Bekomme ich arbeitslosengeld wenn mein mann arbeitet

Arbeitslosengeld II: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen

Erfahren Sie die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II und was Ihren Anspruch mindern kann.

Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II

Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie nicht wegen einer Krankheit oder einer Behinderung keine Arbeit aufnehmen können. Wer nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt ist, kann Sozialgeld erhalten.

Antrag stellen

Arbeitslosengeld II können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter beantragen. Wie Sie dabei genau vorgehen, erfahren Sie auf der Seite Arbeitslosengeld II beantragen.

Weitere Informationen zu Antrag, Anlagen und dem Bescheid, finden Sie auf der Seite Antrag und Bescheid.

Arbeitslosengeld II bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen sie zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben oder über Vermögen verfügen, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn Freibeträge überschritten werden.

Einkommen

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen. Zum Einkommen gehören beispielsweise

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
  • Kapital- und Zinserträge,
  • einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften),
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.

Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge und Ausgaben ab.

Wichtig: Sie müssen Ihr Einkommen angeben, wenn Sie Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Wie Sie das entsprechende Formular richtig ausfüllen, erfahren Sie im Video: So füllen Sie die Anlage EK für Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) aus.

Vermögen

Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise

  • Bargeld,
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
  • Kapitallebensversicherungen,
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.

Wie auch beim Einkommen gibt es beim Vermögen verschiedene Freibeträge. Sie hängen von der Vermögensart ab.

Informieren Sie sich genauer über Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Freibeträge) im Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Kapitel 9.

Häufig gestellte Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Gilt meine Lebensversicherung als Vermögen?

Auch eine Lebensversicherung ist Vermögen. Es gibt aber einen Grundfreibetrag auf das Vermögen. Dieser beträgt 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens aber 3.100 Euro. Diesen Grundfreibetrag können Sie für eine Lebensversicherung heranziehen.

Ist dies nicht möglich, zum Beispiel weil Sie den Grundfreibetrag bereits ausgeschöpft haben, ist die Lebensversicherung kein Schonvermögen und muss verwertet werden.

Ist eine Lebensversicherung vertraglich als Altersvorsorge vorgesehen, gelten die Freibeträge für die Altersvorsorge.

Ihr Jobcenter beräte Sie genauer zum Thema Lebensversicherung und Freibeträge.

Kann ich Arbeitslosengeld beantragen wenn mein Mann arbeitet?

Wenn Sie arbeiten und Einkommen erzielen, wird dieses auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet. Beispielsweise sind die ersten 100 Euro aus Ihrem Einkommen Ihr Freibetrag und werden nicht angerechnet. Mit steigendem Einkommen steigen auch Ihre persönlichen Freibeträge.

Hat meine Frau Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ihre Ehefrau hat Recht auf Arbeitslosengeld (ALG) oder hilfsweise Grundsicherung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Im Zweifel empfiehlt es sich immer, einen Antrag zu stellen, im schlimmsten Fall wird dieser abgelehnt. Dagegen kann man gegebenenfalls noch Rechtsmittel einlegen.

Wer hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wer zwar gearbeitet hat, aber nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat ebenfalls keinen Anspruch. Wer sich also schwarz etwas nebenher verdient hat, kann das nicht als reguläre Beschäftigung geltend machen. Die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs beträgt sechs bis 24 Monate.

Welche Steuerklasse wenn man arbeitslos und Frau arbeitet?

Die Steuerklasse 6 entfällt bei Arbeitslosen in der Regel. Die Einordnung der Steuerklasse nach Familienstand ist auch bei der Arbeitslosigkeit maßgeblich. Wer arbeitslos und ledig ist, bleibt in Klasse 1. Verheiratete bleiben in der Steuerklasse, die sie mit dem Ehepartner ausgesucht haben.

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