- 24RHEIN
- Welt
- Politik
Erstellt: 25.03.2022, 04:45 Uhr
Seit dem 19. März gibt es ein neues Infektionsschutzgesetz. Auch in NRW gelten dadurch neue Corona-Regeln mit etlichen Lockerungen. Was noch wo gilt – im Überblick.
Düsseldorf – Bund und Länder haben sich erneut über das weitere Vorgehen zu den Corona-Regelungen ausgetauscht. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) sagte Bundeskanzler Olaf Scholz am 17. März, dass der Großteil der Schutzmaßnahmen entfallen würden. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte jedoch harsche Kritik an dem neuen Gesetzesentwurf geäußert. Die Grundlage sei „praktisch nicht umsetzbar“, so der CDU-Politiker. Dennoch gibt es auch Nordrhein-Westfalen einige Lockerungen – und ab 2. April soll es weitere Corona-Änderungen geben. Die Corona-Regeln im Überblick.
Neue Corona-Regeln ab 2. April
Die aktuellen Maßnahmen dienen nur dem Übergang, der mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ermöglicht wurde. Deshalb werden am 2. April die Corona-Regeln in NRW nochmal angepasst. Es sind weitere Lockerungen geplant, es könnte aber sogar auch zu Verschärfungen kommen.
NRW: Neue Corona-Regeln seit 19. März – was übergangsweise noch gilt
- ÖPNV (öffentlicher Nahverkehr): Maskenpflicht
- Restaurants, Bars und Cafés: 3G-Regeln und Maskenpflicht abseits der Tische
- Einzelhandel: Maskenpflicht – mindestens medizinisch, Inhaber können aber auf FFP2-Maske bestehen
- Veranstaltungen: Es gilt die 3G-Regel und in Innenräumen eine Maskenpflicht. Das gilt auch für Großveranstaltungen.
- Freizeit/Privat: 2G+ gilt in/bei: Clubs und Discos, Chors, Bordelle und Swingerclubs. 3G gilt in/bei: kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks, Kirmes oder Volksfesten, körpernahe Dienstleistungen, Hotels und Busreisen, Messen und Sitzungen, private Feiern mit Tanz (Geburtstag oder Hochzeit), Sport in Innenräumen, Beerdigungen in Innenräumen. Maskenpflicht gilt in/bei: Innenräumen
- Schulen, Kitas und Unis/Hochschulen: In Bildungseinrichtungen gelten weiterhin 3G-Regeln.
- Kliniken, Pflegeheime oder Praxen: Test- und Maskenpflicht.
- Arbeit: Je nach Arbeitgeber Maskenpflicht
Corona-Regeln seit 19. März: Diese Lockerungen und Änderungen hat es gegeben
- Keine Kontaktbeschränkungen mehr: Die persönlichen Kontaktbeschränkungen entfallen jetzt auch für nicht immunisierte Personen.
- Keine Kapazitäts-/Personengrenzen mehr: Alle Einrichtungen und Veranstaltungen können ab sofort wieder voll besetzt werden.
- Maskenpflicht im Freien: entfällt
- Zugangsbeschränkungen entfallen: Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen
- Großveranstaltungen: 3G (nicht mehr 2G+)
- Volksfeste und Kirmes: 3G
- Hier gibt es noch eine Maskenpflicht: In Kliniken, Pflegeheimen, Praxen, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen, in Fernzügen und Flugzeugen.
- Hier gibt es noch eine Testpflicht: In Einrichtungen für gefährdete Menschen (z.B. Kliniken, Pflegeheime) sowie in Schulen und Kitas
- Dann sind Zugangsbeschränkung möglich: Im Rahmen der Hotspot-Regelung können Länder zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Hotspots können Kommunen, Regionen oder auch ein ganzes Bundesland sein. Sollte ein Hotspot definiert werden, kann dort zum Beispiel in weiteren Bereichen eine Maskenpflicht angeordnet werden, zudem können Zugangsregelungen wie 2G oder 3G wieder angeordnet werden.
Corona: NRW plant bis 2. April an Maskenpflicht festzuhalten – Übergangsregeln erklärt
Angesichts steigender Infektionszahlen hat NRW einige der bestehenden Corona-Regeln verlängert. Dazu nutzte die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz, wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am 18. März mitteilte. Dadurch bleiben bis zum 2. April einige Regeln noch beibehalten. Zum Beispiel weitergehende Maskenpflichten oder Zugangsbeschränkungen wie 2G oder 3G. Ausgenommen sind aber Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmer-Obergrenzen.
Corona-Regeln ab 19. März: Der Termin-Fahrplan für NRW
- Bund und Länder haben auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 17. März über das neue Infektionsschutzgesetz – und damit die Grundlage der weiteren Corona-Regeln beraten
- Im Anschluss wurde es im Bundestag beschlossen.
- Das neue Infektionsschutzgesetz trat am 19. März in Kraft.
- Auf dieser Rechtsgrundlage konnten die Bundesländer anschließend neue Corona-Regeln beschließen.
- In NRW traten die neuen Corona-Regeln bereits ab dem 19. März in Kraft
- NRW hat einige der bisherigen Corona-Regeln bis zum 2. April verlängert.
- Ab dem 3. April fallen dann die meisten Corona-Regeln in NRW komplett weg.
NRW: Bund-Länder-Gespräche über Lockerungen – Hotspot-Regelung ab 20. März
Hendrik Wüst redete sich bei der Pressekonferenz nach der MPK vor allem über die Hotspot-Regelung in Rage. Die Parameter dafür seien zu kompliziert, findet er. Ein Überblick, was die Hotspot-Regelung bedeutet:
Was bedeutet die Hotspot-Regel?
Wenn sich regional eine Corona-Lage zuspitzt, sollen schärfere Auflagen verhängt werden können – unter der Voraussetzung, dass das Landesparlament es beschließt und dafür die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellt. In einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ (Stadtteile, Städte, Regionen oder Bundesländer) sollen dann extra Maßnahmen erlassen werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie 2G- oder 3G-Regeln.
NRW: Neue Corona-Regeln ab 20. März – Inzidenz auf Rekordhoch – Laumann schimpft
Die Corona-Zahlen in Deutschland erreicht derzeit unbekannte Höhen. Laut der Bundesregierung liegt die bundesweite Inzidenz am Freitag, 18. März, bei 1706,3. Auch in NRW sieht es derzeit nicht viel besser aus. So sind unter anderem die Corona-Neuinfektionen in Köln zuletzt massiv angestiegen. Daraufhin hatte auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Lockerungen scharf kritisiert. Was in Berlin beschlossen worden sei, „passt nicht zur Lage des Virus und der Corona-Pandemie in Deutschland“. Mit den Ländern sei noch nicht einmal darüber geredet worden, sagte der NRW-Minister. „Das ist eine arrogante Politik, und sie ist auch noch falsch.“(os/nb mit dpa) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren. Dieser Text wird laufend aktualisiert.