Erklärung über die Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig Familienkasse

Hier finden Sie alle aktuellen Vordrucke und Formulare zum Download

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Hinweis:
Derzeit sind die Formulare für die Steuererklärung nur in deutscher Sprache verfügbar. Ausfüllbare, und nicht fremdsprachige Bescheinigungen EU/EWR sowie Bescheinigungen außerhalb EU/EWR (Format FFWP) finden Sie ausschließlich im Formularcenter beim Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung unter //www.formulare-bfinv.de. Die hier angebotenen Vordrucke sind nur eine Ergänzung zum Angebot des Bundesfinanzministeriums. Sie sind in der Regel druckbar, jedoch nicht ausfüllbar.

Formular für den Verzicht zur Abgabe einer Steuererklärung (Amtsveranlagungsverfahren)

Sie können auch auf die Einreichung einer Steuererklärung verzichten. In diesem Fall wird das Finanzamt die Einkommensteuer anhand der vorliegenden Informationen des Rententrägers eigenständig festsetzen. Ihren Verzicht können Sie auf dem nachfolgendem Antwortformular mitteilen. Anschließend wird Ihnen der Steuerbescheid übersandt, der unter anderem Angaben zur Höhe der festgesetzten Steuer und die Zahlungsfrist enthält. Wenn Sie als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden möchten, können Sie – unter Beifügung der Bescheinigung EU/EWR bzw. der Bescheinigung außerhalb EU/EWR – ebenfalls das Antwortformular nutzen.

  • Antwortformular deutsch (PDF / 121,38 KB)
  • Antwortformular englisch - Reply slip (PDF / 203,75 KB)
  • Antwortformular spanisch - Escrito de contestación (PDF / 130,17 KB)
  • Antwortformular polnisch - Odpowiedź (PDF / 280,76 KB)
  • Antwortformular kroatisch - Pismeni odgovor (PDF / 276,19 KB)
  • Antwortformular französisch - Courrier de réponse (PDF / 21,31 KB)
  • Antwortformular dänisch - Svar (PDF / 128,8 KB)
  • Antwortformular niederländisch - Antwoordformulier (PDF / 129,16 KB)
  • Antwortformular portugiesisch (Portugal und Afrika) - Carta de resposta (PDF / 207,79 KB)
  • Antwortformular portugiesisch (Brasilien) - Carta de resposta (PDF / 207,72 KB)
  • Antwortformular türkisch - Yanıt (PDF / 266,49 KB)
  • Antwortformular ungarisch - Válaszlevél (PDF / 285,02 KB)

Formular zur Benennung eines Empfangsbevollmächtigten/Bevollmächtigten

Sie haben die Möglichkeit, einen (Empfangs-)Bevollmächtigten zu benennen (z.B. bei Schwierigkeiten mit dem Postverkehr). Nutzen Sie hierfür das folgende Formular:

  • Formular zur Benennung eines Empfangsbevollmächtigten/Bevollmächtigten (deutsch)

Formular für den Antrag von Stundungen (Ratenzahlungen) und Erlass

Formulare und Hinweise für das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren

Formulare für die beschränkte Steuerpflicht

Formulare für die unbeschränkte Steuerpflicht

Bitte beachten: Bescheinigung EU/EWR oder Bescheinigung außerhalb EU/EWR von der zuständigen Steuerbehörde Ihres Wohnortes ausgefüllt und bestätigt beifügen!

Falls Sie ein bestimmtes Formular zur Steuererklärung suchen, sind hier noch einmal alle oben enthaltenen Formulare einzeln aufgeführt

ESt 1 C Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige:

2021 / 2020 / 2019 / 2018 / 2017 / 2016 / 2015

Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige:

2021 / 2020 / 2019 / 2018 / 2017 / 2016 / 2015 

ESt 1 A Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige:

2021 / 2020 / 2019 / 2018 / 2017 / 2016 / 2015 

Anleitung zur Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige:

2021 / 2020 / 2019 / 2018 / 2017 / 2016 / 2015 

neu ab 2017! Anlage WA-ESt Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug für unbeschränkt Steuerpflichtige:

2021 / 2020 / 2019 / 2018 / 2017

Anlage R Renten und andere Leistungen für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige:

2021 / 2020 / 2019 / 2018 / 2017 / 2016 / 2015 

neu ab 2020! Anlage R-AV/bAV Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige:

2021 / 2020

Was ist Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht?

Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht regelt § 1 Abs. 1 bis 3 EStG. Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tode.

Wann beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?

Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich bei der Körperschaftsteuer auf das Welteinkommen. Beschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn sich weder Geschäftsleitung noch Sitz in Deutschland befinden (§ 2 KStG). Die beschränkte Steuerpflicht erfasst lediglich die in der Bundesrepublik erzielten Einnahmen.

Wie stelle ich einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?

Der Antrag kann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren gestellt werden (Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG (Anlage Grenzpendler EU/EWR)).

Was ist Nachweis über den Umfang der Steuerpflicht?

Als Nachweis für eine Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG sind nur Beweismittel geeignet, aus denen sich ergibt, dass für den betreffenden Anspruchszeitraum bereits eine entsprechende steuerliche Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG durch das zuständige Finanzamt vorgenommen wurde.

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