Was kann man mit der Steuer

Dienstwagen, Arbeitszimmer, außergewöhnliche Belastungen... So erhalten Sie Geld vom Finanzamt zurück.

Sehen sich Selbstständige oder Arbeitnehmer ihre Einnahmen (Umsatz oder Gehalt) an, erscheint das Ergebnis bei vielen zunächst zufriedenstellend. Betrachtet man dann allerdings die jeweiligen Einkünfte, also die Einnahmen abzüglich aller Betriebsausgaben, beziehungsweise Werbungskosten, stellt man fest, dass meist nur noch 50 Prozent des Geldes übrig bleibt. Wie hoch die Abzüge sind, lässt sich pauschal nicht vorhersagen, da es für die verschiedenen Personengruppen viele Sonderregelungen und Eventualitäten gibt. Insbesondere das breite Spektrum der Betriebsausgaben kann aber in der Steuererklärung geltend gemacht werden, um die Einkommensteuer zu senken. Gezahlte Umsatzsteuern können als Vorsteuer im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung ebenfalls zurückgeholt werden. Aber auch für Arbeitnehmer gibt es Möglichkeiten, die eigene Steuerlast zu senken.

Wie können Selbstständige Steuern sparen?

Oder mit den Worten des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt ausgedrückt: „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“ Als erstes muss für die Steuererklärung, der erzielte Gewinn ermittelt werden. Bei Selbstständigen geschieht das beispielsweise über die Einnahmenüberschussrechnung, in der von den Einnahmen die Betriebsausgaben abgezogen werden. Je kleiner dieser so ermittelte Gewinn ausfällt, wer also quasi wenig oder nichts verdient, desto geringer sind die zahlenden Steuern. Grundsätzlich können Steuerzahler (ob Einzelunternehmer, GmbH oder GbR) alles an Kosten berücksichtigen, was in einem Zusammenhang mit den Einnahmen steht.

Solche Betriebsausgaben sind beispielsweise:

  • Gehälter, Löhne, Fremdleistungen
  • geldwerte Vorteile für Beschäftigte
  • Fahrtkosten für Geschäftsreisen
  • Werbungskosten
  • betriebliche Versicherungen wie Berufshaftpflichtversicherung
  • Fachliteratur, Seminare
  • Arbeitsmittel (Computer, Software, Geräte, Maschinen, Werkzeug)
  • Bürobedarf, Telefon- und Internetkosten
  • Büroeinrichtung
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Beiträge zu Vereinen und Berufsverbänden, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen
  • Miete, wenn man Mieter ist (siehe auch Einzugsermächtigung kündigen)
  • Bewirtungskosten, Geschenke
  • Darlehen, Investitionsabzüge.

Als Selbstständiger das Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Selbstständige, die von zuhause arbeiten, können unter Umständen ihr Home Office von der Steuer absetzen. Die Höhe der Absetzung richtet sich danach, ob der Raum nur beruflich oder auch privat genutzt wird. Stellt das Arbeitszimmer jedoch den Mittelpunkt der selbstständigen Tätigkeit dar, gibt es bei der Absetzung keine Maximal Höchstgrenze. Da kann nicht nur die Miete steuerlich abgesetzt werden, sondern auch diverse Kosten, die den Arbeitsplatz betreffen. Wie zum Beispiel Gebäudeabschreibung, Zinsen, Energiekosten, Grundsteuer, Renovierung und Instandhaltung, Reparaturkosten usw.

Was Selbstständige sonst noch absetzen können

  • Firmenauto und Fahrtkosten (hierfür muss ein Fahrtenbuch geführt werden).
  • Die Basisversorgung, die einen Großteil der Krankenversicherung ausmacht, kann man von der Steuer absetzen.
  • Schadensersatzzahlungen können als Betriebskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen auch Schäden, die Mitarbeiter verursacht haben oder wenn ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot vorliegt.
  • Betriebsausflüge, Geburtstags- und Weihnachtsfeiern.
  • Behandlung von Berufskrankheiten
  • Spenden
  • Abfindungen
  • Kontogebühren
  • berufsspezifische Versicherungen
  • Wer einen Kontokorrentkredit für das Unternehmen aufgenommen haben, kann die Zinsen dafür steuerlich absetzen.

