Bestimmte Änderungen an Ihrem Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Wann dies der Fall ist, und welche Konsequenzen daraus folgen, lesen Sie in diesem Artikel. Folgende Maßnahmen führen dazu, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs erlischt und Sie mit dem Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen: Außerdem kann es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn die Vorschriften für den Einbau der Fahrzeugteile nicht berücksichtigt wurden. Dies bezieht sich u. a. auf Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen, die nicht beachtet wurden. Auch die Nichteinhaltung einer erforderlichen Änderungsabnahme führt zum Erlöschen der ABE. Das Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis ist strengstens untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit hohen Bußgeldstrafen und Punkten in Flensburg geahndet wird. Darüber hinaus kann die Ordnungswidrigkeit je nach Schwere des Falles die sofortige Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs zur Folge haben. Die Betriebserlaubnis kann sowohl bei zulassungspflichtigen als auch bei nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen erlöschen. Wenn die Erlaubnis erst einmal erloschen ist, darf das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Betriebserlaubnis kann ihre Gültigkeit erst dann wiedererlangen, wenn alle Mängel beseitigt wurden oder die Veränderungen am Fahrzeug infolge einer Änderungsabnahme bei der technischen Prüfstelle akzeptiert wurden.Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis
Konsequenzen
für das Fahren ohne Betriebserlaubnis
Wiedererlangung der erloschenen Betriebserlaubnis
Welche Sanktion steht darauf, in Deutschland ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis zu führen? Wie und wo wird eine Betriebserlaubnis ausgestellt? Braucht jedes Fahrzeug eine Betriebserlaubnis und wodurch erlischt zum Beispiel die Betriebserlaubnis eines Mofas? Mit Fragen dieser Art beschäftigt sich der folgende Artikel.
Die Betriebserlaubnis: Wozu wird die Genehmigung gebraucht
Die Betriebserlaubnis ist eine der behördlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Fahrzeug die für den Straßenverkehr in Deutschland notwendige Zulassung erhält. Die zuständige Behörde ist in diesem Fall das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Jedes Fahrzeug (auch zulassungsfreie Fahrzeuge, wie Leichtkrafträder) das am Straßenverkehr teilnehmen soll benötigt eine gültige Betriebserlaubnis.
Dem deutschen Recht sind zwei Arten der Betriebserlaubnis bekannt, die in
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt sind. Außerdem sind dort die Bedingungen geregelt, unter denen die Betriebserlaubnis erlischt und gegebenenfalls neu ausgestellt werden muss.
Inhaltsverzeichnis
- Die
Betriebserlaubnis: Wozu wird die Genehmigung gebraucht
- Arten der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
- Die EG-Betriebserlaubnis
- Wann erlischt die Betriebserlaubnis?
- Welche Sanktionen drohen beim Fahren ohne Betriebserlaubnis?
- FAQ: Betriebserlaubnis erloschen
Arten der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge
Die erste Form der Betriebserlaubnis ist die sogenannte allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Ein Hersteller, der ein Fahrzeug in Serie produzieren möchte, lässt auf eigene Kosten eine Typgenehmigung erstellen. Damit liegt für alle Fahrzeuge, die in dieser Form vom Band gehen, eine ABE vor, mit der diese dann amtlich zugelassen werden können. Mit dieser Bestätigung kann ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle ordnungsgemäß anmelden.
Die andere Art der Betriebserlaubnis ist die sogenannte Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Wenn zum Beispiel durch aufwendige Modifikationen am Fahrzeug die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen ist, wird
es nötig, eine Einzelbetriebserlaubnis zu beantragen. Bei Fahrzeugen, die modifiziert sind oder nie eine allgemeine Betriebserlaubnis erhalten haben, (Kleinserie, Eigenbau), muss eine individuelle Betriebserlaubnis ausgestellt werden, um eine Zulassung erhalten zu können und am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
Eine Betriebserlaubnis kann nicht nur für Fahrzeuge, sondern auch für Einzelteile erteilt werden. Wenn eine solche Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile vorliegt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (falls vorhanden) auch nach dem Umbau nicht. Bedingung dafür ist, dass für den An- oder Einbau eine Anleitung vorliegt, die beschreibt für welche Fahrzeuge das teil zulässig ist und durch die sichergestellt werden kann, dass weiterhin alle Vorschriften für das Fahrzeug eingehalten werden.
