Kann man mit auto führerschein klasse b 125er fahren

Führerschein

Möglich seit 2020

Verkehrsteilnehmer, die den Führerschein der Klasse B besitzen, dürfen seit Januar 2020 unter bestimmten Voraussetzungen auch kleine Motorräder, sogenannte 125er-Leichtkrafträder fahren. Welche Voraussetzungen die Verkehrsteilnehmer mitbringen müssen und welche Folgen die Änderung hat, erfahren Sie hier.

Autofahrer dürfen nun auch kleine Motorräder fahren

Am 1. Januar 2020 ist die Gesetzesänderung für die Führerscheinklasse B196 in Deutschland in Kraft getreten, die einige Autofahrer freuen wird. Denn ohne einen zusätzlichen Führerschein zu machen, dürfen sie nun zusätzlich zum Auto auch kleinere Motorräder der Klasse A1 fahren. Diese dürfen

  • maximal 125 Kubikzentimeter Hubraum haben und
  • nicht mehr als 15 PS (11 Kilowatt) Leistung aufweisen

Damit sind die technischen Voraussetzungen gegeben, die Autofahrer für das Motorrad nachweisen müssen. Daneben müssen aber auch sie selbst ihre Eignung für dieses Fahrzeug wenigstens zum kleinen Teil nachweisen.

Motorradfahren mit Autoführerschein: Die Voraussetzungen

Sich nur mit dem Autoführerschein künftig auf ein Leichtkraftrad zu schwingen, klingt nach einer guten Sache. Allerdings ist das natürlich nicht ganz ohne Weiteres möglich. Denn die Fahrer der kleinen Motorräder müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit die Neuregelung für sie gilt:

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein
  • Sie müssen den Führerschein der Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
  • Sie müssen vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten für das neue Verkehrsmittel absolvieren (jeweils 90 Minuten)
  • Sie müssen innerhalb von 12 Monaten den Nachweis über die Schulungen in den Autoführerschein eintragen lassen

Der große Vorteil: Sie müssen keine praktische oder theoretische Prüfung ablegen, wie es normalerweise der Fall ist, wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 erwerben möchten. Diesen Führerschein brauchten Verkehrsteilnehmer bisher, wenn Sie Motorräder oder Leichtkrafträder fahren wollten.

Leichtkrafträder fahren: Die Voraussetzungen bisher

Bisher mussten Verkehrsteilnehmer eben entweder einen Führerschein der Klasse A1 oder aber noch einen Nachweis über die alte Klasse 1b besitzen. Personen, die über diese Fahrerlaubnisse verfügen, dürfen natürlich weiterhin Leichtkrafträder fahren. Sie müssen die neuen Voraussetzungen, die durch die Neuregelung in Kraft getreten sind, nicht noch einmal nachweisen. Ihr Führerschein bleibt weiterhin gültig.

Das gilt auch für diejenigen Personen, die ihren Führerschein noch vor dem 1. April 1980 erworben haben. Denn für diese gelten noch die alten Führerscheinklassen. Wer zu dieser Personengruppe gehört und einen Führerschein der Klasse

  • 2
  • 3
  • 4

hat, darf ebenfalls Leichtkrafträder bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum fahren.

Was soll die Änderung erreichen?

Aus dem Bundesverkehrsministerium war zu hören, dass die Gesetzesänderung mehr Mobilität für die Fahrer bringen soll. Besonders im Hinblick auf die sogenannte Elektromobilität sollen Autofahrer nun einen Vorteil haben. Denn kleinere Elektroroller fallen ebenfalls unter diese Regelung und dürfen – mit ein wenig Aufwand – nun zusätzlich zum Auto gefahren werden.

Vor allem für diejenigen Verkehrsteilnehmer, die auf keine großzügig ausgebaute Infrastruktur zurückgreifen können, soll die Gesetzesänderung eine Erleichterung bringen.

Motorrad fahren mit dem PKW-Führerschein: Was muss ich sonst noch wissen?

Natürlich gibt es die Fahrerlaubnis nicht vollkommen gratis. Autofahrer, die mit ihrem Führerschein auch Motorrad fahren möchten, müssen mit Kosten für die Schulungen von circa 500 bis 1000 Euro rechnen – abhängig von der Region, in der sie die Theorie- und Praxis-Einheiten ableisten.