Zahlen Sie Steuern pünktlich

Steuern sparen ist gut – wichtig ist aber auch die fristgerechte Zahlung von Steuerbeträgen. Andernfalls belasten Sie sich mit Säumniszuschlägen noch zusätzlich. Dies gilt nicht nur für die Einkommensteuer, sondern auch für andere Steuern wie die monatlich, vierteljährig oder jährlich abzuführende Umsatzsteuer (siehe auch Vorsteuer zurückholen bzw. Umsatzsteuervoranmeldung).

Verluste reduzieren den Gewinn und die Steuerlast

Mit nichts anderem können Selbstständige ihre Steuerlast so mindern, als mit Verlusten. Deshalb werden auch oft Unternehmen aufgekauft, weil diese so hohe Verluste eingefahren haben. Diese können mit den Gewinnen verrechnet werden und so die Steuerlast senken. Aber diese lässt sich auch mit Investitionen reduzieren. Den gleichen Effekt haben Betriebsausgaben.

Wichtig:

Ab 2017 wurde aus der Belegvorlagepflicht die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das heißt, dass Personen bei der Steuererklärung nur noch in Ausnahmefällen Belege beilegen müssen. Es sei denn, diese werden ausdrücklich angefordert. Dennoch müssen die Belege gesammelt und aufbewahrt werden, denn das Finanzamt kann die Unterlagen im Bedarfsfall nachfordern. Mit Qonto geht das besonders leicht: Nach jeder Zahlung scannen Sie Ihren Beleg einfach per App, um ihn anschließend direkt an die passende Buchung anzuhängen. Auf diese Weise bewahren Sie Belege sicher und digital auf und können sich von unübersichtlicher Zettelwirtschaft verabschieden. Den Betrag der Mehrwertsteuer können Sie beim Scannen der Belege übrigens auch per App ausrechnen lassen. Ein Vorsprung für Sie bei der Steuererklärung!

Was können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen?

Während Selbstständige immer eine Steuererklärung abgeben müssen, haben Arbeitnehmer keine einzureichen, wenn diese nur ein sehr geringes Einkommen haben. Der Grundfreibetrag lag 2019 bei 9.168 Euro bei Singles und bei 18.336 Euro bei Verheirateten, beziehungsweise mit eingetragenem Lebenspartner. Doch auch Beschäftigte können viele Kosten steuerlich geltend machen.

Absetzbar sind zum Beispiel Werbungskosten

  • Fahrtkosten zur Arbeit
  • Arbeitsmittel, die vor allem beruflich genutzt werden, wie Laptop.
  • Bewerbungskosten
  • Beiträge für Berufsverbände
  • Kosten für das Gehaltskonto
  • selbst bezahlte Seminare zur Fortbildung
  • Arbeitszimmer im privaten Haus/Wohnung: eingeschränkt
  • Berufsausbildung: eingeschränkt
  • auch den Steuerberater kann eingetragen werden

Tipp für Mieter

Wohnungen müssen in regelmäßig renoviert und saniert werden. Viele Kosten werden direkt vom Mieter bezahlt. Was viele nicht wissen: Sie können die Ausgaben bei der Steuer geltend machen und von steuerlichen Erleichterungen für 20 Prozent der Renovierungs- oder Sanierungskosten (maximal 1200 Euro) profitieren. Beachten Sie dabei: Nur Handwerkerkosten, und nicht die Kosten für Material sind abzugsfähig.

Wenn alle Einkünfte addiert wurden, können von dieser Summe noch außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben abgezogen werden.

