Die IBAN ersetzt Ihre bisherige Kontonummer und ist seit dem 01. Februar 2016 ein Muss. Sie benötigen die IBAN für jede inländische sowie grenzüberschreitende SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift.
Die IBAN besteht in Deutschland aus 22 Stellen. Am Anfang steht das Länderkennzeichen – für Deutschland ein „DE“. Dann kommt eine zweistellige Prüfziffer. Sie schützt vor Eingabefehlern und Zahlendrehern: Haben Sie sich bei der Eingabe vertippt, passt die Prüfziffer in der Regel nicht mehr zur restlichen IBAN. Sie bekommen dann einen Hinweis von Ihrer Sparkasse. Nach der Prüfziffer folgen bei einer deutschen IBAN die Bankleitzahl und Kontonummer. Hat eine Kontonummer weniger als zehn Stellen, wird sie in der Regel linksbündig mit Nullen aufgefüllt.
Für SEPA-Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Monaco, San Marino und Schweiz) benötigen Sie neben der IBAN auch den BIC. IBAN und BIC finden Sie auch auf Ihrer Sparkassen-Card, Ihren Kontoauszügen oder im Online-Banking.
Mit unserem IBAN-Rechner ermitteln Sie – bei richtiger Eingabe – fehlerfrei eine IBAN. Wir verwenden nur sichere Informationsquellen und legen Wert auf die korrekte Berechnung der IBAN. Um Sie vor Tippfehlern zu schützen, haben wir alle verfügbaren technischen Möglichkeiten ausgeschöpft. Vollkommen ausschließen können wir sie jedoch nicht.
Außerdem ist nicht sicher überprüfbar, ob ein Konto tatsächlich besteht. Daher übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die in Folge von falschen Eingaben oder Bedienungsfehlern entstehen.
Zahlendreher beim Ausfüllen des Überweisungsscheins? Verbraucher müssen in diesem Fall einige Schritte beachten
Quelle: Getty Images/Westend61/Creativ Studio Heinemann
Aus Versehen die falsche IBAN-Nummer beim Empfänger einer Überweisung eingetragen? Das Geld wiederzubekommen kann lästig sein. Ist es schon vom Konto abgebucht, sollte man schnell reagieren.
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Seit der Einführung der 22-stelligen IBAN als Kontonummer ist bei vielen die Furcht groß, irgendwann einmal eine falsche Überweisung in Auftrag zu geben. Aber solange der entsprechende Überweisungsbetrag noch keinem anderen Konto gutgeschrieben wurde, könne eine Überweisung gestoppt werden, sagt Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln.
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Danach sei man auf die Bank angewiesen, die zunächst einmal den falschen Empfänger ausfindig machen müsse. Dieser werde umgehend kontaktiert und gebeten, den falschen Betrag an den Absender zurückzuschicken. Man müsse auf einen kooperationswilligen Empfänger hoffen. „Ist dieser aber zu dem Vorgang nicht gewillt, sollten rechtliche Schritte eingeleitet und Anzeige erstattet werden“, rät Mingers.
Dazu muss die jeweilige Hausbank die Anschrift herausgeben. Der beschriebene Vorgang wird als Überweisungswiderruf bezeichnet und kostet je nach Kreditinstitut laut des Verbraucherportals Finanztipp zwischen neun und 15 Euro. „Eine falsch erhaltene Überweisung muss zurückgegeben werden“, so Mingers.
Zweistellige Prüfnummer am Anfang der IBAN
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Hier sei das Gesetz eindeutig: Man spreche gemeinhin von einer ungerechtfertigten Bereicherung – die Rücküberweisung muss nicht selbst in die Wege geleitet werden, aber eine anderweitige Verwendung oder das Abheben eben dieses Geldes ist verboten.
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Es bestünde zwar die Möglichkeit, sich auf eine sogenannte Entreicherung zu berufen. Anders gesagt: Das Geld ist weg, ausgegeben. Doch dann müsste man beweisen, dass man von der Transaktion nichts mitbekommen hat. Das werde bei höheren Beträgen ein schwieriges Unterfangen, so Mingers.
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Nach Aussage des Bankenverbands sind Überweisungsfehler, weil sich jemand beim Ausfüllen der Überweisung verschrieben hat, eher selten. Denn ein Vertippen bei der IBAN bleibe meistens folgenlos. Durch die zweistellige Prüfnummer am Anfang des Zahlenbandwurms würden Dreher von der Bank erkannt. Die Zahl nach dem Länderkürzel muss also zur Kontonummer passen. Und wenn die IBAN nicht existiere, gehe die Überweisung nicht raus.
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Und eine falsche Überweisung lasse sich in manchen Fällen auch ohne viel Aufwand stornieren. Das gelte zum Beispiel bei eindeutigen Doppelüberweisungen, also wenn der gleiche Betrag doppelt an denselben Empfänger mit demselben Verwendungszweck überwiesen wurde. Dann kann die Bank den Betrag problemlos zurückholen.
Die Rückbuchung einer Überweisung, bevor sie dem Konto des falschen Empfängers gutgeschrieben wurde, muss wirklich schnell erfolgen. „Wenn etwas falsch gelaufen ist, dann sollte man seine Bank sofort kontaktieren“, rät Tanja Beller, Sprecherin des Bankenverbands.
Inlandsüberweisungen dauern einen Bankarbeitstag. Das ist gesetzlich für alle elektronischen und Onlineüberweisungen festgelegt. Es gibt einen festen Zeitpunkt, bis zu dem Überweisungen eingehen müssen, damit die Überweisung noch am selben Tag gutgeschrieben werden kann.
Ist das Sternchen noch da, kann die Überweisung gestoppt werden
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Dieser Zeitpunkt variiert von Bank zu Bank – grob liegt er zwischen 12 und 14 Uhr. Wer seinen Überweisungsfehler erst nachmittags begeht, hat also etwas mehr Zeit, den Vorgang rückgängig zu machen. Auch Feiertage und Wochenende sind keine Bankarbeitstage, an denen Überweisungen gebucht werden. Und wer eine Blitzüberweisung getätigt hat, dem bleibt überhaupt keine Zeit mehr, das Geld zu stoppen, bevor es dem Empfänger gutgeschrieben wird, denn dieser Vorgang dauert nur Sekundenbruchteile.
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Blitzüberweisungen haben mehr als einen Makel
Bei der klassischen Überweisung gilt: Im Onlinebanking sind vorgemerkte Überweisungen meistens gesondert gekennzeichnet. Die Sparda-Banken weisen ihre Kunden zum Beispiel mit einem Sternchen hinter der Überweisung darauf hin, dass die Buchung noch nicht erfolgt ist. „Solange das Sternchen zu sehen ist, handelt es sich um einen sogenannten nicht abgerufenen Umsatz, der von Ihnen noch geändert oder gelöscht werden kann“, heißt es in den Geschäftsbedingungen.
Das gilt für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union. Außerdem gelte die Single European Payment Area (SEPA), in der sich per IBAN Überweisungen erledigen lassen, auch in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz, sagt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
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Zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen werde nun nicht mehr unterschieden. Allerdings verlangen einige Banken recht happige Gebühren für eine Überweisung in Sepa-Länder, die nicht zur EU gehören. Ein Vergleich lohnt sich.