Versorgungsamt suchen
Mein Ort in Hessen ist
Aarbergen, Bad Camberg, Bad Schwalbach, Bad Soden, Beselich, Dornburg, Elbtal, Eltville am Rhein, Elz, Eschborn, Flörsheim, Geisenheim, Hadamar, Hattersheim, Heidenrod, Hochheim am Main, Hofheim, Hohenstein, Hünfelden, Hünstetten, Idstein, Kelkheim, Kiedrich, Kriftel, Liederbach, Limburg an der Lahn, Löhnberg, Lorch, Mengerskirchen, Merenberg, Niedernhausen, Oestrich-Winkel, Rüdesheim am Rhein, Runkel, Schlangenbad, Selters Ts., Sulzbach, Taunusstein, Villmar, Waldbrunn, Waldems, Walluf, Weilburg, Weilmünster, Weinbach
Ihr zuständiges Versorgungsamt für Ihren Schwerbehindertenantrag ist...
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Mainzer Straße 35
(Zugang über Lessingstraße)
65185 Wiesbaden
Wenden Sie sich an diese Adresse für Ihren Schwerbehindertenantrag.
Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
- Startseite
- Rathaus
- Virtuelles Rathaus
- Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
Überblick
Adresse
Anschrift
Südanlage 14 a
35390 Gießen
Kontaktdaten
Kontaktdaten0641 7936-0 |
0641 7936-117 |
postmasterhavs-gie.hessende |
Gliederung
- Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
URL der Website//www.wetzlar.de/vv/oe/Hessisches_Amt_fuer_Versorgung_und_Soziales/Hessisches_Amt_fuer_Versorgung_und_Soziales.phpletzte Änderung03.12.2020 09:07Erstelldatum03.11.2015 16:23Druckdatum19.08.2022 05:25
Seiteninhalt
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales ist unter anderem bei einer Behinderung für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständig. Sollten Sie Fragen haben können Sie sich gerne an folgende Adresse bzw. Telefonnummer wenden.
Hessisches Amt für
Versorgung und Soziales
-Versorgungsamt-
Schottener Weg 3
64289 Darmstadt
Telefon:
06151/738 - 0
Fax: 06151/ 738-133
//rp-giessen.hessen.de/soziales/versorgungsverwaltung/landesversorgungsamt-und-hessische-ämter-für-versorgung-und-soziales
Öffnungszeiten / Sprechtage
Montag bis Donnerstag
08:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Elterngeld Schwerbehindertenausweis Natürlich erhalten Sie einen Antrag auch bei Ihrem zuständigen HAVS. Dieser wird auch auf telefonische Anforderung übersandt, oder Sie landen diesen im Internet herunter. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck richten Sie an das zuständige HAVS. Hinweise zum Ausfüllen des Antrages entnehmen Sie bitte den entsprechenden Erläuterungen.
Der Antragsteller kann selbst bestimmen, welche bei ihm vorliegenden Behinderungen festgestellt und bewertet werden. Sollte im Einzelfall ein Antragsteller mit seinem Antrag eine Behinderung von der Feststellung ausschließen, wird dem Begehren gefolgt.Beschreibung
Das Elterngeld soll nach der Geburt eines Kindes die notwendige Unterstützung für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied schaffen. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt.
Die
Schwerbehinderteneigenschaft stellt das für den Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt - (HAVS) auf Antrag nach § 69 SGB IX fest. Außerdem die Behinderung, den Grad der Behinderung (GdB) und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (§ 69 SGB IX).
Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner finden Sie nicht nur am Sitz des jeweiligen Amtes sondern auch in Ihrer Nähe berät Sie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Versorgungsämter.
Mehr
Informationen und Kontakte zum Landesversorgungsamt und den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales:
//rp-giessen.hessen.de/soziales/versorgungsverwaltung/ansprechpartner-und-adressen (Öffnet in einem neuen Tab)
Mehr Informationen zum
Elterngeld:
//familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-kann-ich-elterngeld-beantragen--124762 (Öffnet in einem neuen Tab)