Zu den Sonderausgaben zählen:

  • Beiträge zur Kranken - und Pflegeversicherung
  • Versicherungen wie Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und weitere
  • Unterhaltszahlungen für Ex-Lebenspartner
  • Kosten für Erstausbildung
  • Spenden
  • Kirchensteuer
  • Beiträge zur Altersvorsorge (private und gesetzliche Rentenversicherung)

Außergewöhnliche Belastungen

Da im Leben immer wieder Situationen auftreten, die für den Einzelnen hohe, unvorhergesehene, finanzielle Aufwendungen darstellen, können diese bei der Steuererklärung vom Finanzamt berücksichtigt werden. Abhängig von der Familiensituation (mit oder ohne Kinder) und dem Einkommen, wird jedem eine bestimmte Summe zugemutet, die nicht in die Steuererklärung einfließen darf. Alle Beträge, die diesen Wert jedoch übersteigen, dürfen als "außergewöhnlich" geltend gemacht werden und so von den gesamten Einkünften abgezogen werden. Dabei kann keine Liste erstellt werden, die alle Kosten enthält, die absetzbar sind. Das Finanzamt prüft jeden Fall einzeln und unter Einbeziehung der individuellen Lebensumstände der Betroffenen.

Aufwendungen, die als außergewöhnlich gelten können.

  • Kosten für Medikamente und Behandlungen, wenn diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
  • Unterhaltskosten
  • haushaltsnahe Dienstleistungen. Haushaltsnahe Dienstleistungen werden für gewöhnlich von Familienmitgliedern erledigt, im speziellen Fall wird dafür jedoch ein selbstständiger Dienstleister beauftragt.
  • Pflegekosten und Pflegeheimkosten für die Eltern, wenn dafür keine Versicherung vorhanden ist, die dafür aufkommt.
  • Ausgaben für die Berufsausbildung der eigenen Kinder (eingeschränkt).

Welche Ausgaben kann man pauschal von der Steuererklärung absetzen?

Außer den tatsächlichen Ausgaben gibt es noch diverse Freibeträge und Pauschalen, die sich in der Steuererklärung absetzen lassen, vollkommen unabhängig davon, welche Aufwendungen tatsächlich entstanden sind.

Kinderfreibeträge

Familien mit Kindern dürfen für diese einen festgelegten, maximalen Kinderfreibetrag in die Einkommenssteuererklärung einfließen lassen, der nicht versteuert werden muss. Dieser Freibetrag wird jedoch mit dem Kindergeld verrechnet. Aufgrund des progressiven Einkommenssteuertarifs ist dieser Kinderfreibetrag erst ab einem Einkommen von 35.000 - 45.000 Euro pro Ehepartner günstiger als das Kindergeld. Macht der Verdienst weniger aus, wird kein Kinderfreibetrag berücksichtigt. Dann erhält man das Kindergeld, das nicht zu versteuern ist.

Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende

Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag:

  • Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag
  • das Kind wohnt im Haushalt
  • nur für Alleinstehende ohne Lebenspartner
  • Pro Kind ist eine Steueridentifikationsnummer nötig, die in der Anlage „Kind“ eingetragen wird.

Altersentlastungsbetrag

Dieser Entlastungsbetrag wird allen Menschen ab dem 64. Jahr gewährt, wenn diese dann noch einer Arbeit nachgehen. Dieser Altersentlastungsbetrag kann jeder Steuerpflichtige ab dem 64. Jahr in Anspruch nehmen, wenn dieser dann noch arbeiten will.

Was man sonst absetzen kann

Wer bereits im Ausland Einkommenssteuer gezahlt hat, kann diese in der deutschen Steuererklärung absetzen. Da dieses Thema jedoch alles andere als einfach ist, sollte man sich für diesen speziellen Fall einen Steuerberater nehmen.

AUTOR:IN

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Was kann man von der Steuer absetzen privat?

Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich auch private Kosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dazu zählen Beiträge für Versicherungen, Spenden und Unterhaltszahlungen. Beiträge für die Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind nach Einkommensteuergesetz, kurz EStG, voll abzugsfähig.

Was kann ich maximal von der Steuer zurück bekommen?

Es gilt weiterhin der Maximalbetrag von 17.738 Euro für Singles und 35.475 Euro für Verheiratete.

Kann man die GEZ von der Steuer absetzen?

Jeder Haushalt zahlt monatlich Rundfunkgebühren. Bis auf wenige Ausnahmen kannst du diese als Privatperson nicht steuerlich absetzen. Wir erklären dir, wann es geht.

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