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"G2" oder "G2.1": Gesundheitskarte muss künftig aktuelle Kennzeichnung haben
"G2" oder "G2.1"
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Gesundheitskarte muss künftig aktuelle Kennzeichnung haben
Ältere Gesundheitskarten mit dem Kürzel «G1» sind spätestens im Januar 2019 nicht mehr beim Arzt einlesbar. Gesetzlich Versicherte sollten immer die aktuellste Karte verwenden.
Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn
Gesetzlich Versicherte sollten prüfen, welche Kennzeichnug ihre Gesundheitskarte trägt. Denn Karten der Generation "G1" sind ab Januar 2019 nicht mehr gültig.
Alle Gesundheitskarten der ersten Generation verlieren im Januar 2019 ihre Gültigkeit. Gesetzlich Versicherte sollten spätestens dann Karten entsorgen, die rechts oben unter dem Schriftzug "Gesundheitskarte" den Aufdruck "G1" zeigen. Das empfiehlt der GKV-Spitzenverband.
Solche Karten werden in Arztpraxen nicht mehr akzeptiert - auch dann nicht, wenn sie ein Gültigkeitsdatum tragen, das über den 1. Januar 2019 hinausreicht.
Bis Ende 2018 sollte jeder Versicherte eine neue Gesundheitskarte mit dem Aufdruck "G2" oder "G2.1" erhalten haben. Die meisten Betroffenen sind laut GKV-Spitzenverband bereits mit Karten der zweiten Generation ausgestattet. Patienten sollten immer die zuletzt von der Kasse zugesandte Karte verwenden.
Ein Teil der "G1"-Karten ist bereits seit Oktober 2017 nicht mehr gültig. Vom 1. Januar 2019 an werden aber auch Karten der sogenannten Generation 1 Plus nicht mehr verwendet werden können. Diese Karten tragen ebenfalls die Aufschrift "G1". (dpa)
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