Daneben ist es Autofahrern mit der Schlüsselzahl 196 nur erlaubt, in Deutschland Leichtkrafträder zu fahren. In anderen Ländern müssen sie die landesspezifischen Gesetze beachten – und die können von denen in Deutschland abweichen.

Bildquelle:
Bild oben: © ambrozinio – stock.adobe.com

Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren

Schon seit einiger Zeit lässt sich ein regelrechter Boom für 125er Motorräder erkennen. Also ein motorisiertes Zweirad, das über maximal 125 ccm Hubraum verfügt. Biker, die bislang nur einen AM-Führerschein besaßen, können nun mit dem „A1“ endlich ein Motorrad mit ordentlich Power fahren können. Das alleine erklärt aber noch nicht die hohen Verkaufszahlen der 125ccm Motorräder. Denn im Jahr 2020 trat in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft. Seitdem können sich Autofahrer eine lang ersehnten (Jugend-)Traum erfüllen – mit dem Autoführerschein Motorrad fahren! Das Team von Helmexpress informiert, wie das funktioniert und was es im Fahrzeugschein mit der Schlüsselziffer 196 auf sich hat.

Kann man mit dem Autoführerschein 125er Fahren?

Ja, das geht! Ausschlaggebend ist ein Gesetz vom Januar 2020, das vom Deutschen Bundesrat auf den Weg gebracht wurde. Im Hinblick dessen, dass es Alternativen zum Auto geben und auch die E-Mobilität vorangetrieben werden sollte, kam es zu diesem entscheidenden Schritt. Die Regierung war der Ansicht, dass Autofahrer, die bereits über eine Fahrpraxis verfügen, keinen extra 125er Führerschein benötigen bzw. keine extra Motorrad-Führerscheinprüfung ablegen müssen. Jedoch nur unter bestimmen Voraussetzungen.

Motorrad fahren ohne 125er Führerschein – die Voraussetzungen

Wenn du ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum im öffentlichen Straßenverkehr bewegen willst, musst du in der Regel einen Führerschein der Klasse A1 (= alte Klasse 1b) erwerben. Dies ist seit Januar 2020 NICHT mehr zwingend notwendig, wenn folgendes zutrifft:

  • Du bist mindestens 25 Jahre alt
  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Führerschein-Klasse B (Pkw)
  • hast an einer Fahrerschulung teilgenommen, die mindestens 4 theoretische und 5 praktische Unterrichtseinheiten (je 90 Minuten) umfasst.

Nach der Teilnahme an der Fahrerschulung stellt dir die Fahrschule eine entsprechende Bescheinigung aus. Es ist demnach KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Mit der Bescheinigung kannst du einen neuen Führerschein beantragen, in welchem die Schlüsselziffer 196 eintragen wird: Der behördliche Vermerk, dass du ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum fahren darfst. Denke hierbei auch an den richtigen Motorradhelm zur geltenden Helmpflicht und zusätzlich Sicherheit bietenden Motorradkleidung wie Motorradjacke und Motorradhose.

Wichtig: Die B196-Führerscheinerweiterung gilt nur für Deutschland. Informiere dich demnach vorab, welche gesetzlichen Bestimmungen in anderen Ländern gelten.

So sieht es zum Beispiel in Österreich aus:
Auch hier umfasst der Pkw-Führerschein der Klasse B den 125er Führerschein, wenn dieser zuvor 5 Jahre ununterbrochen in deinem Besitz war und du 6 Stunden praktischen Fahrunterricht nachweisen kannst.

nach ein paar Fahrstunden hält man den neuen Führerschein in den Händen

125er Führerschein – wie sieht das im Detail aus?

