Zur �bersicht des TV-L
Tarifvertrag f�r den �ffentlichen Dienst der L�nder (TV-L) .
� 16 Stufen der Entgelttabelle
(1) 1Die Entgeltgruppen 9 bis 15 umfassen f�nf Stufen und die Entgeltgruppen 2 bis 8 sechs Stufen. 2Die Abweichungen von Satz 1 sind im Anhang zu � 16 geregelt.
(2) 1Bei der Einstellung werden die Besch�ftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschl�gige Berufserfahrung vorliegt. 2Verf�gen Besch�ftigte �ber eine einschl�gige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverh�ltnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschl�gigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverh�ltnis. 3Ist die einschl�gige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverh�ltnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise - bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschl�gigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren - in Stufe 3. 4Unabh�ngig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen T�tigkeit ganz oder teilweise f�r die Stufenzuordnung ber�cksichtigen, wenn diese T�tigkeit f�r die vorgesehene T�tigkeit f�rderlich ist.
Protokollerkl�rungen zu � 16 Absatz 2:
1. Einschl�gige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der �bertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden T�tigkeit.
2. Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag �ber die vorl�ufige Weitergeltung der Regelungen f�r die Praktikantinnen/Praktikanten gilt grunds�tzlich als Erwerb einschl�giger Berufserfahrung.
3. Ein vorheriges Arbeitsverh�ltnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverh�ltnisses ein Zeitraum von l�ngstens sechs Monaten liegt; bei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verl�ngert sich der Zeitraum auf l�ngstens zw�lf Monate.
(3) 1Die Besch�ftigten erreichen die jeweils n�chste Stufe - von Stufe 3 an in Ab-h�ngigkeit von ihrer Leistung gem�� � 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen T�tigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
- Stufe 6 nach f�nf Jahren in Stufe 5 bei den Entgeltgruppen 2 bis 8.
2Die Abweichungen von Satz 1 sind im Anhang zu � 16 geregelt.
(4) 1Die Entgeltgruppe 1 umfasst f�nf Stufen. 2Einstellungen erfolgen zwingend in der Stufe 2 (Eingangsstufe). 3Die jeweils n�chste Stufe wird nach vier Jahren in der vorangegangenen Stufe erreicht; � 17 Absatz 2 bleibt unber�hrt.
(5) 1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkr�ften oder zum Ausgleich h�herer Lebenshaltungskosten kann Besch�ftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen h�heres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gew�hrt werden. 2Besch�ftigte mit einem Entgelt der Endstufe k�nnen bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zus�tzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
E 6 (auch: EG 6) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wenden diesen Tarifvertrag an. Lediglich Hessen hat einen eigenen Tarif (TV-H).
Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-L):
Monatliches Bruttoentgelt in Euro v. 01.01.2021 - 30.11.2022 für Beschäftigte der Länder2.651 | 2.865 | 2.984 | 3.105 | 3.185 | 3.271 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.
Tarifrunde 2021:
Entgelt
- Die Beschäftigten im Länderbereich erhalten spätestens mit dem Entgelt für März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei (Teilzeitkräfte anteilig).
- Zum 1. Dezember 2022 erhalten die Beschäftigten eine lineare Entgelterhöhung von 2,8 Prozent.
- Die Laufzeit beträgt 24 Monate (bis 30. September 2023).
Auszubildende
- Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung.
- Zum 1. Dezember 2022 erhalten Auszubildende eine Erhöhung ihrer Entgelte um 50 Euro, Auszubildende im Gesundheitsbereich (TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit) erhalten 70 Euro mehr.
- Die bisherigen Übernahmeregelungen gelten fort.
(Quelle: DBB)
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 6 TV-L (m/w/d):
- Assistenz des Personalrates (Hochschule)
- Baustellenaufseher
- Bürogehilfe/-in
- Bürokauffrau / Bürokaufmann
- Bürosachbearbeiter
- Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen
- Fachangestellter oder Kauffrau / Kaufmann für Bürokommunikation
- Fachangestellter für Medien- u. Informationsdienste
- Fachassistent in der Eingangszone im Bereich des SGB II, Bezirksamt
- Forstwirt
- Geomatiker für das Liegenschaftskataster
- Justizfachangestellter
- Kauffrau/-mann für Büromanagement
- Kfz-Mechatroniker
- Kreditorenbuchhalter
- Leiter der zentralen Poststelle im Bezirksamt
- Lohnbuchhalter
- Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik
- Medizinischer Fachangestellter im Polizeiärztlichen Dienst
- Mitarbeiter im Bürgeramt (Terminvergaben, Ausgabe von Anträgen, etc.)
- Mitarbeiter in der Bibliothek
- Mitarbeiter in der Kreditorenbuchhaltung
- Notarfachangestellter
- Personalsachbearbeiter
- Rechtsanwaltsfachangestellter
- Regierungsbeschäftigter für den Bereich des Studienwesens an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung
- Schulassistent
- Sekretär, Vorzimmersekretär
- Sozialversicherungsfachangestellter
- Straßenbauer
- Tarifbeschäftigter im Familienservicebüro
- Technischer Assistent Universität (Staatlich geprüfter Biologisch-technischer Assistent, Staatlich geprüfter Chemisch-technischer Assistent)
- Verwaltungsfachangestellter als Sachbearbeiter: im Standesamt (Bezirksamt), für Sondernutzungen
- Verwaltungsbeschäftigter in der allgemeinen Verwaltung der JVA
- Verwaltungskraft in der Geschäftsstelle des Sozialpsychiatrischen Dienstes
Eingruppierung Entgeltgruppe 6 TV-L gemäß Entgeltordnung:
hier: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)
Protokollerklärung Nr. 6:
Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung/des Betriebes, in der/dem der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Beschäftigten muss aber so
gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Download: Entgeltordnung zum TV-L
Weitere Informationen und Tipps:
- Qualifikation / Voraussetzungen: i.d.R. mindestens 2- oder 3-jährige
Ausbildung (vergleichbar mittlerer Dienst) bzw.
Abschluss Angestelltenlehrgang 1 (=Verwaltungslehrgang 1, Beschäftigtenlehrgang 1) - auch als Minijob
- Arbeitszeit /Woche: Die Wochenarbeitszeit ist abhängig vom Bundesland (zwischen rd. 39 und 40 h). Es gelten Sonderregelungen für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Nachtarbeit, Bereitschaft, Rufbereitschaft, Mehrarbeit, Überstunden, u.w.m.
- Jahressonderzahlung (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld): Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Diese wird im November ausgezahlt.
Höhe: 95 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli - September (§ 20 TV-L) - Rente, Zusatzversorgung: Neben der gesetzlichen Rente erhalten Rentner eine Zusatzversorgung (Betriebsrente) durch die VBL.