Kollegin kommt nach langer Krankheit zurück

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Hallo an alle, ich hatte hier schon mal eine Frage gestellt wegen Schwerbehinderung und Schichtarbeit.
Es geht um denselben Kollegen, der nun nach langer Krankheit in ein paar Wochen in den Betrieb zurückkehrt. Ohne Stufenweise Wiedereingliederung, sein Wunsch.
Er war fast ein Jahr krank, zwischenzeitlich wurde im Betrieb umstrukturiert, und ein Kollege aus einer anderen Abteilung,der zuvor immer mal ausgeholfen hatte, wurde nun fest in die Abteilung versetzt, in der auch der noch kranke Kollege arbeitet. Der neue sitzt auch auf dem Platz des noch kranken Kollegen. Trotzdem soll der kranke Kollege in seine alte Abteilung zurück, bekommt eben einen anderen Platz.
Was sich jetzt vielleicht seltsam anhören mag, aber für den kranken Kollegen wird das ein Problem darstellen, dass "sein Platz" weg ist. Er hat sich sowieso in der seiner Abteilung nicht wohlgefühlt und das Klima dort hat sicher seinen Teil dazu beigetragen, dass er so lange ausgefallen ist.
Dazu kommt, weder seine Chefin noch die "lieben Kollegen" werden ihm das vorher offiziell mitteilen, er kommt ins Büro und wird vor vollendete Tatsachen gestellt. Er bekommt die Krise und wird evtl. bald wieder krankheitsbedingt ausfallen. Vielleicht ist das die Sorge von allen, aber dann ist das Problem ja nur verschoben.
Gibt es eine Art "Mitteilungspflicht" von Seiten des Betriebes, wenn man den Arbeitsplatz bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis an andere vergibt? Oder sollte /kann der Kollege in dem Fall eine Versetzung beantragen, sobald er davon Kenntnis erhält?
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6 Antworten

Erstellt am 14.02.2017 um 18:59 Uhr von gironimo

>wurde nun fest in die Abteilung versetzt<

und der BR hat zugestimmt, obwohl er die Situation möglicher Weise kannte?

Fragst Du als BR? Ihr könntet doch einfach mit dem Kollegen sprechen und ihm die Situation erklären. Und natürlich kann er sich jederzeit auf einen freien anderen Arbeitsplatz bewerben.

Erstellt am 15.02.2017 um 07:16 Uhr von ickederdicke

Moin, auch wenn der Kollege ohne Wiedereingliederung nach Hamburger Modell wiederkommen möchte, euer AG ist verpflichtet ihm das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dies sollte er nicht ablehnen, da du hier einen Bezug Krankheit / Arbeitsplatz herstelltest.
Während einer AU ruht ein Arbeitsplatz nicht , wie bei Urlaub ist man nur nicht anwesend.
Ruhendes Arbeitsverhältnis wäre z.B. bei zeitweiser Erwerbsminderungsrente gegeben.
Ich sehe hier den Kollegen der momentan die Arbeit des MA macht als reine Vertretung ( Oder hat der BR dessen Versetzung auf diesen AP zugestimmt, gab es eine PA ?)

Erstellt am 15.02.2017 um 09:29 Uhr von Zappelmann

Ich kann mich nicht erinnern, dass man einen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz hat, wenn die Tätigkeit sich absolut nicht ändert. Man sitzt nicht mehr an seinem alten Schreibtisch, sondern an dem daneben. Wieso schmeißt es da einen aus der Bahn?
Es sei denn, dass dieser Arbeitsplatz wegen einer Behinderung auf ihn angepasst war. DAS wäre der einzige Grund, der akzeptabel wäre.

Erstellt am 15.02.2017 um 09:39 Uhr von Pjöööng

Irgendwie scheinen hier einige den Sinn und Zweck eines Arbeitsverhältnisses noch nicht ganz verinnerlicht zu haben. Selbstverständlich kann der Arbeitgeber einen anderen Arbeitnehmer auf einen zeitweilig verwaisten Arbeitsplatz setzen. Der Arbeitsplatz ist kein Privatbesitz des Arbeitnehmers. Und wenn dann der AN nach langer AU an den Arbeitsplatz zurückkehrt, dann hat er Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung, nicht mehr und nicht weniger! Dazu muss er sich auch nicht irgendwo bewerben. Und wenn der AN ein wenig Verstand hat, dann wird er, bevor er aus einer Langzeit-AU zurückkehrt mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen um eine möglichst reibungslose Wiederaufnahme der Arbeit sicherzustellen. Dies mit einem BEM zu verbinden ist sicherlich nicht verkehrt.