Da die Schlüsselziffer bzw. Schlüsselzahl 196 in Verbindung mit der Führerscheinklasse B explizit auf das Motorrad fahren mit Autoführerschein hinweist, bieten viele Fahrschulen die Leistung: „Fahrschulung B196“ an. So sieht das dann im Alltag aus:

Fahrschulung B196 – die Theorie

Es werden mindestens vier Einheiten (je 90 Minuten) klassenspezifischer Unterricht für Motorradfahrer absolviert. Hierbei handelt es sich um folgende Themen:

Fahrer/Fahrzeug

  • persönliche Voraussetzungen
  • Schutz des Fahrers
  • Betriebs- und Verkehrssicherheit, Wartung und Pflege
  • Sozius und Gepäck

Verhalten beim Motorradfahren

  • Verkehrsregeln und Gefahren für Motorradfahrer
  • vorausschauendes Fahren
  • umweltbewusstes Fahren

Besondere Schwierigkeiten für Motorradfahrer

  • Fahren unter erschwerten Bedingungen
  • Fahren bei Dämmerung und Dunkelheit
  • Sehen und gesehen werden
  • Unfallverhalten

Fahrphysik und Fahrtechnik

  • Kreiselkräfte
  • stabile und instabile Fahrzustände
  • Kurvenfahrten (Fliehkraft, Schräglage, Lenkimpulstechnik)
  • Bremsen, Ausweichen
  • allgemeine Fahrzeugbeherrschung

Mit ein bisschen Übung……..

Fahrschulung B196 – die Praxis

Hier sind mindestens 5 Einheiten je 90 Minuten für die fahrpraktische Schulung zu absolvieren. Die fahrpraktische Schulung findet zum Teil im sogenannten „Schonraum“ statt (Parkplatz, Industriegebiet etc.), ansonsten im Realverkehr. Durch diese Schulung werden typische Anfängerfehler vermieden. Zu den Inhalten gehören unter anderem:

Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

  • Fahren in Schrittgeschwindigkeit
  • Slalom und Kreisfahren
  • Ausweich- und Bremsübungen
  • Gefahrenbremsung (Vollbremsung)

Fahrstunden im Realverkehr

  • Sonderfahrten
  • Überlandfahrt
  • Schnellstraßenfahrt oder Autobahnfahrt

Schulungsmotorräder

Als Schulungsmotorräder müssen Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen. Das bedeutet:

  • Motorleistung bis zu 11 kW
  • Verhältnis von Leistung zu Leermassen nicht größer als 0,1 kW/kg
  • durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h
  • Verbrennungsmotor: Hubraum mindestens 120 ccm
  • Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,08 kW/kg

Hinweis: Du kannst die Schulung auch auf einem Automatikfahrzeug durchführen. Die spätere Fahrberechtigung wird dadurch NICHT auf Fahrzeuge mit automatischem Getriebe beschränkt.

Gültigkeit und Geltungsbereich

Der Pkw-Führerschein Klasse B mit Schlüsselziffer 196 (= Fahrerlaubnis B196) berechtigt dich zum Fahren zweirädriger Leichtkrafträder oder Mopeds (Verbrennungs- oder Elektromotor) mit folgenden technischen Voraussetzungen:

  • Motorleistung maximal 11 kW
  • Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg
  • Hubraum maximal 125 ccm

Hinweis: Sogenannte Trikes (dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern) sind von der B196 Führerscheinerweiterung ausgeschlossen.

Für den neuen 125ccm Führerschein, brauchst du nur ein paar Scheine…….

Wie viel kostet ein 125er Motorrad Führerschein?

Hier müssen wir zunächst unterscheiden. Geht es tatsächlich um einen 125er Motorradführerschein (A1) oder um die eben ausführlich angesprochene Führerscheinerweiterung (B196)? Willst du einen Motorradführerschein wie den A1 oder A2 erwerben, dann wirf einen Blick ins Magazin. Dort haben wir das Thema „Motorradführerschein Kosten, Klassen und Voraussetzungen“ ausführlich dargestellt.

Hier bei der Führerscheinerweiterung B196 kannst du jedoch einiges an Geld sparen. Fahrschulprüfungen (theoretisch und praktisch) sind nicht notwendig. Auch hast du hier deutlich weniger Unterrichtsstunden und den Erste-Hilfe-Kurs bereits für den Pkw-Führerschein absolviert. Je nach Fahrschule und Region musst du für die B196 Führerscheinerweiterung mit Kosten zwischen 500 und 900 Euro rechnen. Von der Fahrschule erhältst du dann den Ausbildungsnachweis, mit dem ein neuer Führerschein beantragt werden kann (Passbild nicht vergessen). Für diesen bürokratischen Posten werden dann zusätzlich ca. 50 Euro fällig.