In vielen Fällen ist der Umbau jedoch abnahmepflichtig, so dass ein amtlich anerkannter Prüfer von TÜV oder DEKRA die Änderungen und ihre Durchführung überprüfen muss. Nach einer erfolgreichen Prüfung werden die genehmigten Teile in die Fahrzeugpapiere eingetragen und das Fahrzeug ist wieder für den Straßenverkehr tauglich. Andernfalls kann die Betriebserlaubnis erlöschen oder es können Auflagen erteilt werden, die zeitnah und vor einer weiteren Überprüfung durchgeführt werden müssen. Danach wird erneut entschieden, ob die Betriebserlaubnis bestehen bleibt oder ob die Bedingungen für das Erlöschen der Betriebserlaubnis gegeben sind.
Seit Oktober 2005 gilt die EU-weite Regelung und die Zulassungsbescheinigung, bestehend aus zwei Teilen, ersetzt den Fahrzeugschein (jetzt Teil I) und den Fahrzeugbrief (jetzt Teil II).
Die EG-Betriebserlaubnis
Neben der Einzelbetriebserlaubnis, der allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und der Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile, wie sie in Deutschland existieren, gibt es noch die EG-Betriebserlaubnis. Diese ist das europaweite Gegenstück zur nationalen Betriebserlaubnis von Fahrzeugen und Einzelteilen.
Damit soll der bürokratische Aufwand für die Fahrzeugverwaltung in ganz Europa reduziert und vereinheitlicht werden und gemeinsame Standards für den Straßenverkehr geschaffen werden.
Wann erlischt die Betriebserlaubnis?
Auch
das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in der StVZO geregelt. So gibt es gemäß der Verordnung festgelegte Gründe, die dazu führen können, dass die Betriebserlaubnis durch Umbauten erlischt.
Diese Gründe sind:
- Die Umbauten führen zu einer Änderung der Fahrzeugart
- Umbau von Mofa zu Leichtkraftrad
- Die Umbauten führen zu einer
absehbaren Gefährdung der Verkehrsteilnehmer
- sicherheitsrelevante Änderungen an Bremsen oder Karosserie
- Die Umbauten führen zu einer Verschlechterung der Lärm- und Abgaswerte über die zulässigen Grenzwerte hinaus
- Umbauten an Motor und Auspuff-Anlage
- Angeordnete Umbauten wurden nicht sachgerecht oder gar nicht ausgeführt
- Weigerung, unzulässige Teile wieder durch zulässige zu ersetzen
- Abnahmepflichtige Umbauten wurden nicht
sachgerecht ausgeführt
- Fehler in der Ausführung durch Nichtbeachten der Anleitung
Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist oder nie bestand, kann beim KBA ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis gestellt werden. Ein von der Behörde anerkannter Sachverständiger überprüft dann das Fahrzeug. Fällt die Begutachtung positiv aus, kann das KBA eine Betriebserlaubnis erteilen.
Die Betriebserlaubnis stellt nur die Grundlage für eine Zulassung dar und ist auf keinen Fall gleichwertig. Sie ist nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer gültigen Verkehrszulassung. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist das Ende für die Verkehrszulassung eines Autos.
Welche Sanktionen drohen beim Fahren ohne Betriebserlaubnis?
Das Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis ist nach der StVZO eine Ordnungswidrigkeit. In der Regel wird das Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis mit einem Bußgeld von 50 € geahndet. Lag jedoch eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, erhöht sich das Bußgeld auf 90 € und zusätzlich wird einen Eintrag im Fahreignungsregister (Punkt in Flensburg) vermerkt. Bei größeren Fahrzeugen, wie bei einem LKW oder einem Bus, steigt das Bußgeld auf 180 € an, wenn diese ohne gültige Betriebserlaubnis in Betrieb genommen wurden.
Ausführliche Informationen über Bußgelder erhalten Sie in unserem Ratgeber „Fahren ohne Betriebserlaubnis“.
FAQ: Betriebserlaubnis erloschen
Wann erlischt die Betriebserlaubnis?
Die Gründe, aus denen einen Betriebserlaubnis erlischt, finden Sie hier.
Woher bekomme ich eine neue Betriebserlaubnis?
Vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Dieses lässt die Umbauten am Fahrzeug von einem Sachverständigen prüfen und stellt bei einem positiven Gutachten eine neue Betriebserlaubnis aus.