Erste Impfung im Ausland zweite in Deutschland

14. Juni 2021  |     |   Recht & Steuern im Ausland

(Aktualisiert am 15.09.21) Viele deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, fragen sich derzeit, wie sie eine Coronavirus-Schutzimpfung erhalten. Manche überlegen sogar, extra nach Deutschland zu reisen, um eine Impfung in ihrem alten Heimatland zu erhalten. Doch inwieweit ist das möglich?

In der neuesten Version (1. September 2021) der Coronavirus-Impfverordnung wurde folgender Absatz hinzugefügt:

„Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können im Übrigen im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe mit Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 versorgt werden.“

In der Erläuterung dazu steht:

„Nach Absatz 1 Satz 3 können deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe mit Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 versorgt werden. Die Impfung kann in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen; sie kann aber auch im Ausland durchgeführt werden. Bei der Durchführung der Schutzimpfungen im Ausland ist das Recht des jeweiligen Landes zu beachten.“

Bis zu der neuen Fassung vom 1. September 2021 hieß es noch, dass in erster Linie folgender Personenkreis, bei der die Staatsangehörigkeit im Übrigen keine Rolle spielt, einen Impfanspruch hat:

  • Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (gemäß Paragraf 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 der Verordnung)
  • Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen privaten Krankenversicherung versichert sind (gemäß Paragraf 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 1 der Verordnung).

Auf die Versicherung kommt es an

Zum letztgenannten Personenkreis können auch Personen gehören, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, aber aufgrund einer sozialversicherungsrechtlichen Entsendung oder einer Ausnahmevereinbarung weiterhin in einer deutschen Krankenversicherung (privat oder gesetzlich) versichert sind. Aus Deutschland entsandte Arbeitnehmer haben demzufolge aktuell einen Anspruch auf eine Impfung in Deutschland. Die A1-bescheinigung oder eine entsprechende Entsendebescheinigung gilt als Nachweis des bestehenden Krankenversicherungsschutzes in Deutschland. Nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer haben hingegen trotz fehlenden Versicherungsschutzes in der deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, einen Anspruch auf eine Impfung, sofern Sie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

„Ob Deutsche auch im Ausland geimpft werden können, regelt jedes Land anders. Dies ist wahrscheinlich abhängig von der Verfügbarkeit und Menge des vorhandenen Impfstoffes.“

„Personen mit Langzeit-Auslandsreiseversicherungen deutscher Versicherer zählen unserer Kenntnis nach nicht dazu“, weiß Omer Dotou, Leiter der Unternehmensberatung BDAE Consult GmbH.

Der aufgrund der Coronavirus-Impfverordnung bestehende Impfanspruch bezieht sich inzwischen auf eine Schutzimpfung in Deutschland und im Ausland. Davor galt: Alle im Ausland ansässigen deutschen Staatsangehörigen, die nicht von der Coronavirus-Impfverordnung erfasst werden, unterfallen den Gesundheitssystemen und den medizinischen Rechtsrahmen ihrer Gastländer. „Diese regeln das Thema Covid-19-Impfung unterschiedlich und wahrscheinlich abhängig von der Verfügbarkeit und Menge des vorhandenen Impfstoffes“, ergänzt Experte Dotou.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten beispielsweise erhalten dem Juristen zufolge alle ausländischen Personen mit einem Residenten-Visum (resident visa) eine kostenfreie Covid-19-Impfung. Inhaber eines Besuchervisums (visit visa) sind nicht für eine Impfung berechtigt.

Italien muss auch ausländische Gäste impfen

Deutsche Staatsangehörige, die beispielsweise in Italien leben, können sich für eine Impfung gegen Covid-19 anmelden, wenn sie im staatlichen italienischen Gesundheitssystem (Sistema Sanitario Nazionale – SSN) registriert sind und über die italienische Gesundheitskarte (tessera sanitaria) verfügen. „Unserer Beobachtung zufolge haben insbesondere deutsche Staatsbürger in der EU gute Chancen, auch im Ausland eine Impfung zu erhalten, wenn sie in das dortig jeweilige Gesundheitssystem übertreten. Die Möglichkeit und die Voraussetzungen eines solchen Eintritts müssten weitgehend geklärt werden“, resümiert Unternehmensberater Dotou.

