Bei dem gleichen arbeitgeber festangestellt und minijob

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Erstellt: 25.05.2021, 16:29 Uhr

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Wer sich mit einem Minijob nebenbei noch etwas dazuverdienen will, muss einige Dinge beachten. © DOC-Photo/imago-images

Wenn das Gehalt nicht reicht oder eine größere Anschaffung ansteht, wollen sich viele mit einem Minijob etwas dazuverdienen. Darauf müssen Arbeitnehmer achten.

Egal ob Hochzeit, ein größeres Auto oder der Traum vom Eigenheim: Stehen größere Ausgaben bevor, wollen sich viele Arbeitnehmer mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen. Oft verdienen Beschäftigte aber auch schlicht zu wenig in ihrem Beruf*, um die steigenden Mieten, Ausflüge für die Kinder oder Urlaub finanzieren zu können. Wir zeigen, worauf Sie bei einem Minijob neben dem Hauptjob achten müssen.

Vorteile eines Minijobs neben dem Hauptberuf

Minijobs, auch 450-Euro-Jobs genannt, sind die beste Möglichkeit, sich neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung etwas dazuzuverdienen. Bis zur Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat (Geringfügigkeitsgrenze) sind diese nicht steuerpflichtig. Das heißt, Sie können sich neben dem Hauptberuf bis zu 450 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie einem einzigen Minijob nachgehen. Kombinieren Sie mehrere geringfügige Beschäftigungen und überschreiten dadurch die Geringfügigkeitsgrenze, müssen Sie Ihr Zusatzeinkommen komplett versteuern. Wie hoch der Stundenlohn bei einem 450-Euro-Job ist, lesen Sie hier.

Minijob neben Hauptjob: Erlaubnis des Arbeitgeber erforderlich

Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Minijob begeben, müssen Sie jedoch unbedingt auf eine Sache achten: Wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausüben, müssen Sie zuerst das Einverständnis Ihres Chefs einholen. Das gilt auch für selbständige Tätigkeiten wie Fotografenjobs oder wenn Sie sich mit einem eigenen Blog Geld dazuverdienen wollen. Werfen Sie unbedingt einen Blick in den Arbeitsvertrag, um zu prüfen, ob er eine Regelung zu Nebentätigkeiten enthält. Anschließend sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Andernfalls riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Auch interessant: Bis zu 25 Euro pro Stunde: Das sind die bestbezahlten Studentenjobs zu Corona-Zeiten.

Aus welchem Grund kann der Arbeitgeber einen Nebenjob verbieten?

Sie haben Bedenken, dass Ihr Chef einen Nebenjob nicht genehmigt? Keine Angst: Grundlos darf er Ihnen eine Nebentätigkeit nicht verbieten. „Ein gewichtiges Argument gegen den zusätzlichen Broterwerb wäre, wenn dieser negative Folgen für deinen Hauptjob haben könnte“, weist der Versicherer Generali auf seiner Internetseite hin. „Wer tagsüber als Busfahrer arbeitet, sollte vorher keine Nachtschichten im Wachdienst ausüben. Bei solchen Konstellationen darf der Hauptarbeitgeber sein Veto einlegen.“

Kranken- und Rentenversicherung bei Minijobs

Wer einen sozialabgabenpflichtigen Hauptberuf hat, zahlt für seinen Minijob keine zusätzlichen Beiträge für die Krankenversicherung. Dafür müssen nebenberufliche Minijobber seit 2013 in die Rentenversicherung einzahlen: Als Arbeitnehmer zahlen Sie 3,6 Prozent Ihres Gehalts, der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent ein. Der Rentenversicherungsbeitrag des Minijobs wird dann bei der späteren Rente angerechnet. Wie viel Rente ein 450-Euro-Job für Sie bedeuten kann, lesen Sie hier.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist für Arbeitnehmer auf Antrag möglich. Allerdings verlieren Sie damit den vollumfänglichen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Bitte informieren Sie sich vorab über mögliche Konsequenzen. Die Befreiung von der Rentenversicherung gilt bis zum Ende des jeweiligen Minijobs. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Mehr zum Thema: Minijob: So viel Geld dürfen Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger dazuverdienen – sonst drohen Abzüge.

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