- Ein Effizienzhaus 40 ("KfW 40") darf gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur 40% des Primärenergieverbrauchs und nur 55% der Transmissionswärmeverluste des Effizienzhaus 100 Referenzgebäudes besitzen.
- Im Neubau gilt seit der Einführung der BEG der Effizienzhaus-Standard 40, 40 EE und 40 NH. Bei Altbausanierungen gibt es das Effizienzhaus 40 und 40 EE. Seit 2021 werden auch Nichtwohngebäude als u.a. Effizienzgebäude 40 gefördert.
- Ein Neubau als Effizienzhaus 40 wird mit 20% Zuschuss gefördert, ein Effizienzhaus 40 Plus-Neubau sogar mit 25%. Erreicht eine Altbausanierung die Effizienzhaus 40-Klasse, bezuschusst die BEG 45% der Sanierungskosten.
- Erreicht ein Neubau die Klasse Effizienzhaus 40 EE oder Effizienzhaus 40 NH, gibts 2,5% mehr, erreicht ein Altbau das Effizienzhaus 40 EE-Niveau gibt es 5% obendrauf. Zudem kann bei einer Sanierung mit iSFP ein weiterer iSFP-Zuschuss von 5% geltend gemacht werden.
- Der Bau eines "KfW 40"-Hauses ist laut Studien max. 7,5% teurer als ein KfW 55-Haus. Im Minimum ist der Bau sogar ohne Mehrkosten verbunden.
- Der Energieverbrauch eines KfW 40-Hauses gilt als das Maximum, was ein Haus hinsichtlich der Klimaschutzziele von Paris maximal verbrauchen darf.
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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert neben einzelnen Sanierungsmaßnahmen vor Allem auch "komplette" Systemmaßnahmen, die dazu führen, dass ein Neubau oder eine Sanierung dazu führen, dass ein Wohn- oder Nichtwohngebäude einen energetisch hohen Effizienzstandard erreicht.
Die BEG wird seit Anfang 2021 bei den Projektträgern KfW und BAFA zentriert. Mit nur einem Antragsformular, welches für alle Fördermaßnahmen gilt, erleichtert die BEG das Verfahren. Dabei kann jeder zwischen einem zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss und einer Förderung als BAFA-Direktzuschuss wählen.
Neben den von der BEG geförderten einzelnen Sanierungsmaßnahmen - den Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) - fördert die BEG die
- Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG)
- Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden (BEG NWG)
Als Zielgrößen sind Haustypen definiert, die allesamt bau- und haustechnische Maßnahmenbündel darstellen, um abhängig von einem Standardhaustyp (früher "KfW 100") ein Haus mit einem bestimmten Energiebedarf zu bauen bzw. zu sanieren.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt das grundsätzlich zu erreichende Effizienzniveau fest. Entscheidend für die Einordnung ist die energetische Qualität der Immobilie. Sie wird mit den Referenzgrößen
- Primärenergiebedarf und
- Transmissionswärmeverlust gemessen.
Für beide Größen definiert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Höchstwerte, die ein Referenzgebäude einhalten muss.
- Ein Effizienzhaus 100 entspricht zum Beispiel den Vorgaben des GEG.
- Ein Effizienzhaus 55 benötigt 55 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes,
- ein Effizienzhaus 40 sogar nur 40 %.
Anders ausgedrückt: Das "KfW-40"-Gebäude verbraucht 60 Prozent weniger Primärenergie jährlich als ein Effizienzhaus 100.
Tabelle 1: Überblick über Effizienzhaus 40-Haustypen
Primärenergiebedarf QP in % von QP REF | 40 | 40 |
Transmissionswärmeverlust H´T in % von H´T REF | 55 | 55 |
Das Effizienzhaus 40 gibt es in der Neu- als auch in der Altbauversion in unterschiedlichen Ausführungen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich das
- Effizienzhaus 40 EE
- Effizienzhaus 40 NH
- Effizienzhaus 40 plus
Das Effizienzhaus 40 EE kann sowohl beim Neubau als auch bei einer Altbausanierung erreicht werden und zeichnet sich dadurch aus, dass erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
Das Effizienzhaus 40 NH gilt nur für den Neubau und kann erreicht werden, wenn das Haus ein Nachhaltigkeitszertifikat besitzt. Dazu muss die akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" bestätigen.
