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Erstellt: 13.09.2021, 10:01 Uhr
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Rente mit 63? Für alle, die in den 50er-Jahren geboren wurden noch Normalität, für „Nachgeborene“ aber häufig eine Frührente. Ist das offizielle Renteneintrittsalter nicht erreicht, fehlen oft Arbeitsjahre – die Folge sind Abzüge bei der monatlichen Rente. Dennoch kann die Rente mit 63 in manchen Fällen eine Option sein.
Berlin – Die Rente mit 63 ist aufgrund des noch immer steigenden Renteneintrittsalters für viele Beschäftigte heutzutage kaum mehr möglich. Bei Erwerbsminderung, Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit wenige Jahre vor der Rente, kann die Frührente allerdings eine Übergangslösung darstellen. Auch wer Abzüge in Kauf nimmt, kann früher in den Ruhestand treten.
Rente mit 63: Frührente mit Abzügen – oder ohne Abschlag?
Beschäftigte, die aufgrund ihres Geburtsjahrgangs erst mit 66 oder 67 Jahren in Rente gehen können, wünschen sich häufig eine Rente mit 63. Das ist meist nur möglich, wenn man Abzüge in Kauf nimmt. Denn bei der Frührente entfallen einige Arbeitsjahre und damit auch Jahre, in denen eingezahlt wird. Die Berechnung des Abschlags ist einfach: Jeder Monat, den man früher in Rente geht, macht einen Abschlag von 0,3 Prozent vom Rentenanspruch aus, also von dem Betrag, den der Rentner ab dem regulären Renteneintrittsalter erhalten würde.
Bei einer Rente mit 63 anstatt mit 67 sind das vier Jahre, die monatliche Rente verringert sich um 14,4 Prozent – das aber nicht in allen Fällen. Möglich ist der frühere Renteneintritt ohne Abschläge für folgende Personengruppen:
- Beschäftigte der Geburtsjahrgänge vor 1949 mit 35 Versicherungsjahren
- vor 1953 Geborene mit einem Minimum von 45 Versicherungsjahren
- Personen, die ab dem 50. Lebensjahr ihre Beiträge durch zusätzliche Zahlungen aufgestockt haben
Rente ab 63: Berechnung der Beitragsjahre möglichst früh erstellen
Wer die Rente ab 63 plant, sollte abhängig von der bisherigen Beitragsleistung und den Arbeitsjahren schon recht früh kalkulieren, ob eine Frührente ohne Abschlag infrage kommt. Dabei sind Beschäftigte nicht auf die eigene Berechnung angewiesen, sondern können kostenlos die Beratungsangebote nutzen, die bei der gesetzlichen Rentenversicherung mit Hauptsitz in Berlin zur Verfügung stehen. Mitunter gibt es verschiedene Möglichkeiten – das hängt davon ab, ob zusätzlich in Eigeninitiative eine private Altersvorsorge getroffen wurde oder ob der Arbeitgeber eine Betriebsrente zahlt. Informationen zur Riester Rente gibt es hier.
Die Beratung kann auch telefonisch erfolgen und ist in mehrfacher Hinsicht wertvoll, denn nicht wenige Frührentner planen, nebenbei auch weiterhin einer Beschäftigung nachzugehen. Was erlaubt ist und wie viel man dabei verdienen kann, ohne dass die Einnahmen auf die Frührente angerechnet werden, sollte bekannt sein, denn die vorzeitige Rente ist oft an Einkommensgrenzen gekoppelt. Und wenn Abzüge durch weniger Arbeitsjahre anfallen, werden diese mitunter durch den Nebenverdienst ausgeglichen. Anregungen kann man sich an den Standorten der Versicherer online holen.
Frührente: Rente mit 63 unter Umständen auch mit wenigen Arbeitsjahren
Eine Frührente, eventuell auch noch vor der Rente mit 63, können Menschen beantragen, die unter einer Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit leiden. Dabei wird der Behinderungsgrad in Betracht gezogen. Bei Einschränkungen ab 50 Prozent und 35 Beitragsjahren ist der Renteneintritt meist möglich. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage der individuellen Situation, die darüber entscheidet, ob Abzüge anfallen oder nicht.
Rente ab 63: Aus der Arbeitslosigkeit in die Frührente
Die Rente ab 63 ist unter Umständen eine wünschenswerte Regelung für Beschäftigte, die wenige Jahre vor dem Renteneintrittsalter arbeitslos oder auf Altersteilzeit gesetzt worden sind. Dies trifft zu, wenn der Antragsteller ab dem Alter von 58 Jahren und 6 Monaten 58 Wochen oder länger arbeitslos war oder mindestens 24 Monate in Altersteilzeit gearbeitet hat. Eine Pflichtversicherung von mindestens 15 Jahren muss ebenfalls nachgewiesen werden können. Dabei greift eine Frührente ohne Abschlag ab dem 65. Lebensjahr.
Eine weitere Sonderregelung betrifft Frauen, die vor 1952 geboren wurden – auch sie können Frührente beanspruchen, und zwar schon ab einem Alter von 60 Jahren, sofern sie mindestens 15 Beitragsjahre geleistet haben.