Fußgängerüberwege müssen freigehalten werden
Bushaltestellen mit Zick-Zack müssen freigehalten werden
Einmündungen müssen freigehalten werden
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Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?
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Eintrag › Frage: 1.2.11-004 [Frage aus-/einblenden]
Autor: michael
Datum: 11/12/2008
Antwort 1: Richtig
Wenn Sie bei stockendem Verkehr in eine Einmündung (oder Kreuzung) einfahren, besteht bei nicht rechtzeitig weiterfließendem Verkehr die Gefahr, dass Sie den von rechts und links kommenden Querverkehr blockieren oder entgegenkommende Linksabbieger unnötig lange warten müssen. Die Einmündung oder Kreuzung würde so also zusätzlich noch mehr verstopft und der Verkehr mehr als nötig behindert.
Antwort 2: Richtig
Der Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) soll Fußgängern das sichere und gefahrlose Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Dies ist nicht mehr möglich, wenn sie hierbei um wartende Fahrzeuge herumlaufen müssten. Aus diesem Grund müssen Sie bei stockendem Verkehr Fußgängerüberwege unter allen Umständen frei lassen.
Antwort 3: Falsch
Die „Zick-Zack-Linien“ an Bushaltestellen bezeichnen lediglich den Bereich des dort gültigen Parkverbots. Es ist zum einen nicht vorgeschrieben, diesen Bereich freizuhalten und zum anderen auch nicht notwendig, da der Bus ja sicherlich genau wie Sie im stockenden Verkehr feststeckt.