Erstellt am 16.02.2017 um 17:15 Uhr von EllieKönig

Hallo zusammen, sorry für die späte Rückantwort und danke Euch erstmal für die Infos.
Ich bin Ersatzmitglied und war die letzte Zeit vertretungsweise ein paar mal bei den BR-Sitzungen dabei. Deshalb habe ich ein paar Dinge mitbekommen, und wollte mich erkundigen, ob das so rechtens ist, was hier passiert.
Dass z.B. der Kollege, der die Vertretung des erkrankten Kollegen MA macht, in diese Abteilung auf auf den Platz des kranken Kollegen versetzt wurde. Ja, der BR hat die Anhörung bekommen und zugestimmt. Und dieser Kollege sitzt jetzt auf dem Arbeitsplatz des kranken Kollegen, der in ein paar Wochen wiederkommt.
Es würde zu weit führen, zu erklären, warum der kranke Kollege ein Problem damit hat, dass jetzt ein anderer auf seinem Platz sitzt. Er fühlt sich eh nicht wohl und nicht akzeptiert in dieser Abteilung und ich kenne ihn gut genug, um zu wissen, dass er die Krise kriegen wird. Es ist nun nicht so, dass dort in der Abteilung jede Menge Schreibtische rumstünden und sich der kranke Kollege einfach nur einen aussuchen müßte. Vermutlich wird man ihn an so eine Art Beistelltisch setzen wollen. Spätestens dann müßte der Kollege publik machen, dass er einen GdB hat, finde ich.
Natürlich halten sich alle fein raus, die Chefin der Abteilung, die Kollegen, jeder weiß es und keiner sagt ihm was, das finde ich nicht fair.
Übrigens, ein BEM hat ihm bisher noch niemand angeboten. Ob es noch kommen wird, da bin ich skeptisch, aber wir werden sehen.

Erstellt am 16.02.2017 um 19:00 Uhr von Pjöööng

"Er fühlt sich eh nicht wohl und nicht akzeptiert in dieser Abteilung und ich kenne ihn gut genug, um zu wissen, dass er die Krise kriegen wird."

Also, der Kollege ist (unter Anderem vermute ich) wegen des betrieblichen Umfeldes Langzeit-AU gewesen?

"Übrigens, ein BEM hat ihm bisher noch niemand angeboten. Ob es noch kommen wird, da bin ich skeptisch, aber wir werden sehen."

Und in so einem Fall der förmlich nach einem BEM schreit stellt Ihr Euch auf den Standpunkt "wir werden sehen"?

Ich bin mir nicht sicher ob Eure Kollegen gut vertreten werden...

Kann ich nach langer Krankheit ohne Wiedereingliederung arbeiten?

Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Wiedereingliederung, wenn sie länger erkrankt waren. Konkret gilt das für Arbeitnehmer, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind.

Was tun nach langer Krankschreibung?

Dauer der Krankheit länger als 78 Wochen Ist absehbar, dass eine Erkrankung auch nach 78 Wochen weiter anhält, fordert die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit den Betroffenen oder die Betroffene auf, einen Antrag auf Reha-Maßnahmen und / oder Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Wie lange muss man nach Krankheit wieder arbeiten?

Die Wiedereingliederung nach Krankheit (auch „Hamburger Modell“) erleichtert Arbeitnehmern den stufenweisen Wiedereinstieg in den Job nach 74 Sozialgesetzbuch V. Sie kann bis zu sechs Monate dauern, wobei das der Arzt im Einzelfall entscheidet.

Ist man verpflichtet sich wieder gesund zu melden?

Arbeitsrechtlich betrachtet gibt es die Gesundschreibung für Arbeitnehmer nicht. Ein erneuter Arztbesuch, um sich wieder gesund schreiben zu lassen, ist für Arbeiter und Angestellte aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, wenn sie vor Ablauf der Krankschreibung arbeiten gehen wollen.

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