đĄ Online-Vortrag »Asbest â wie damit umgehen und wie sanieren?« am 29. November, 16.00 Uhr â Jetzt buchen
- Home
- Einkauf, Reise + Freizeit
- Online-Shopping
- Mein Paket kommt nicht: Was tun bei Ărger mit Zustelldiensten?
Ein paar Klicks â und die Ware ist bestellt. Nur noch ein wenig warten und schon ist das ersehnte
Paket im Haus. So lĂ€uft es jedenfalls im Idealfall. Doch was ist zu tun, wenn ein Paket beschĂ€digt ĂŒbergeben werden soll, nicht an der angegebenen Stelle zu finden ist, oder erst gar nicht kommt? Das sind Ihre Rechte bei der Zustellung von Paketen.
BĂŒcher und BroschĂŒren
lexika.de / Allgemein / Online-Shopping: Diese Rechte haben KĂ€ufer, wenn das Paket nicht ankommt
13. September 2021
Der Kauf ĂŒbers Internet wurde wĂ€hrend der Pandemie beliebter denn je. Ărgerlich wird es allerdings, wenn die ersehnte Ware nicht beim KĂ€ufer eintrifft. Wir erklĂ€ren Ihnen, welche Rechte Sie in diesem Fall haben.
Wo ist mein Paket?
Im ersten Schritt hilft die Sendungsverfolgung, um eine mögliche Verzögerung der Lieferung auszuschlieĂen. Pakete werden immer versichert versendet, meist haften die Zustelldienste bis zu 500 Euro. Wenn Ihr Paket angeblich zugestellt wurde, Sie es aber nicht erhalten haben, finden Sie in den Details der Sendungsverfolgung in der Regel Hinweise auf den Verbleib. Oftmals ist das Paket bei einem Nachbar oder an einem Ablageort, oder aber die Retoure zum Absender wurde nach mehrmaligem Nichtantreffen des EmpfĂ€ngers eingeleitet. All diese Hinweise finden Sie in der Sendungsverfolgung.
Ist das Paket an eine Ihnen unbekannte Person zugestellt worden, können Sie den Paketdienst kontaktieren, um den Ablieferbeleg mit der Unterschrift des EmpfĂ€ngers anzufordern. Da viele diesen jedoch nicht an dem EmpfĂ€nger herausgeben wollen, mĂŒssen Sie unter UmstĂ€nden den Absender bitten den Beleg anzufordern.
Paket falsch zugestellt oder nicht auffindbar: der VerkÀufer haftet
Wenn Sie bei einem deutschen bzw. europĂ€ischen HĂ€ndler bestellt haben, so haftet dieser fĂŒr falsch zugestellte oder nicht auffindbare Ware. FĂŒr deutsche VerkĂ€ufer greift hier §475 Abs.2. Bei VerkĂ€ufern auĂerhalb der EU gibt es keinen Anspruch auf RĂŒckerstattung oder erneute Sendung bei einem verlorenen Paket. Viele HĂ€ndler sind jedoch kulant und handeln entsprechend.
Eine weitere Möglichkeit ist das 14-tĂ€giges Widerrufsrecht, von dem Onlinekunden Gebrauch machen können, wenn beispielsweise die Ware nicht eintrifft oder nicht aufzufinden ist. In diesem Fall muss der VerkĂ€ufer Ihnen den Preis erstatten. FĂŒr den Widerruf ist kein spezieller Grund nötig, lediglich die Bedingungen des VerkĂ€ufers mĂŒssen Beachtung finden.
Paket an einem Ablageort oder beim Nachbarn
Der Paketdienst darf Ihre Ware nur dann ohne EmpfÀngerunterschrift abstellen, wenn Sie einen Ablageort festgelegt haben. In diesem Fall muss der Lieferant auch nicht haften, sollte Ihr Paket am Ablageort entwendet oder beschÀdigt werden.
Wird das Paket trotz fehlender Ablageerlaubnis abgestellt, ist der Zustelldienst bei Verlust oder BeschÀdigung haftbar.
Wen das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde, ist dieser dazu verpflichtet, es so zu behandeln, als wĂ€re es das eigene. Daher ist es nicht ratsam, ein Paket vor die verschlossene TĂŒr des eigentlichen EmpfĂ€ngers zu stellen, denn bei Verlust oder BeschĂ€digung haftet in diesem Fall der Nachbar, der das Paket angenommen hat. Besser ist es zu warten, bis der Nachbar das Paket selbst abholt, oder aber es ihm persönlich vorbeizubringen.
In jedem Fall sollten Nachbarn keine beschĂ€digten Pakete fĂŒreinander annehmen, da die nachtrĂ€gliche Abwicklung oft problematisch ist.
Wenn Ihr Nachbar laut Zustelldienst ein Paket angenommen hat, er dies laut eigener Aussage aber nicht getan hat, kann zuerst ein erneuter Blick in die Sendungsverfolgung helfen. Steht der Name des entsprechenden Nachbars als EmpfĂ€nger in der Sendungsverfolgung oder auf der Benachrichtigungskarte in Ihrem Briefkasten, können Sie den Absender kontaktieren. Dieser kann beim Paketdienst einen Ablieferbeleg anfordern, auf dem nicht nur der Name, sondern auch die Unterschrift des Nachbarn zu finden sein muss. Hat der Nachbar fĂŒr das Paket unterschrieben, haftet er bei Verlust oder BeschĂ€digung. Hat er nicht unterschrieben, haftet der Paketdienst.
Ăhnliche Artikel
22. November 2022
18. November 2022
17. November 2022