Ein Effizienzhaus 40 Plus kann nur im Neubau erreicht werden, wenn gebäudenahe Anlagen Strom aus erneuerbaren Energien wie z. B. einer Photovoltaikanlage erzeugen. Pro Wohneinheit müssen so mindestens 500 kWh pro Jahr zuzüglich 10 kWh/a je m2 Gebäudenutzfläche AN Strom erzeugt werden.
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Um den Energiestandard "40" zu erreichen und schließlich Energieverbrauch und daraus resultierende Energiekosten zu senken, sind verschiedene energetische Maßnahmen nötig, die sich in
- bautechnische und
- haustechnische
unterteilen lassen.
Zu den bautechnischen Maßnahmen, mit denen sich der Energiestandard 40 erzielen lässt, gehört ein umfassender Wärmeschutz, der die Gebäudehülle gänzlich umfasst.
Das heißt, dass ein Effizienzhaus 40 vom Dach bis zur Bodenplatte gedämmt werden muss. Als Dämmmaßnahmen kommen zum Beispiel unter anderem
- eine Dachdämmung,
- eine Fassadendämmung und
- eine Dämmung unter der Bodenplatte
zum Einsatz. Für eine wärmedichte Gebäudehülle gemäß der BEG müssen zudem die Fenster und Türen so ausgelegt sein, dass über sie nur ein Minimum an Wärme unkontrolliert an die Außenwelt verloren geht. Mit dem Einbau
- von isolierenden Fenstern mit 3-fach-Verglasung und
- gedämmten Türen lässt sich das erreichen.
Ein beispielhafter, tabellarischer Vergleich der bautechnischen Kennwerte zwischen der Refrenzgebäude und dem Effizienzhaus 40 zeigt folgende Unterschiede bei den Bauteilen auf:
Tabelle 2: Bautechnische Maßnahmen-Kombination zur Erreichung eines KfW40-Hauses
Kellerdämmung | 8 Zentimeter | 16 Zentimeter |
Fassadendämmung | 10 Zentimeter | 32 Zentimeter |
Flachdachdämmung | 20 Zentimeter | 32 Zentimeter |
Fensterglas | Isolierverglasung | Dreifach-Wärmeschutzverglasung |
Fensterrahmen | Holz | PVC 5-Kammerprofil |
Lüftung | Fenster | Lüftung mit Wärmerückgewinnung (80 Prozent) |
Ist der Neubau bzw. die Sanierung gemäß den Anforderungen an ein Gebäude mit "40er"-Energiestandard errichtet, ist er luftdicht ausgelegt. Wärmedämmung und Luftdichtheit haben Auswirkungen auf den Heizwärmebedarf des Gebäudes und begründen die daraufhin dimensionierte Haustechnik, die für das Gebäudeklima im Einsatz ist – allen voran: die Heizung.
Um Wärme zu erzeugen, wird in einem Effizienzhaus-40 auf erneuerbare Energien gesetzt. Als Wärmeerzeuger dienen deshalb:
- Holz verfeuernde Heizungsgeräte (erneuerbare Energiequelle: im Holz chemisch gebundene Sonnenenergie),
- Solarthermie-Anlagen (erneuerbare Energiequelle: Sonnenwärme)
- Wärmepumpen (erneuerbare Energiequelle: Umweltwärme, also in der Umwelt (Luft, Wasser, Erde) gespeicherte Sonnenenergie).
Insbesondere Holzheizungen werden oft mit Solarheizungen kombiniert, die den Wärmebedarf des Gebäudes (warmes Brauchwasser für Küche und Bad sowie Heizwasser) im Sommer komplett solar decken, so dass der Holzkessel dann komplett ausbleiben kann.
Die luftdicht abgedichtete Gebäudehülle macht außerdem den Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung nötig. Um auch die Abwärme des Gebäudes effizient zu nutzen, wird diese mit einer Wärmerückgewinnung kombiniert.