Mittlerweile verfügt Italien über ausreichend Impfstoff und impft auch ausdrücklich Ausländer*innen, die keinen Wohnsitz in Italien haben und auch nicht dem dortigen Sozialversicherungssystem angehören. Der Sonderkommissar für die Covid-19-Pandemie Francesco Paolo Figliuolo hat für eine Regelung gesorgt, wonach alle Provinzen Italiens ausdrücklich auch ausländische Gäste impfen müssen. Probleme gebe es derzeit allerdings bei der Registrierung im europäischen Impfpass. Wie unkompliziert Italien die Impfkampagne durchführt, beschreibt dieser Erfahrungsbericht.

Mittlerweile kann man sich Erfahrungsberichten zufolge auch als Ausländer in Portugal impfen lassen, ohne Online-Formular und Wartezeiten. Impfwillige können dort einfach in die Impfzentren gehen, um eine Impfung zu bekommen.

In den Philippinen wiederum sollen Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz im Land haben wie andere Filipinos im Rahmen der Massenimpfung der Regierung gegen COVID-19 geimpft werden können, hatte die Regierung Ende Mai 2021 mitgeteilt.

Hin und Her bei Impfungen in Thailand

Auch Thailand scheint trotz eigener Impfstoffknappheit deutsche Residenten zu impfen. So berichtet ein Auswanderer, dass er mit dem chinesischen Impfstoff Sinovac geimpft wurde. Ein anderer Auswanderer in Thailand berichtet, dass die Regierung des Landes offiziell allen Ausländern in Thailand eine Impfung in Aussicht gestellt hatte, dann aber die wenigsten tatsächlich geimpft worden seien.

Seitdem aber die Covid-19-Fälle in Thailand so enorm gestiegen sind, konzentrieren sich die Impfungen auf Bangkok und Phuket. Und es heiße, dass im Moment keine Ausländer geimpft werden dürfen. Es werde auf eine Ansage der obersten Gesundheitsbehörde gewartet. Die Schweizer Botschaft hat in Bangkok lebenden Schweizern eine Impfung angeboten. Der deutsche Botschafter hat geschrieben, ihm fehle die rechtliche Handhabe.  

Über die aktuelle Impfsituation für Deutsche in Thailand hat Matt Abold einen ausführlichen Beitrag geschrieben. Er bestätigt, dass die Deutsche Botschaft – anders als andere Landesbotschaften – darauf verzichtet, Deutsche in Thailand zu impfen.

Einzelne US-Bundestaaten impfen Touristen

In den USA erhalten Medienberichten zufolge inzwischen auch ausländische Touristen in manchen Bundestaaten problemlos eine Corona-Impfung. Vielerorts gebe es keine Beschränkungen bezüglich der Staatsbürgerschaft oder des Wohnsitzes. In einigen Bundesstaaten sind Impfstoffe reichlich vorhanden und in fast jeder Apotheke, jedem Gesundheitszentrum, Lebensmittelgeschäft, Walmart und an Drive-Thru-Stadien im ganzen Land erhältlich.

Doch immer wieder berichten Deutsche im Ausland, dass sie in ihrem Aufenthaltsland keine Impfberechtigung haben, gleichzeitig aber auch über keinen Wohnsitz oder eine Krankenversicherung in Deutschland verfügen. Kann in diesem Fall die deutsche Botschaft vor Ort helfen, einen Impftermin zu organisieren?

Botschaften können bei Impftermin nicht helfen

„Wahrscheinlich nicht. Nach unserer Kenntnis haben die Auslandsvertretungen keine Zuständigkeit für gesundheitliche Prävention. Hier müsste das Regelwerk angepasst werden, entweder die Verordnung oder das Konsulargesetz. Aktuell lässt sich aus dem Konsulargesetz kein Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung durch die deutschen Auslandsvertretungen ableiten“, so die ernüchternde Antwort vom Experten Dotou.

