Frage
Mein Ehemann und ich sind beide Angestellte. Wir haben zusammen eine Steuernummer; unter dieser geben wir eine Einkommensteuererklärung ab. Ich möchte nun nebenberuflich als Freelancer (kein Kleingewerbe) arbeiten im Bereich Lektorat/Korrektorat evtl. auch im Vertrieb (Akquise/Terminvereinbarung). Der Verdienst wird vermutlich nicht mehr als 200-400 Euro/Monat betragen. Brauche ich eine separate Steuernummer und was muss ich steuerrechtlich sonst noch beachten?
Antwort
Wenn Sie ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit beginnen, müssen Sie dies dem Finanzamt anzeigen. Dies erfolgt über das Ausfüllen und das Einreichen des Formulars „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Diesen finden Sie beim Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.
Nach Einreichung des Formulars bekommen Sie auch ggf. eine extra Steuernummer.
Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Feburar 2020
Tipps der Redaktion:
- Teilzeit- und Kleinstgründungen
Frage
Meine Frage wäre, ob ich mit einer Steuernummer auch zwei verschiedene selbständige Tätigkeiten als Freiberufler ausüben kann.
Antwort
Ja - Sie erhalten nur eine Steuernummer für Ihre selbständige Tätigkeit. Wollen sie Ihre Tätigkeit getrennt abrechnen, können Sie zwei getrennte Nummernkreise verwenden. Sollte Ihnen das nicht ausreichen, dann verwenden Sie für die eine Tätigkeit die Steuernummer und für die zweite Ihre Personenidentifikationsnummer. Allerdings ist gegenüber dem Finanzamt alles zu konsolidieren und unter der einen Steuernummer anzugeben.
Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
November 2013
Hallo liebe finanzfragen-Community, ich bin zZ unbefristet fest angestellt. Ich möchte nun jedoch zusätzlich wieder meine nebenberufliche Tätigkeit als Grafikdesigner aufnehemen. Wie genau melde ich diese Tätigkeit beim FA an bzw. wie bekomme ich meine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit? Reicht ein einfaches Schreiben ans FA mit "Ab dem 1.1.13
fange ich eine freiberufliche Tätigkeit als..."?? Wie genau sieht später meine Steuererklärung aus? Und wann und wie werden meine Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit versteuert? Ich gehe davon aus weniger als 15.000 € aus der freiberuflichen Tätigkeit zu erzielen. Gibt es grundsätzlich Probleme mit der Kombination: Festanstellung + freiberufliche Tätigkeit? Viele Dank und viele Grüsse Peter1 Antwort
der beste Weg geht über den Steuerberater, denn bei selbst. Tätigkeiten kann man einiges falsch machen - so meine pers. Erfahrung. Lieber vorher fragen als nachher teuer bezahlen. Dennoch zu deinen Fragen: Du musst noch prüfen, ob du eine gewerbliche Tätigkeit machen wirst. In dem Falle musst du noch ein Gewerbe anmelden.
Was möchtest Du wissen?
Hallo,
ich habe vor kurzem ein kleines Gewerbe angemeldet, das ich nebenher betreiben möchte. Hauptberuflich bin ich schon Freiberuflerin, und ich habe auch entsprechend alles so angelegt, dass beides genau getrennt wird; schließlich will ich, solange das Gewerbe eben noch klein ist (nicht mehr als 400 €Gewinn/Monat), nicht meinen Versichertenstatus über die Künstlersozialkasse verlieren.
Den Erfassungsbogen vom Finanzamt habe ich ausgefüllt und mit dem Gewerbeschein eingeschickt.
Nach knapp drei Wochen habe ich beim FA angerufen, weil ich das Gewerbe langsam ins Rollen bringen wollte und dafür die Steuernummer (und die zugleich beantragte USt-Idnr.) brauche. Mir wurde am Telefon mitgeteilt, die Steuernummer laute 5xxx/xxxx/xxxx - das ist aber, bis auf die vorangestellte 5, dieselbe Nummer, mit der ich auch freiberuflich tätig bin. Heißt das, es wird gar nicht getrennt? Ist das ein Irrtum?
Und was ist mit dem Bankeinzug - ich habe für beides unterschiedliche Konten und entsprechend auch unterschiedliche Lastschrifteneinzugsverfahren genehmigt.
Post habe ich vom FA leider noch nicht bekommen, nur eben diese sehr verwirrende Auskunft am Telefon ... :-(
Liebe Grüße!
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Topnutzer im Thema Gewerbe
Das ist so schon korrekt. Die Steuernummer wird dir selbst als Person zugeteilt. Die Trennung beider Gewerbe erfolgt deswegen trotzdem, aber du reichst am Jahresende nur eine einzige Steuererklärung ein. Die vorangestellte "5" ist eigentlich immer da, denn gemeinsam mit den drei folgenden Ziffern ist sie gleichzeitig die Nummer deines zuständigen Finanzamts. Sie wird aber bei der Angabe der Steuernummer nicht berücksichtigt. Zwei
getrennte Konten sind für die Trennung von Gewerbe und Freiberuflichkeit schon mal ein guter Anfang. Trenne alles auch buchhalterisch sauber, dann bekommst du keine Probleme. Die Steuernummer hat damit nichts zu tun. Hier findest du einige Infos zu speziellen Konstellationen bei Selbständigen:
//www.gruenderlexikon.de/blog/2009/02/09/was-muss-ein-existenzgruender-bei-einem-zusaetzlichen-minijob-bzw-einem-400-eur-job-beachten-faq-17/
glaube nicht jedes gewerbe hat seine nummer um strikt trennen zu können, konto ist ok,die melden sich wenn die nix kriegen.