Der Strombedarf des Gebäudes kann gleichfalls mit erneuerbarer Energie gedeckt werden, teils mit eigens erzeugtem Photovoltaik-Strom.
Natürlich ist der höherwertige Energiestandard auch mit Mehrkosten beim Bau verbunden. Die entscheidende Frage ist hierbei, ob sich die Mehrkosten auch im Vergleich zu einem "schlechteren"Hausstandard wie zB dem Effizienzhaus 55 lohnen. Diese komplexe Kostenfrage wurde in verschiedenen Studien näher untersucht.
Tabelle 3: Metastudien-Vergleich der Steigerung der Kosten beim Bau eines KfW40-Hauses im Vergleich zu niedrigeren Standards (Quelle: Wirtschaftlichkeit baulicher Investitionen bei Erhöhung energetischer gesetzlicher Anforderungen)
EnEV 2009 | 18,7% | 25,9% |
EnEV 2014 | 17,0% | 31,6% |
EnEV 2016 | 1,0% | 19,9% |
KfW-70 | 13,0% | 14,1% |
KfW-55 | -3,4% | 7,5% |
So schwanken beispielsweise die Steigerungen der Baukosten im Zuge einer Erhöhung von einem Standard EnEV 2016 auf einen KfW-40-Standard beträchtlich. Die Mehrkosten reichen hier von mindestens 1,0 % bis maximal 19,9 %. Diese Differenz der Werte resultiert an erster Stelle aus der unterschiedlichen Datengrundlage der Berechnung und verschiedener Anlagentechnik.
Als Gemeinsamkeit lässt sich eine Steigerung der Bauwerkskosten durch die Erhöhung des energetischen Standards feststellen. Dabei wird jedoch nur die Kostenseite betrachtet. Um Aussagen über die Wirtschaftlichkeit treffen zu können, muss zudem der Nutzen betrachtet werden. Damit bilden diese beschriebenen Bauwerkskosten nur einen Teil der Wirtschaftlichkeitsbewertung ab.
Die Richtlinien BEG für Wohngebäude ("BEG WG") und Nichtwohngebäude ("BEG NWG") traten zum 01. Juli 2021 in Kraft. Bis zum 30. Juni 2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich pro Wohneinheit auf 120.000 Euro. Erreicht man eine „Effizienzhaus EE“-Klasse, eine „Effizienzhaus NH“-Klasse oder ein „Effizienzhaus 40 Plus“-Standard so steigen die förderfähigen Kosten auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr förderfähig. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt die diesbezügliche Höchstgrenze 4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr.
Tabelle: Zuschuss beim Neubau eines Effizienzhauses in der BEG 2021 (Quelle: KfW "Die Effizienzhaus-Stufen für einen Neubau" - Stand: 05.11.2021)
Primärenergiebedarf | 40% | 40% | 40% |
TransmissionsWärmeverlust | 55% | 55% | 55% |
Maximale Kredit- oder Zuschusshöhe je Wohneinheit | 150.000 Euro mit 25 % Tilgungszuschuss oder 37.500 Euro Investitionszuschuss | 120.000 Euro mit 20 % Tilgungszuschuss oder 24.000 Euro Investitionszuschuss | 150.000 Euro mit 22,5 % Tilgungszuschuss oder 33.750 Euro Investitionszuschuss |
Tabelle: Zuschuss zur Sanierung zum Effizienzhaus in der BEG 2021
Effizienzhaus 40 | 45% | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus 55 | 40% | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus 70 | 35% | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus 85 | 30% | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus 100 | 27,5% | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus Denkmal | 25% | + 5% | + 5% |
* Auch wenn ein Vorhaben zugleich eine „Effizienzhaus EE“- und eine „Effizienzhaus NH“- Klasse erreicht, erhöht sich der Prozentsatz nur einmal um 2,5 Prozentpunkte.
** Wird mit der geförderten Maßnahme ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP vollständig umgesetzt und mindestens die dort als individuelles Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht, so erhöht sich der für diese Effizienzhaus-Stufe vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).
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