Wann muß ich als rentner steuern zahlen

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© Oliver Klimek - Fotolia.com

Aufgepasst: Wer im Ausland lebt, muss eventuell seine deutschen Einkünfte in Deutschland versteuern!

Ab dem Jahr 2005 gilt dies für Empfänger einer deutschen Rente, selbst wenn sie im Ausland wohnen.

Allerdings trifft die Steuerpflicht nicht jeden Rentner. Entscheidend ist die Art der Einkünfte sowie das Land, in dem der Rentenempfänger lebt.

Weil nicht alle Einkünfte betroffen sind - also nicht das gesamte Welteinkommen besteuert wird - werden die Personen als "beschränkt" steuerpflichtig bezeichnet.

Ob eine Rente in Deutschland zu versteuern ist, hängt einerseits davon ab, um was für eine Art von Rente es sich handelt und in welchem Staat Sie Ihren Wohnsitz haben! Die Höhe der Rente spielt für die Steuerpflicht keine Rolle.

Zunächst entscheidet die Art der Rente

Alle beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte sind in § 49 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) abschließend aufgezählt. Renteneinkünfte fallen unter § 49 Absatz 1 Nummer 7 oder Nummer 10 EStG. Diese Rechtsnorm verweist auf § 22 EStG. Dort sind alle Rentenarten genannt, die das deutsche Steuerrecht kennt und zwar ungeachtet eines Wohnsitzes in Deutschland. Es gibt gesetzliche, betriebliche und private Renten, die unterschiedlich besteuert werden. 

Sowohl § 22 EStG als auch der Katalog der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte in § 49 EStG wurden in den letzten Jahren mehrmals geändert, so dass sich die Anzahl der steuerpflichtigen Rentenarten schrittweise verändert hat. Ab dem Jahr 2010 unterliegen sämtliche Renten der beschränkten Steuerpflicht. Die Art der Rente ist daher für die Frage "Wer Steuern zahlen muss?" nur bis zum Jahr 2010 entscheidend.

  • Erfahren Sie mehr zur Steuerpflicht der verschiedenen Rentenarten...

Warum der Wohnsitz wichtig ist

Die Steuerpflicht allein führt noch nicht zur Steuerfestsetzung! Besteht zwischen Ihrem Wohnsitzstaat und Deutschland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (kurz: Doppelbesteuerungsabkommen) regelt dieses, welcher Staat die Rente besteuert: entweder der Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) oder der Quellenstaat oder beide. Steht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat - also dem Wohnsitzstaat - das Recht zur Besteuerung der deutschen Rente zu, darf Deutschland nicht besteuern.

Es ist daher wichtig zu wissen, ob zwischen Ihrem Wohnsitzstaat und Deutschland ein Doppel- besteuerungsabkommen besteht und - falls ja - welchem Staat darin das Recht zur Besteuerung der deutschen Rente zugewiesen wird.

Möglich ist auch, dass beide Staaten - sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Quellenstaat - die deutsche Rente besteuern dürfen. In diesem Fall muss der Ansässigkeitsstaat eine doppelte Besteuerung vermeiden. Die Doppelbesteuerung kann im Ansässigkeitsstaat durch Steuerbefreiung für die deutsche Rente oder durch Anrechnung der deutschen Steuer erfolgen. Welche der Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung anzuwenden ist, ist ebenfalls im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

  • Erfahren Sie mehr zur Unterscheidung der Steuerpflicht nach dem Wohnsitz

11.10.2021 – 13:00

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Neustadt a. d. W. (ots)

Ab wann müssen Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen? Was hat es mit dem Rentenfreibetrag auf sich? Und wie berechnet man den steuerpflichtigen Teil der Rente? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit den Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Rente und Steuern inklusive Rechenbeispielen.

Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Doch nicht jeder, der Rente bezieht, ist auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Rentnerinnen und Rentner sind dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente zuzüglich anderer steuerpflichtiger Einkünfte und abzüglich absetzbarer Kosten den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro pro Jahr. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Wert, also 19.488 Euro.

Wird die komplette Rente besteuert?

Dank des sogenannten Rentenfreibetrags bleibt ein gewisser Teil der Rente bislang steuerfrei. Entscheidend für die Höhe des Rentenfreibetrags ist das Jahr des Rentenbeginns. Wer 2021 in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 19 Prozent zu. Das heißt: 19 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 81 Prozent der Rente müssen allerdings versteuert werden. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren grundsätzlich unverändert bleibt.

