Änderungen hinsichtlich der Anerkennung dieser Dokumente durch ausländische Grenzbehörden können kurzfristig erfolgen, ohne dass entsprechende Mitteilungen vorliegen.
Reiseausweis als Passersatz
Der Reiseausweis als Passersatz wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Nachweis der Freizügigkeitsberechtigung der Inhaber grundsätzlich ohne Einschränkung anerkannt. Davon abweichend erkennen die folgenden Staaten den Reiseausweis als Passersatz nur in Verbindung mit einem abgelaufenen deutschen Pass oder Personalausweis an: Irland, Bulgarien und Rumänien.
Ebenfalls abweichend hiervon erkennt die Republik Zypern den Reiseausweis als Passersatz nur teilweise zur Einreise, allerdings grundsätzlich nicht zur Ausreise an. Deutsche Staatsangehörige müssen vor der Ausreise an der Deutschen Botschaft Nikosia vorstellig werden, um sich einen Reiseausweis zur Rückkehr ausstellen zu lassen. Zu den Regelungen bezüglich der Einreise nach Zypern mit dem Reiseausweis als Passersatz liegen keine belastbaren Aussagen der zyprischen Behörden vor. Da in der Vergangenheit hierbei bereits Probleme auftraten, wird von der Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz für eine Reise nach Zypern abgeraten.
Darüber hinaus wird er von den nachfolgend genannten Staaten für die Einreise zu touristischen Zwecken anerkannt: | |
Albanien | Liechtenstein |
Algerien | Monaco |
Andorra | Norwegen |
Island | San Marino |
Anerkennung in Verbindung mit einem abgelaufenen deutschen Pass oder Personalausweis: | |
Kanada | Montenegro |
Kroatien | Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend) |
Schweiz | Serbien |
Tunesien |
Anerkennung in Verbindung mit dem gültigen deutschen Personalausweis:
- Seychellen
Sofern es sich bei dem abgelaufenen deutschen Grenzübertrittsdokument um einen Personalausweis handelt, ist dessen eigenständige Anerkennung im Zielstaat, z. B. Montenegro, eine Voraussetzung für die Anerkennung und Erteilung des Reiseausweises als Passersatz. Informationen zur Anerkennung deutscher Reisedokumente können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Reisen & Sicherheit / Reise- und Sicherheitshinweise A-Z erhalten.
Bestätigte Informationen über die Nichtanerkennung:
- Arabische Republik Ägypten
- Malediven
- Republik Nordmazedonien
- Sri Lanka
- Türkei
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
Notreiseausweis
Der Notreiseausweis wird grundsätzlich in einer Vielzahl von Ländern anerkannt. Für die nachfolgenden Staaten liegen abweichende Informationen vor:
Dänemark: keine Anerkennung für Drittstaatangehörige
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland: keine Anerkennung
Mexiko: nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend
Herausgeber:
Bundespolizeipräsidium, Referat 22 – Grenzpolizeiliche Aufgaben, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam
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Zuletzt überprüft: 22/04/2022
Coronavirus: Vorsichtige Wiederaufnahme des ReiseverkehrsPass- und Visabestimmungen
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger/in die EU besuchen oder innerhalb der EU reisen wollen, benötigen Sie einen Reisepass, der
- nach Ihrer geplanten Abreise aus dem besuchten EU-Land noch mindestens drei Monate gültig ist und
- innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde;
außerdem möglicherweise ein Visum. Beantragen Sie Ihr Visum bei einem Konsulat oder bei der Botschaft des Landes, das Ziel Ihrer Reise ist. Wurde Ihr Visum von einem Land im „ Schengen-Raum en " ausgestellt, berechtigt es Sie automatisch zu Reisen in alle anderen Schengen-Länder. Ein gültiger Aufenthaltstitel aus einem dieser Schengen-Länder ist einem Visum gleichwertig. Für die Einreise in ein Nicht-Schengen-Land benötigen Sie eventuell ein Visum.
Grenzbeamte der EU-Länder können weitere Unterlagen verlangen, etwa ein Einladungsschreiben, einen Unterkunftsnachweis oder einen Fahr-/Flugschein für die Rück- oder Rundreise. Um die genauen Anforderungen in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an die konsularischen Vertretungen des betreffenden EU-Landes.
Staatsangehörige einiger Länder bg cs da el en es et fi fr hr hu it lt lv mt nl pl pt ro sk sl sv benötigen kein Visum, wenn sie die EU für höchstens drei Monate besuchen möchten. Die Liste der Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise nach Irland ein Visum benötigen, unterscheidet sich geringfügig von der Liste anderer EU-Länder.
Warnhinweis
Die Einreisebestimmungen für Irland beruhen auf nationalem Recht und weichen von den EU-Regeln ab.
Weitere Papiere
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