Was tun wenn man vergewaltigt wurde

"Ich habe nicht geschwiegen. Der WEISSE RING gibt mir Mut für den Weg zurück ins Leben."

Nina, 30 Jahre

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Vergewaltigung.
Gegen den Willen benutzt

Völlig orientierungslos, allein und mit zerrissenem Kleid – so wachte Nina in einem Münchner Park auf. Ihr Kopf dröhnte laut und von den vergangenen Stunden gab es nicht die leiseste Erinnerung. Filmriss. Unermüdlich kreisten ihre Gedanken um die Frage: Was ist in dieser Nacht geschehen? Doch statt einer Antwort war da nur dunkle Leere und ein Ohnmachtsgefühl, das immer größer wurde. Verunsichert geht die 30-Jährige erst nach Hause, später dann zur Polizei, die ihr anfangs nicht glauben will. Doch bald bestätigt sich: Nina ist unter Drogen gesetzt und vergewaltigt worden. Der Täter: unbekannt. Sicher ist, es waren K.-o.-Tropfen.

Foto Titel: Fotolia #contrastwerkstatt_200432755, Foto Story: Bernd Kasper  / pixelio.de

Das alte Leben gibt es nicht mehr

Nach dieser Nacht ist für Nina nichts mehr wie vorher. Wochenlang steht sie neben sich, ist wie aus der Bahn geworfen. Sie kann weder einen normalen Alltag führen, noch zur Arbeit gehen oder ihre Freunde treffen. Nina kapselt sich ein.

Mit ihrer Geschichte ist sie nicht allein. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2021 9.903 (2020: 9.752) Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff. Laut Experten liegt die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher. Auch weil die Scham zu groß ist und die Opfer Angst haben, dass ihnen nicht geglaubt wird oder ihnen die Schuld für die Tat selbst zugeschrieben wird.

Eine erschreckende Tatsache: Die meisten Vergewaltigungen passieren nicht im dunklen Park oder auf unbeleuchteten Nebenstraßen, sondern im eigenen Heim. Häusliche Gewalt: Die Täter sind größtenteils Partner, Ex-Partner oder Bekannte.

An Körper und Seele verletzt

Für Betroffene ist es sehr schwer, mit einer Vergewaltigung zu recht zu kommen. Die Hälfte der Vergewaltigungsopfer spricht mit niemanden über das Erlebte. Aber Nina hatte die Kraft dazu. Sich mitteilen, das Geschehene teilen, macht es vielleicht etwas leichter. Sie vertraut sich ihrer Schwester an. Ein paar Tage holt sie sich aktiv Hilfe von einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin des WEISSEN RINGS. Die Opfer-Helferin hört ihr zu, leistet Beistand und wird zu einer emotionalen Stütze für Nina. Auch die nächsten Schritte gehen sie zusammen an: sie vermittelt ihr einen guten Anwalt, Nina macht eine Aussage und lässt sich ärztlich untersuchen. Leider wurde das Ermittlungsverfahren gegen den unbekannten Täter nach 10 Monaten eingestellt.

Sie sind nicht allein!

Was können Sie tun, wenn es passiert ist?

  • Holen Sie sich Rat und Hilfe, z.B. bei uns, bei Notrufeinrichtungen, Fachberatungsstellen zu sexualisierter Gewalt oder in Frauenhäusern.
  • Sie können eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
  • Lassen Sie sich ärztlich untersuchen. Sie können natürlich darum bitten, von einem gleichgeschlechtlichen Arzt bzw. einer Ärztin untersucht zu werden.
  • Sichern Sie mögliche Beweise und bewahren Sie z.B. Bekleidung, Bettwäsche oder Gegenstände auf, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist.


So hilft der WEISSE RING:

Beim WEISSEN RING haben Sie vor Ort eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in. Wir unterstützen Sie und, wenn gewünscht, auch Ihre/n Partner/in dabei, mit dieser Ausnahmesituation umzugehen und in ein möglichst normales Leben zurückzufinden.

Wir stehen an Ihrer Seite, beispielsweise durch emotionalen Beistand und Begleitung zu Polizei-, Gerichts- und Behördenterminen.

Es ist uns möglich, Ihnen unkompliziert Hilfe zugänglich zu machen durch einen

  • Hilfescheck für eine psychotraumatologische Erstberatung
  • Hilfescheck für eine anwaltliche Erstberatung
  • Hilfescheck für eine rechtsmedizinische Untersuchung, um Spuren zu sichern

Daneben haben wir in bestimmten Fällen  auch finanzielle Hilfsmöglichkeiten. Beispiele hierfür sind die

  • Unterstützung bei Erholungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei einem Umzug, z. B. wenn der Täter in Ihrer Umgebung wohnt
  • Hilfe zur Überbrückung tatbedingter Notlagen, z. B. bei Einkommensausfällen

Wir können Sie auch unterstützen, wenn Sie einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) stellen möchten.

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