Urlaubsabgeltung bei Krankengeldbezug und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nicht selten endet ein Arbeitsverhältnis, und der dem Arbeitnehmer zustehende Urlaubsanspruch kann wegen einer Erkrankung nicht mehr erfüllt werden. Gemäß § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

  …
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

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§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) muss dann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch abgelten.

Was geschieht mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder auch mit einem Anspruch auf Erhalt von Krankengeld, wenn der Urlaubsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten wird?

1. Arbeitslosengeld I während der Urlaubsabgeltung

§ 157 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

  …
(2) Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht …

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§ 157 Abs. 2 SGB III regelt ausdrücklich das Ruhen des Anspruchs auf Erhalt von Arbeitslosengeld I bei Urlaubsabgeltung:

§ 157 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

  • (2) Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.

§ 157 Abs. 2 SGB III trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich bei der Urlaubsabgeltung nicht um Arbeitsentgelt im Sinne von § 157 Abs. 1 SGB III für die Zeit zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses handelt. Es handelt sich um eine Entschädigung für den während des Arbeitsverhältnisses nicht angetretenen Erholungsurlaub. Dennoch sollen Doppelleistungen vermieden werden. Im Ergebnis führt so die Regelung des § 157 Abs. 2 SGB III zum Ruhen des Anspruchs.

Die Urlaubsabgeltung führt bis zu dem Tag zum Ruhen des Arbeitslosengeldes, bis zu dem das Arbeitsverhältnis fortgedauert hätte, wenn es wegen der Urlaubsgewährung weiter bestanden hätte.

2. Krankengeld während der Urlaubsabgeltung

§ 49 Ruhen des Krankengeldes

  (1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,
1. soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten; …

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§ 49 Abs. 1 SGB V regelt das Ruhen des Krankengeldes.

Wie beim Arbeitslosengeld I könnte auch beim Krankengeld für den Zeitraum vom Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses das Krankengeld ruhen, solange eine Urlaubsabgeltung gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG gezahlt wird. Dieses Ergebnis wurde auch lange von der Rechtsprechung vertreten.

Anders als beim Arbeitslosengeld I enthält § 49 Abs. 1 SGB V aber keine dem § 157 Abs. 2 SGB III nachempfundene Regelung. Demzufolge führen Urlaubsabgeltungen beim Krankengeld nicht zum Ruhen des Anspruchs für die Zeit des abzugeltenden Anspruches. Eine frühere, anders lautende Auffassung wurde nach einem Urteil des Bundessozialgerichts aufgegeben (Urteil des

www.sozialgerichtsbarkeit.deBundessozialgerichts vom 30. Mai 2006, B 1 KR 26/05 R).

3. Folgen des Ruhens des Krankengeldes

Ein Ruhen des Anspruchs bewirkt, dass dieser als solcher bestehen bleibt, aber während des Ruhenszeitraums Einzelansprüche nicht erfüllt werden müssen.

Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird also gemäß § 148 Minderung der Anspruchsdauer

  (1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um
1. die Anzahl von Tagen, für die der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit erfüllt worden ist,

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§ 148 SGB III nicht verkürzt.

Wird urlaubsabgeltung bei Krankengeld angerechnet?

Darf meine Krankenkasse eine Urlaubsabgeltung mit den Krankengeld verrechnen? Eine Urlaubsabgeltung führt nicht zum Ruhen des Krankengelds. Es kommt zu keiner zeitlichen Verschiebung des Krankengelds. Ebenso erfolgt keine Anrechnung der Urlaubsabgeltung auf das Krankengeld.

Wann Auszahlung urlaubsabgeltung nach Austritt?

Unter Anrechnung der verbleibenden Urlaubstage kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch sofort von der Arbeit freistellen. Anspruch auf eine Auszahlung der verbleibenden Urlaubstage hat der Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung und Krankheit?

Bei einer Kündigung wegen Krankheit hat der Arbeitnehmer während seiner Fehlzeiten oft zahlreiche Urlaubstage angesammelt. Er kann dann Resturlaub geltend machen, der bis zu 15 Monate zurückreicht.

Wann verfällt Urlaub aus dem Vorjahr bei Krankheit?

Das Bundesurlaubsgesetz ist europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass der (gesetzliche) Urlaubsanspruch bei fortdauernder Krankheit noch bis zum 31.03. des übernächsten Jahres bestehen bleibt, also erst nach Ablauf von 15 Monaten ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Urlaub entstanden ist, verfällt.

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