Bei der besetzung des stellenangebotes findet kein tarifvertrag anwendung

21.03.2014

Kolumne Rechtsfrage

Hat eine Arbeitnehmerin den Anspruch auf gleiche Bezahlung wie ihre Kollegen?

Eine Arbeitnehmerin fühlt sich gegenüber ihren männlichen Kollegen finanziell und bei der Zuteilung von Weiterbildungsmaßnahmen benachteiligt. Wie kann sie sich wehren? DGB-Arbeitsrechtlerin Martina Perreng antwortet.

Frage: Ich bin Projektleiterin in einem großen Unternehmen. Neben mir gibt es zwei weitere männliche Kollegen, die die gleiche Position ausüben wie ich. Jetzt habe ich vor kurzem erfahren, dass beiden nicht nur wesentlich mehr Gehalt gezahlt wird, sondern sie werden auch noch beruflich mehr gefördert durch spezielle Führungskräfteschulungen, Sprachkurse und ähnliches. Und das, obwohl ich im vergangenen Jahr mehr Aufträge eingeworben und mit Zahlen belegbar mehr Umsatz eingebracht habe. Ich fühle mich völlig diskreditiert. Was kann ich machen?

Martina Perreng: Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ als eigene Anspruchsgrundlage gibt nicht. Zwar gibt es einen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, allerdings findet dieser seine Grenze bei der Vertragsfreiheit. Findet kein Tarifvertrag Anwendung und sind die Arbeitsverträge individuell ausgehandelt. Das heißt: hat jeder Beschäftigte für sich die Vergütung mit dem Arbeitgeber vereinbart, dann gibt es keinen Anspruch darauf, dass Sie genauso behandelt werden wie Ihre Kollegen.

Nur wenn der Arbeitgeber insgesamt und generell bestimmte Vergütungsregelungen anwendet, und nur bei Ihnen eine Ausnahme gemacht hat, kommt der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz in Betracht. Dann haben Sie Anspruch auf gleiche Vergütung und Behandlung. Darüber hinaus kann in Ihrer schlechteren Vergütung, zumal Sie das Gefühl haben, als Frau nicht ernst genommen zu werden, einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liegen. Dort ist geregelt, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt, also auch nicht schlechter bezahlt oder von Weiterbildungsmaßnahmen ausgeschlossen werden darf. Allerdings müssen Sie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, Indizien darlegen, die eine Benachteiligung wegen der Tatsache, das Sie eine Frau sind, vermuten lassen: Die Tatsache, dass Ihre beiden Kollegen deutlich besser bezahlt werden und auch nur Ihnen Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht werden, könnte dafür ein erstes Indiz sein.

Auch die Tatsache, dass Sie schlechter bezahlt werden, obwohl Ihre Ergebnisse besser sind, lassen den Rückschluss zu, dass nicht objektive Gesichtspunkte oder das bessere Verhandlungsgeschick Ihrer Kollegen ausschlaggebend für die Vergütung waren, sondern vor allem des Geschlecht. Hält ein Gericht die Indizien für ausreichend, muss der Arbeitgeber den Nachweis führen, dass entweder keine Benachteiligung vorgelegen hat oder das die Benachteiligung gerechtfertigt ist. Gelingt dieser Beweis nicht, haben Sie Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens. Also auch auf rückwirkende Nachzahlung der höheren Vergütung unter Berücksichtigung etwaiger Ausschluss- und Verjährungsfristen, auf zukünftige Beteiligung an den entsprechenden Fördermaßnahmen sowie auf eine Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden. Das heißt, dass Sie auch Anspruch auf eine Art Schmerzensgeld haben.

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  • Starter*in Kerstin87
  • Datum Start 26 Oktober 2016

  • #1

Ich werde mich auf eine Stelle bewerben, wo steht: bei der Besetzung des Stellenangebots findet kein Tarifvertrag Anwendung. Ist das ein Nachteil? Kennt sich jemand damit aus?

kasiopaja

Gast

  • #2

Das kann man so nicht sagen.

Das Gehalt ist eben in diesem Fall reine Verhandlungssache.

Je nachdem, was man aushandelt, kann es besser oder schlechter sein, als tariflicher Lohn.

  • #3

Was machst du den beruflich?
bzw was ist das für eine Firma. Und ob es Nachteile hat, kannst du nur erkennen wenn du weißt was drinne steht^^
Aber würde mich schon irritieren, wenn z.b Kollegen einen Tarif Vertrag haben. Aber kannst es dir erstmal anhören

  • #4

Ich bin im Unternehmen mit Tarifbindung allerdings als außertariflich angestellte MA. Und das obwohl mein Gehalt unter den höheren tariflichen Stufen liegt und ich eigentlich gar nicht AT sein dürfte. Ich kann Dir nur sagen, während die anderen immer schön eine automatische Erhöhung bekommen, bleibe ich außen vor. Nein, Danke. Wenn Du die Wahl machst, such' Dir was mit Tarif. Diese erfolglose Bettelei um jeden Cent nervt.

  • E

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