Richtiges Verhalten am Bahnübergang
Obwohl die Regeln in der StVo mehr als eindeutig sind, sind nicht alle Autofahrer damit vertraut. Alle wichtigen Regeln die das richtige Verhalten an einem Bahnübergang betreffen sind in § 19 StVO zu finden.
1. Schienenfahrzeuge haben an Bahnübergängen mit Andreaskreuz, an Bahnübergängen die über Feld,- Wald,- oder Radwege führen und an Bahnübergängen in Hafen- und Industriegebieten Vorrang.
Autofahrer
sollten sich diesen Übergängen langsam nähern.
2. Der Straßenverkehr hat vor dem Andreaskreuz zu warten wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert, rote oder gelbe Lichtzeichen gegeben werden, ein rotes blinklicht zu sehen ist, die Schranke sich schließt oder geschlossen ist oder ein Bahnbediensteter Halt gebietet.
3. Ist es nicht möglich den Bahnübergang ohne Aufenthalt zu überqueren muss man vor dem Andreaskreuz warten, z. B. bei Stau.
4. Die Scheinwerfer der wartenden Fahrzeuge dürfen niemanden blenden.
5. An Bahnübergängen ohne Vorrang der Schienenfahrzeuge muss man in sicherer Entfernung warten, wenn ein Bahnbediensteter mit einer weiß-rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte Halt gebietet. Dies gilt auch wenn die Schrankenanlage ausfällt.
Wie muss man sich als Verkehrsteilnehmer richtig verhalten?
Viele Unfälle an Bahnübergängen enden tödlich. Damit Fehlverhalten und Unachtsamkeit vermieden werden, sollten Sie einige Vorsichtsmaßnahmen beachten.
Fahren Sie immer mit angemessener Geschwindigkeit an einen Bahnübergang heran, so dass Sie uneingeschränkte Sicht haben. Achten Sie auf ein Andreaskreuz, Verkehrszeichen oder ein blinklicht.
Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Beschilderungen sondern vergewissern Sie sich durch Hören und Sehen das kein Güterzug unterwegs ist. Können Sie einen Zug erkennen beschränkt sich die Dauer bis dieser am Bahnübergang ankommt auf wenige Sekunden.
Bei einem blinkendem roten Licht sollten Sie unbedingt stehen bleiben. Nicht nur Autofahrer sondern auch Fußgänger sollten auf Schienenfahrzeuge achten. Kollidieren Fußgänger oder Fahrradfahrer mit einem Zug endet das fast immer tödlich, denn diese werden einfach überrollt.
Missachten Sie keine Warnsignale oder Halbschranken nur weil Sie es eilig haben. Dabei riskieren Sie ihr Leben und der Bußgeldkatalog sieht dafür schwere Strafen vor.
Warten Sie lieber ein paar min mehr und vermeiden Sie gefährliche Situationen. Überholen Sie im Bereich eines Bahnüberganges nicht.
Eigentlich sollte man meinen, dass Autofahrern die Regeln des Straßenverkehrs bekannt sind und sie entsprechend danach handeln. Immer wieder wird man jedoch eines Besseren belehrt: Trotz insgesamt rückläufiger Zahlen ereignen sich immer noch viel zu viele tragische Unfälle an höhengleichen Straßen-Schienenweg-Kreuzungen.
Das richtige und vorschriftsmäßige Verhalten ist nicht nur im normalen Straßenverkehr erforderlich. Insbesondere an Bahnübergängen (BÜ) muss die einfache Vorfahrtsregel beachtet werden. Erschreckenderweise ist jedoch immer wieder das Gegenteil zu beobachten. Dabei ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt, wer an einem Bahnübergang Vorrang hat. Es ist eindeutig der Zug! Immer! Ausnahmslos! Offenbar ist vielen Verkehrsteilnehmern die Bedeutung des Andreaskreuzes und der Sicherungsanlagen jedoch nicht hinreichend bekannt, oder die Gefahren werden schlicht unterschätzt. Anders ist das Verhalten einiger Straßenverkehrsteilnehmer nicht zu erklären. Denn immerhin würden sich über 95 Prozent der Kollisionen durch ein korrektes Verhalten vermeiden lassen.
Das Andreaskreuz und seine Bedeutung
Der Vorrang des Schienenverkehrs ist durch das Andreaskreuz in direkter Nähe zum Bahnübergang gekennzeichnet. Das Vorschriftszeichen, das in der StVO als „Zeichen 201“ bezeichnet wird, enthält dabei ein Warte- und Haltegebot für alle Straßenverkehrsteilnehmer die den Weg von Schienenbahnen kreuzen. Dies schließt auch Fußgänger und Fahrradfahrer ein. In § 41 StVO ist geregelt, dass Teilnehmer am Verkehr die durch Vorschriftzeichen angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen haben.
Vor dem Andreaskreuz und damit in sicherer Entfernung zum Bahnübergang ist gemäß § 19 StVO immer zu warten, wenn
- sich ein Schienenfahrzeug nähert,
- rotes Blinklicht oder rote oder gelbe Lichtzeichen gegeben werden,
- die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
- ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
- ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.
Grund für diese Regelung ist, dass Züge aufgrund ihrer Eigenschaften (geringer Rollwiderstand zwischen Rad und Schiene), der großen Masse und der hohen Geschwindigkeiten einen sehr viel längeren Bremsweg als Pkw haben. Und selbst dort wo Lichtzeichen- oder Schrankenanlagen aufgrund eines kurzzeitigen technischen Defekts ausgefallen sind, haben Züge, die sich nach dem Halten nur mit Schrittgeschwindigkeit dem BÜ nähern und einen Achtungspfiff (Signal Zp 1) abgeben, Vorrang. Jedem Autofahrer sollte klar sein, im Zweifelsfall zieht er immer den Kürzeren – und das endet nicht selten tödlich.
red