In Deutschland kann ein Arbeitnehmer 3 Jahre Elternzeit nehmen, dies sieht das Gesetz vor.
So verlängern Sie die Elternzeit nach 2 Jahren
- Eltern haben einen Anspruch auf insgesamt 3 Jahre Elternzeit. Wer ein Kind bekommt oder Vater wird, kann sich, ohne seinen Job kündigen zu müssen, 3 Jahre der Erziehung des Kindes widmen. Sie können erst 2 Jahre nehmen und dann die Elternzeit nach 2 Jahren verlängern.
- Die Elternzeit ist gesetzlich geregelt und muss daher von jedem Arbeitgeber genehmigt werden. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag eine Regelung, die die Elternzeit ausschließt, so ist diese Regelung ungültig.
- Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber über die Elternzeit zu informieren. So kann sich Ihr Arbeitgeber darum kümmern, dass eine Vertretung eingestellt oder Ihre Aufgaben delegiert werden. Sie müssen den Arbeitgeber anschreiben und informieren, dass Sie 2 Jahre Elternzeit nehmen und danach wieder darüber in Kenntnis setzen, dass Sie nach den 2 Jahren die Elternzeit verlängern.
- Die Elternzeit kann nicht dahingehend aufgeteilt werden, dass beide Elternteile jeweils 1 1/2 Jahre zu Hause bleiben und sich der Erziehung widmen.
4. Recht auf den früheren Arbeitsplatz?
Prinzipiell wird der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers während der Elternzeit geblockt. In der Realität bedeutet das aber, dass lediglich der Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz besteht. Das ergibt sich aus dem Direktions- bzw. Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO. Möglicherweise muss der Arbeitnehmer sogar seinen Arbeitsort wechseln. Ob das ohne Weiteres möglich ist, ergibt sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag.
Meist entscheidet der Einzelfall, der Arbeitsplatz muss aber dem vorherigen in seiner Tätigkeit ähneln. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht völlig beliebig neu einsetzen nach der Elternzeit. Fühlen Sie sich erheblich benachteiligt, können Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
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