Viele Schüler und junge Menschen im Allgemeinen kennen die Situation, dass alle Freunde um sie herum anfangen den Führerschein zu machen.
In der Schule fängt dies meist in der Oberstufe an, sodass viele junge Erwachsene zeitgleich Fahrstunden nehmen und für die Prüfungen lernen.
Allerdings schreibt § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) je nach gewünschtem Führerschein ein bestimmtes Alter vor, welches mindestens dafür erreicht sein muss. Wo das Mindestalter für welchen Führerschein liegt, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
FAQ: Mindestalter beim Führerschein
Muss bei jedem Führerschein das gleiche Alter erreicht sein?
Das vorgeschriebene Mindestalter richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse. Bei einem Führerschein der Klasse B (Autoführerschein) müssen Sie beispielsweise mindestens 18 Jahre alt sein, es sei denn, Sie entscheiden sich für das Modell “Begleitetes Fahren”. In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind.
Wie ist das Mindestalter bei Motorrädern geregelt?
Für die Führerscheinklasse A ist beim Direkteinstieg (also ohne Vorbesitz der Klasse A1 oder A2) ein Mindestalter von 24 Jahren festgelegt, wenn es sich um Kfz mit mehr als 50 ccm oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h handelt.
Wie hoch ist das Mindestalter für Kleinkrafträder?
Für die Führerscheinklassen AM gilt eine Mindestalter von 15 Jahren und für A1 (Krafträder bis 125 ccm oder 11kW) ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben.
Zusammenfassung: Welches Mindestalter bei welchem Führerschein vorgeschrieben ist
FührerscheinklasseMindestalter & VorschriftenAM15 JahreA116 JahreA218 JahreA- 20 Jahre (bei Krafträdern + nur bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Führerscheinklasse A2)- 21 Jahre (bei dreirädrigen Kfz mit einer Leistung von über 15 kW)
- 24 Jahre (bei Krafträdern)B + BE- 17 Jahre (während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland)
- 18 JahreC1 + C1E18 JahreC + CE- 18 Jahre (nur mit Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes bzw. während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland)
- 21 JahreD1 + D1E- 18 Jahre (während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland)
- 21 JahreD + DE- 18 Jahre (während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland im Linienverkehr bis 50 Kilometer bzw. ohne Fahrgäste)
- 20 Jahre (während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland)
- 21 Jahre (nur mit Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes bzw. beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 Kilometer)
- 23 Jahre (nur mit beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes)
- 24 JahreT16 JahreL16 Jahre
Quelle: § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse A
Der Führerschein der Klasse A gibt ein Alter von grundlegend 24 Jahren an, wenn es sich um einen Direkteinstieg bei Krafträdern handelt, welche einen Hubraum von mehr als 50ccm haben oder mehr als 45 km/h fahren können.
Das Mindestalter für den Führerschein kann sinken, wenn eine Fahrerlaubnis der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren bereits existiert und als Beleg vorliegt. Unter dieser Voraussetzung liegt das Alter bei mindestens 20 Jahren. Die Nachweise müssen allerdings erbracht werden. Ein Führerschein der Klasse A für dreirädrige Kraftfahrzeuge legt ein Mindestalter von 21 Jahren fest. Darin sind die Klasse A2, A1 und AM eingeschlossen.
Auch bei den kleineren Führerscheinklassen von Krafträdern, beispielsweise der Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder, gibt es ein Mindestalter. Hier kann der Führerschein mit 15 Jahren, gemacht werden. Die Klasse A1 dürfen Sie mit 16 Jahren erlangen. Damit dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum bis 125ccm fahren, deren Leistung allerdings auch nicht mehr als 11kW erreicht.
Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse B
Mindestalter: Bei einer Fahrerlaubnis der Klasse B liegt es allgemein bei 18 Jahren.
Der Führerschein der Klasse B gibt ein Alter von grundlegend 18 Jahren an, welches mindestens erfüllt sein muss. Das Mindestalter ist hierbei allerdings auf 17 Jahre gesunken, sofern es sich um einen Fahrschüler handelt, welcher im Anschluss das „Begleitende Fahren“ anstrebt.
Gut zu wissen: Das bedeutet, der Führerschein kann noch vor dem 18. Lebensjahr gemacht werden und die Person darf mit 17 Jahren ein Auto fahren, sofern eine Begleitperson dabei ist.
Diese Begleitperson muss dafür vorher fest angegeben werden, da der Name und das Alter vermerkt wird. Es können auch mehrere Personen, welche den Fahranfänger begleiten, eingetragen werden.
Häufig ist dies der Fall, wenn beide Eltern oder weitere Familienmitglieder sich zur Verfügung stellen möchten. Das Mindestalter beim Führerschein der B-Klassen liegt durchweg bei 18 Jahren. Bei allen Klassen gibt es allerdings die Möglichkeit, das Begleitende Fahren mit 17 Jahren, in Anspruch zu nehmen. Ob es sich dabei um den regulären B-Führerschein handelt oder die B96-Fahrerlaubnis, welche dafür steht, dass ein Zugfahrzeug mit einem Anhänger gezogen werden kann, ist dabei gleich.
Das Mindestalter bei dem Führerschein im Durchschnitt
Die Fahrerlaubnis für die üblichen Personenkraftwagen kann im Schnitt im Alter von 18 Jahren gemacht werden.
Schon gewusst? Schwieriger zu fahrende Kraftfahrzeuge, gerade imposantere wie Busse und Lkw, sind großteilig erst ab einem Alter von mindestens 21 Jahren, teils auch erst ab einem Mindestalter von 24 Jahren, zu bedienen.