Ein besonderes Augenmerk solltest du auf die Schutzausrüstung richten. Denn es hat einen guten Grund, weshalb die Helmpflicht eingeführt wurde. Für das gemütliche Cruisen mit dem Leichtkraft-Roller ist gerade im Sommer der Jethelm eine gute Option. Hast du dir mit dem 125er Führerschein den Traum vom Leichtkraftrad erfüllt und näherst dich gerne mit ordentlich Speed dem Ziel – dann bietet ein Integralhelm den besten Schutz. Als besonders ausgeklügelt erweisen sich Modularhelme bzw. Klapphelme, denn hier erhältst du quasi zwei Helme in einem. Mit geschlossenem Kinnteil fährst du im Integralhelm-Modus, hochgeklappt weht dir die Sommerbrise im Jethelm-Modus entgegen.

Motorrad fahren mit Autoführerschein – was kostet die 125er Versicherung?

Hier gleich noch ein weiterer Vorteil für die geübten Verkehrsteilnehmer. Bei der Berechnung des Versicherungstarifs spielt der Risikofaktor eine ganz wesentliche Rolle. Da ein mindestens 25 Jahre alter Autofahrer, der zudem seit mindestens 5 Jahren über den Autoführerschein verfügt, in der Regel eine gehörige Portion Erfahrung im Straßenverkehr mitbringt, wirkt sich das auf den Versicherungstarif aus. Bei einem Leichtkraftrad mit 125 Kubikzentimeter Hubraum kostet die Haftpflichtversicherung nicht einmal 50 Euro/Jahr. Wobei es hier auf weitere Parameter ankommt, wie z. B. ob eine Garage vorhanden ist, welche Jahresfahrleistung veranschlagt wird, wer das Fahrzeug bewegt und welche Schadensfreiheitsklasse vorliegt.

Aufstieg zum Motorradführerschein?

Bereits mit einem Leichtkraftrad und 125 ccm Hubraum ist Fahrspaß garantiert. Für viele bedeutet das Moped oder der 125er Roller der Einstieg in eine höhere Klasse. Dabei stellt sich die Frage: „Kann ich vereinfacht vom Pkw-Führerschein (mit B196 Eintrag) auf einen A2- oder sogar A-Motorradführerschein aufsteigen?“ Nein, das geht leider nicht. Willst du ein Motorrad mit mehr Hubraum und Motorleistung fahren, musst du den jeweiligen Motorradführerschein von der Pike auf absolvieren.

Fazit:
Für alle, die schon immer gerne Motorrad fahren wollten, aber durch die relativ hohen Führerscheinkosten abgehalten wurden, bietet die neue B196 Führerscheinerweiterung einen super Anreiz. Hier reicht eine Fahrschulung, ohne anschließende theoretische und praktische Prüfung aus, um in das Abenteuer 125er Moped oder 125er Leichtkraftroller einzusteigen. Und später, auf den Geschmack gekommen, soll es dann etwas mehr Hubraum und Motorleistung sein? Dann muss allerdings der komplette Motorradführerschein für die jeweilige Klasse absolviert werden. 125er Motorrad fahren mit Autoführerschein ist in dieser Form nur für Deutschland gültig.

Weitere spannende Beiträge findest du im Motorrad Magazin.

Kann man mit Führerschein Klasse B 125er fahren?

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren.

Was braucht man um 125 zu fahren?

Der Inhaber eines Führerscheins der Klasse A1 ist berechtigt, Zweiräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³, deren Leistung 11 KW nicht übersteigt, oder Dreiräder mit einer Höchstleistung von 15 KW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von maximal 0,1 kW/kg zu führen.

Was kostet ein 125 Führerschein Wenn man B hat?

Die Kosten für einen 125er-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu.

Was für ein Motorrad darf man mit Klasse B fahren?

Der Bundesrat machte so Besitzern der Führerschein-Klasse B den Weg frei für das Fahren von Leichtkrafträdern der Klasse A1. Klasse-B-Fahrer dürfen somit A1 Motorräder und Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm fahren, ohne dafür eine umfassende Ausbildung zum Motorrad-Führerschein zu absolvieren.

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