Insbesondere wegen der anfänglichen Knappheit der Impfstoffe hat der Gesetzgeber den Rechtsanspruch auf eine staatlich gewährte und kostenlose Schutzimpfung gegen das Coronavirus gesetzlich geregelt. Dieser Rechtsanspruch ist jedoch nicht im Konsulargesetz geregelt, sondern ergibt sich aus Paragraf 1 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung).

Ausstellung des Corona-Impfzertifikats ist Sache der einzelnen Staaten

Viele im Ausland lebenden deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger haben aber im Gegensatz zu vielen in der Heimat lebenden Personen bereits eine Corona-Schutzimpfung erhalten und fragen sich, wie und wo sie ihre im Ausland vorgenommene Impfung dokumentieren können, so dass diese auch in Europa anerkannt wird.

Omer Dotou, Leiter Unternehmensberatung BDAE Consult

Für die Ausstellung des digitalen Covid-19-Zertifikats der EU sind die nationalen Behörden zuständig. Es könnte beispielsweise von Testzentren oder Gesundheitsbehörden oder direkt über ein eHealth-Portal ausgestellt werden“, weiß Omer Dotou, der unter anderem das Studium International Health Management abgeschlossen hat.

Die Europäische Kommission hat auf dieser Seite Informationen zum digitalen Impfpass in Europa veröffentlicht, in der ganz gute Infos zum EU-Zertifikat enthalten sind. Dort ist unter anderem aufgelistet, welche Länder technisch bereit für eine Zuschaltung zur EU-Schnittstelle sind und welche eine funktionierende Verbindung haben.

„Es kann sein, dass in manchen Ländern für den Eintrag des Impfnachweises im e-Impfpass eine Sozialversicherungsnummer und/oder eine Ausweisnummer angefragt wird. Hier empfiehlt es sich, auf den Webseiten der nationalen Gesundheitsbehörden nachzuschauen“, so Dotou weiter.

In der EU Impfnachweis nur mit zugelassenem Impfstoff

In Deutschland kann einen digitalen Impfnachweis erhalten, wer hierzulande geimpft wurde – die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Doch was ist, wenn Personen mit einem Impfstoff geimpft worden sind, den Deutschland beispielsweise nicht eingekauft hat? Innerhalb der Europäischen Union müssen die Mitgliedstaaten Nachweise für alle EU-weit zugelassenen Impfstoffe akzeptieren. Zudem sollen die EU-Staaten selbst entscheiden können, ob sie Zertifikate auf Grundlage von nationalen Notfallzulassungen für die noch nicht von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (Ema) zugelassenen Impfstoffe Sputnik V und Sinopharm akzeptieren, heißt es von offizieller Stelle.

Der digitale Impfnachweis ist ein freiwilliges Angebot. Wer seine Impfung nachweisen will, kann das weiterhin auch über das Vorzeigen des gelben Papier-Impfhefts der Weltgesundheitsorganisation (WHO) tun.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat eine Übersicht jener Impfstoffe tabellarisch erstellt, die in der EU und damit auch in Deutschland anerkannt und zugelassen sind. Konkrete Erläuterungen zur Zulassung und Voraussetzung für den digitalen Impfausweis sind hier zusammengestellt.

Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt dazu:

„Es werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, um auch nachträglich digitale Impfnachweise zu erstellen. Grundsätzlich soll die nachträgliche Ausstellung dort erfolgen, wo man geimpft worden ist. Wenn in den Impfzentren entsprechende Kontaktdaten vorliegen, sollen die QR-Codes möglichst automatisch per Post zugesandt werden. Außerdem könnten Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker nachträglich Impfnachweise ausstellen.“

Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu auch FAQs erstellt.

Regelmäßige Updates zur Zahl der Geimpften in den einzelnen Ländern bietet diese Übersicht.

Anne-Katrin Schwanitz

Anne-Katrin Schwanitz schreibt auf Expat News über interkulturelle Themen und über arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Dienstreisen und Entsendungen ins Ausland sowie über Trends in Sachen digitales Nomadentum und Auswandern.

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