberufler eine andere Steuernummer?

Wenn Sie gründen wollen, müssen Sie Ihr Unternehmen anmelden. Dabei benötigt Ihr Unternehmen unter anderem eine Steuernummer. Sie wird durch das zuständige Finanzamt vergeben. Auch Freiberufler erhalten eine Steuernummer.

Hat man als Selbstständiger zwei Steuernummern?

Ja - Sie erhalten nur eine Steuernummer für Ihre selbständige Tätigkeit. Wollen sie Ihre Tätigkeit getrennt abrechnen, können Sie zwei getrennte Nummernkreise verwenden. Sollte Ihnen das nicht ausreichen, dann verwenden Sie für die eine Tätigkeit die Steuernummer und für die zweite Ihre Personenidentifikationsnummer.

Kann man zwei verschiedene Steuernummern haben?

Eine Person kann mehrere Steuernummern in seinem Leben haben. Beispielsweise erhält man nach einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes, nach Heirat oder bei der Anmeldung einer Selbständigkeit eine neue Nummer.

Wann brauche ich eine zweite Steuernummer?

Für jede weitere Korrespondenz mit dem Finanzamt sollten Sie zusätzlich zur Identifikationsnummer auch die Steuernummer angeben.

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