Kann man erst und zweitstimme einer partei geben

Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus dem Wahlkreis, in dem man wohnt. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Die Wahlkreise sind so eingeteilt, dass in jedem etwa gleich viele Wählerinnen und Wähler leben.

Ein Stimmzettel mit Erst- und Zweitstimme
Quelle: dpa

Direkter Auftrag durch die Wähler

Der Politiker oder die Politikerin, die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, vertritt die Menschen im Bundestag. Das nennt man Direktmandat. Ein Mandat ist ein Auftrag. Der Begriff kommt vom lateinischen Ausdruck "ex mano datum". Das bedeutet "etwas aus der Hand geben". Die Wählerinnen und Wähler geben also den Politikerinnen und Politikern durch ihre Stimme den Auftrag, sie im Bundestag zu vertreten. Über solche Direktmandate wird die Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben.

Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in eine Wahlurne.
Quelle: dpa

Mit der Zweitstimme wählt man keinen bestimmten Kandidaten, sondern eine Partei. Jede Partei hat vor der Wahl eine Liste gemacht. Darauf stehen die Politikerinnen und Politiker, die für die Partei im Bundestag arbeiten möchten. Nach der Wahl werden die Stimmen aus allen Wahlkreisen zusammengezählt. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, umso mehr Politikerinnen und Politiker von der Liste dieser Partei dürfen in den Bundestag. Die Zweitstimme wird daher auch Listenstimme genannt.

Fünf-Prozent-Hürde und Direktmandate

Um in den Bundestag zu kommen, brauchen die Parteien mindestens fünf Prozent der Stimmen. Dabei gibt es aber eine Ausnahme: Wenn eine Partei in mindestens drei Wahlkreisen Direktmandate gewinnt, darf sie Politikerinnen und Politiker in den Bundestag schicken. Das gilt auch dann, wenn die Partei insgesamt weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen hat.

Wähler wählen NICHT direkt den Bundeskanzler

Auf dem Stimmzettel gibt es übrigens keine Spalte für die Auswahl des Bundeskanzlers! Bei der Bundestagswahl entscheiden nämlich die Wählerinnen und Wähler nicht direkt, wer Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin wird. Das machen die gewählten Abgeordneten im Bundestag. Der Bundespräsident schlägt den Abgeordneten eine Person vor, von der er denkt, dass sie gute Chancen hat - meist die Kanzlerkandidatin oder den Kanzlerkandidaten einer Partei.

In einer geheimen Wahl stimmen die Abgeordneten dann darüber ab, ob sie den Vorschlag annehmen. Wenn mehr als die Hälfte dafür stimmt, ist der Kandidat oder die Kandidatin gewählt und wird der oder die neue Kanzlerin.

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Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er den Direktkandidaten in seinem Wahlkreis und mit der Zweitstimme eine Landesliste einer Partei. Die Erst- und Zweitstimme sind nicht miteinander verknüpft. Es bleibt jedem Wahlberechtigten überlassen, ob er Direktkandidat und Landesliste der gleichen Partei wählt.

Wählt er mit der Erst- und Zweitstimme Direktkandidat und Landesliste verschiedener Parteien, dann splittet er seine Stimme.

Bei der Europawahl gibt es nur eine Stimme.

Entwicklung von Stimmensplitting bei der BundestagswahlJahrStimmensplitting in Prozent
1957 6,4
1961 1 4,3
1965 6,5
1969 7,8
1972 8,8
1976 6,0
1980 10,1
1983 10,9
1987 13,7
1990 15,6
1994 2
1998 2
2002 20,5
2005 23,9
2009 26,4
2013 23,0
2017 27,3

1  1961 bis 1990 ohne Wähler mit Wahlschein.
2  In diesem Jahr wurde keine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.

Stand: 26. Januar 2018

Was bedeutet 1 Stimme und 2 Stimme?

Mit ihr wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten auf einer Landesliste zusammengestellt werden. Neben der Zweitstimme kann der Wähler eine Erststimme abgeben, mit der er für einen Bewerber im Wahlkreis stimmt.

Ist Erststimme wichtig?

Die Erststimme garantiert zudem die Vertretung aller Regionen im Parlament, denn die Wahlkreise sind so eingeteilt, dass in jedem Wahlkreis etwa gleich viele stimmberechtigte Personen leben.

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