Der steuerfreie Teil der Rente wird für zukünftige Rentner in den kommenden Jahren immer kleiner, bis 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen.

Wie wird der steuerfreie Teil der Rente errechnet?

Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist die volle Jahresbruttorente. Die meisten Rentnerinnen und Rentner gehen allerdings unterjährig in Rente, sprich: Die Rente wird im ersten Jahr in der Regel für weniger als zwölf Monate gezahlt. Deshalb wird der Rentenfreibetrag erst im zweiten - und damit vollen - Rentenbezugsjahr ermittelt.

Ein Beispiel:

Harald ist am 1. April 2014 in Rente gegangen. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 32 Prozent zu. Der volle Rentenfreibetrag wird jedoch erst aus der Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet.

Haralds Jahresbruttorente 2015 betrug 24.000 Euro. Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 32 Prozent liegt damit also bei 7.680 Euro. Dieser einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren unverändert - auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt.

Der Rentenfreibetrag wird für jeden Rentner zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente folgen, müssen in voller Höhe versteuert werden.

Wird man nach der Rentenanpassung steuerpflichtig?

Jedes Jahr zum 1. Juli erhöht die Bundesregierung die Renten, die sogenannte Rentenanpassung. Am 1. Juli 2020 konnten sich die Rentnerinnen und Rentner im Westen über 3,45 Prozent mehr Geld freuen, im Osten stieg die Rente um 4,20 Prozent.

Zum 1. Juli 2021 sind die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent gestiegen. Die Rentnerinnen und Rentner in Westdeutschland erhielten keine Erhöhung ihrer Bezüge. Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Der für die neuen Bundesländer maßgebliche aktuelle Rentenwert steigt damit auf 33,47 Euro. Für die westdeutschen Bundesländer beträgt der Rentenwert weiterhin 34,19 Euro.

Einige Rentnerinnen und Rentner fürchten Jahr für Jahr, dass sie durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen. Doch diese Sorge ist meistens unbegründet. Werden durch die Rentenanpassung doch Steuern fällig, sind diese zunächst marginal.

Ein Beispiel:

Rita ist alleinstehend und wohnt in Mannheim. Bisher blieb sie mit dem steuerpflichtigen Teil ihrer Rente unter dem Grundfreibetrag und musste keine Steuern zahlen.

Im Sommer 2019 wurden allerdings die Renten für die alten Bundesländer um 3,18 Prozent angehoben. Mit der Rentenerhöhung bekommt Rita nun jeden Monat mehr Rente und übersteigt jetzt den Grundfreibetrag um 100 Euro. Rita müsste nun 14 Euro Einkommensteuer zahlen. Aufgrund einer gesetzlichen Regelung (156 AO) wird das Finanzamt aber von der Festsetzung der Einkommensteuer absehen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail:
Web: www.vlh.de/presse

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

Wie viel Steuern bei 1500 Euro Rente?

Beispiel: Ein Alleinstehender, der im Januar 2020 in Rente gegangen ist und eine gesetzliche Rente in Höhe von 1500 Euro brutto erhält, muss damit rechnen, dass er hiervon im Jahr 477 Euro an Steuern entrichten muss. Diesen Betrag fordert das Finanzamt – soweit keine Vorauszahlungen geleistet wurden – 2021 nach.

Wie erfahre ich ob ich als Rentner Steuern zahlen muss?

Der Grundfreibetrag liegt 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro pro Jahr. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Wert, also 19.488 Euro. Wird die komplette Rente besteuert? Dank des sogenannten Rentenfreibetrags bleibt ein gewisser Teil der Rente bislang steuerfrei.

Welche Rentner müssen keine Steuererklärung abgeben?

Da Sie im Jahr 2021 in Rente gegangen sind, steht Ihnen ein Rentenfreibetrag in Höhe von 19 % Ihrer Bruttorente zu. Da der Grund- und Rentenfreibetrag in Summe Ihre Jahresbruttorente übersteigt, müssen Sie keine Steuern zahlen und sind somit auch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Wie viel Steuern bei 1000 Euro Rente?

80 Prozent der Brutto-Rente sind also steuerpflichtig. Wenn diese Person aktuell genau 1000 Euro monatliche Rente bekommt, muss sie 2021 keine Steuern zahlen. Denn 80 Prozent der jährlichen Bruttorente von 12.000 Euro sind 9600 Euro. Das liegt unter dem aktuellen Steuerfreibetrag von 9744 Euro.

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