Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der
Bundestagswahl eine Erststimme
und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus dem Wahlkreis, in dem man wohnt. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Die Wahlkreise sind so eingeteilt, dass in jedem etwa gleich viele Wählerinnen und Wähler leben.
Ein Stimmzettel mit Erst- und Zweitstimme Der Politiker oder die
Politikerin, die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, vertritt die Menschen im
Bundestag. Das nennt man Direktmandat.
Ein Mandat ist ein Auftrag. Der Begriff kommt vom lateinischen Ausdruck "ex mano datum". Das bedeutet "etwas aus der Hand geben". Die Wählerinnen und Wähler geben also den Politikerinnen und Politikern durch ihre Stimme den Auftrag, sie im Bundestag zu vertreten. Über solche Direktmandate wird die Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben.
Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in eine Wahlurne. Mit der Zweitstimme wählt man keinen bestimmten Kandidaten, sondern eine
Partei. Jede Partei hat vor der Wahl eine Liste gemacht.
Darauf stehen die Politikerinnen und Politiker, die für die Partei im Bundestag arbeiten möchten. Nach der Wahl werden die Stimmen aus allen Wahlkreisen zusammengezählt. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, umso mehr Politikerinnen und Politiker von der Liste dieser Partei dürfen in den Bundestag. Die Zweitstimme wird daher auch Listenstimme genannt.
Quelle: dpaDirekter Auftrag durch die Wähler
Quelle: dpa
Fünf-Prozent-Hürde und Direktmandate
Um in den Bundestag zu kommen, brauchen die Parteien mindestens fünf Prozent der Stimmen. Dabei gibt es aber eine Ausnahme: Wenn eine Partei in mindestens drei Wahlkreisen Direktmandate gewinnt, darf sie Politikerinnen und Politiker in den Bundestag schicken. Das gilt auch dann, wenn die Partei insgesamt weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen hat.
Wähler wählen NICHT direkt den Bundeskanzler
Auf dem Stimmzettel gibt es übrigens keine Spalte für die Auswahl des Bundeskanzlers! Bei der Bundestagswahl entscheiden nämlich die Wählerinnen und Wähler nicht direkt, wer Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin wird. Das machen die gewählten Abgeordneten im Bundestag. Der Bundespräsident schlägt den Abgeordneten eine Person vor, von der er denkt, dass sie gute Chancen hat - meist die Kanzlerkandidatin oder den Kanzlerkandidaten einer Partei.
In einer geheimen Wahl stimmen die Abgeordneten dann darüber ab, ob sie den Vorschlag annehmen. Wenn mehr als die Hälfte dafür stimmt, ist der Kandidat oder die Kandidatin gewählt und wird der oder die neue Kanzlerin.
Vorsicht!
Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?
Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der Mediathek!
- A
- B
C
- D
- E
- F
- G
- H
- I
J
- K
- L
- M
- N
- O
- P
Q
- R
- S
- T
- U
- V
- W
X
Y
- Z
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er den Direktkandidaten in seinem Wahlkreis und mit der Zweitstimme eine Landesliste einer Partei. Die Erst- und Zweitstimme sind nicht miteinander verknüpft. Es bleibt jedem Wahlberechtigten überlassen, ob er Direktkandidat und Landesliste der gleichen Partei wählt.
Wählt er mit der Erst- und Zweitstimme Direktkandidat und Landesliste verschiedener Parteien, dann splittet er seine Stimme.
Bei der Europawahl gibt es nur eine Stimme.
Entwicklung von Stimmensplitting bei der Bundestagswahl1957 | 6,4 |
1961 1 | 4,3 |
1965 | 6,5 |
1969 | 7,8 |
1972 | 8,8 |
1976 | 6,0 |
1980 | 10,1 |
1983 | 10,9 |
1987 | 13,7 |
1990 | 15,6 |
1994 2 | – |
1998 2 | – |
2002 | 20,5 |
2005 | 23,9 |
2009 | 26,4 |
2013 | 23,0 |
2017 | 27,3 |
1 1961 bis 1990 ohne Wähler mit Wahlschein.
2 In diesem Jahr wurde keine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Stand: 26. Januar 2018