Bei einer Krankschreibung wissen viele Mitarbeiter nicht, wie sie sich richtig verhalten müssen. Viele Gerüchte halten sich hartnäckig. Welche, lesen Sie hier.
Um Krankschreibung und Krankmeldung* beim Arbeitgeber ranken sich viele Gerüchte. Viele Mitarbeiter wissen nur vom Hörensagen, wie sie sich im Krankheitsfall verhalten müssen. Einige Irrtümer sollten Sie aber besser schnell wieder vergessen, bevor Sie sich Ärger einhandeln.
1. Die Krankschreibung muss ich erst ab dem dritten Tag vorlegen
Laut Gesetz müssen sich Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber im Krankheitsfall unverzüglich krankmelden, spätestens bis zum Beginn der Arbeitszeit am ersten Krankheitstag. Nach dem dritten Krankheitstag muss dem Arbeitgeber dann eine Krankschreibung –die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – vorgelegt werden, die vom Arzt ausgestellt wurde.
Doch diese Regel gilt nicht immer: "Der Arbeitgeber darf die Vorlage aber auch schon am ersten Krankheitstag verlangen – unabhängig davon, ob der Verdacht einer vorgetäuschten Erkrankung besteht", schreibt Dr. Alexander Birkhahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Manager-Magazin impulse.de. Wenn Ihr Chef also schon am ersten oder zweiten Tag eine Krankschreibung verlangt, müssen Sie sich wohl oder übel zum Arzt schleppen.
Mehr zum Thema: Wann muss die AU beim Arbeitgeber sein?
2. Wenn ich krankgeschrieben bin, darf ich mein Haus nicht verlassen
Mitarbeiter müssen keinesfalls das Haus hüten, wenn sie krankgeschrieben sind. Sie dürfen natürlich auch Einkäufe im Supermarkt erledigen oder zur Apotheke gehen, um sich mit Medikamenten zu versorgen.
Sogar Freizeitbeschäftigungen wie Kino oder ein Restaurantbesuch sind bei einer Krankschreibung möglich, solange sie die Heilung nicht verzögern. "Wenn das nicht der Fall ist, kann der Mitarbeiter während der Arbeitsunfähigkeit machen, was er will", meint Birkhahn. Was keinesfalls geht: Während der Krankschreibung für einen anderen Arbeitgeber arbeiten. Eine Telefon-Krankschreibung bei einer Corona-Erkrankung ist nur noch bis Mai 2022* möglich.
Übrigens: Das alles dürfen Sie tun trotz Krankschreibung.
Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie unserer Branchenseite auf dem Karriereportal Xing.
Lesen Sie auch
Inflationsprämie: Das Extra-Geld ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber – bis 3.000 Euro steuerfrei
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: So lange bekommen Sie Geld vom Arbeitgeber
3. Krankgeschriebene Mitarbeiter dürfen nicht früher zur Arbeit zurückkommen
Wer noch krankgeschrieben ist, aber schon früher wieder gesund wird, darf auch wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Und zwar ohne "Gesundschreibung" vom Arzt, wie manche immer noch behaupten – die gibt es nämlich gar nicht.
Doch es geht noch weiter: Der Arbeitnehmer muss sogar wieder arbeiten, wenn er vorzeitig gesund wird – auch wenn die Krankschreibung noch gilt. "Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit an – endet diese tatsächlich früher, gelten die wahren Verhältnisse", so der Fachanwalt. Übrigens, das müssen Arbeitnehmer bei der neuen digitalen Krankmeldung beachten.(as) *Merkur.de und 24vita.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Erstellt am 22.08.2022 um 07:41 Uhr von JoWi
Nachdem die ganzen Posts hier etwas Unübersichtlich waren, hier nochmal eine Zusammenfassung:
*Beispiel:* Wenn Du Montag-Mittag erkrankst (Schicht oder nicht ist egal), zählt der ganze Tag als Krank, an dem Du gegangen bist. Dafür brauchts (i.d.R.) noch keine AU. Erst wenn Du länger Krank bist, brauchst Du (i.d.R.) ab dem 3. Tag eine AU. Die ersten 6 Wochen zahlt es sowieso der AG.
Stunden die Du bis zur Erkrankung bereits bearbeitet hast, verfallen natürlich, da der AG ja eh den ganzen Tag als AU buchen muss, bzw. eben die Fehlstunden auffüllen muss. Wenn Du aber noch am selben Tag eine AU bringen musst (je nach AVertrag), dann hat sich das ganze sowieso erledigt. Fehlstunden in dem Sinne gibt es garnicht. Die sind durch das Entgeldvortzahlungsgesetz i.V:m. BGB u.a. ...ausgeschlossen.
Übrigens Ärzte können einen Erkrankten auch bis zu 3 Tage Rückwirkend eine AU ausstellen (WoEndKlausel), da nicht jeder einen HA mit Hausbesuch hat.
Was ich auch schon öfters gehörthab: Du musst bei einer Erkrankung nicht den Betriebsarzt aufsuchen. Das ist bei einem Arbeitsunfall was anderes (D-Arzt Vorgeschrieben). Bei einer Erkrankung hast Du immer die freie Arztwahl (Hausarzt).
...
bearbeiten