Welche formulare brauche ich für die vereinfachte steuererklärung

Die vereinfachte Steuererklärung ist für Arbeitnehmer*innen ohne besondere Ausgaben und Einnahmen und vereinfacht die Abgabe der Steuererklärung stark. Für wen das 2-seitige Formular geeignet ist, für welche Steuererklärungen die Vereinfachung möglich ist und wie sie funktioniert, erfahrt ihr hier.

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Was ist eine vereinfachte Steuererklärung?

Wenn du schonmal eine Standard-Steuererklärung ausgefüllt hast, dann wirst du dich vermutlich durch etliche Formulare gequält haben, die du erstmal verstehen musstest, um festzustellen, dass sie dich nicht überhaupt nicht betreffen. Bei der vereinfachten Steuererklärung hat das Finanzamt versucht, die Steuererklärung auf das Wesentliche zu reduzieren. Es soll also möglichst vielen Steuerzahlenden die Steuererklärung vereinfachen.

Die Vereinfachte Steuererklärung ist nur bis zur Steuererklärung 2018 möglich. Danach wurde das Standardformular vereinfacht und das besondere zwei-seitige Formular nicht mehr von der Finanzverwaltung angeboten.

Als noch bequemere und intuitivere Alternative steht dir aber Taxfix zur Verfügung. Ein einfaches Frage-Antwort-Verfahren und die Logik von Taxfix für ein möglichst gutes Steuerergebnis können dein Weg zu Steuererklärung sein. Starte jetzt hier – kostenlos und unverbindlich.

Was wird bei der vereinfachten Steuererklärung abgefragt?

Natürlich musst du, wie bei jedem anderen Formular auch, deine persönlichen Daten angeben. Dazu gehören Name und Adresse, dein Familienstand und deine Bankverbindung. Außerdem machst du auf der 1. Seite noch kurze Angaben zu deinem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, gibst deine Steuernummer an und den e-Tin.

Auf Seite 2 füllst du dann die Felder für Werbungskosten (z. B. Entfernungspauschale, etc.), Sonderausgaben (z. B. Kirchensteuer, Spenden, etc.), außergewöhnliche Belastungen (durch z. B. Krankheiten) und haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen (z. B. bei Renovierungsarbeiten) aus.

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Zusatzformulare der vereinfachten Steuererklärung

Außerdem brauchst du, wenn du Kinder hast, noch die Anlage Kind, die Anlage Vorsorgeaufwand für die Vorsorge- und Altersvorsorgeaufwendungen und die Anlage AV, um bei Riester-Beiträgen den Sonderausgabenabzug zu beantragen.

Einschränkungen der vereinfachten Steuererklärung

Bei der vereinfachten Steuererklärung gibt es durch die Vereinfachung auch viele Einschränkungen: Einnahmen aus Kapitalerträgen oder durch Mieten werden hier nicht mitberücksichtigt. Außerdem kannst du nicht alle Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen auf diesem Formular geltend machen.

Darunter fallen zum Beispiel folgende:

  • das häusliche Arbeitszimmer
  • doppelte Haushaltsführung
  • Unterhaltszahlungen

Dafür gibt es dann auch kein Zusatzformular und du musst für solche Angaben nach wie vor die umfangreiche Steuererklärung abgeben.

Für wen war die vereinfachte Steuererklärung geeignet?

Im Prinzip können alle Arbeitnehmenden ohne komplizierte Werbungskosten eine solche Steuererklärung abgeben. Berücksichtigt werden z. B. Kosten für Arbeitsmittel und Büromaterial, Fachliteratur, Bewerbungs- und Fortbildungskosten, Kontoführungsgebühren, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit, Beiträge für Berufsverbände. Alles zum Thema Werbungskosten findest du hier in diesem Artikel.

Wer sollte die vereinfachte Steuererklärung nicht nutzen?

Für Vermietende, Rentner*innen, Selbständige, landwirtschaftlich Tätige und Unternehmer*innen ist die vereinfachte Steuererklärung nicht vorgesehen. Auch wenn du ausländische Einkünfte hast oder beschränkt steuerpflichtig ohne Lebensmittelpunkt in Deutschland bist, musst du die große Steuererklärung abgeben.

Zudem lassen sich in der vereinfachten Steuererklärung keine Nebeneinkünfte eintragen, es sei denn, es handelt sich um inländische Kapitalerträge, die bereits durch das Kreditinstitut, mit dem du arbeitest, versteuert wurden.

Außerdem finden die oben angesprochenen Fälle wie häusliches Arbeitszimmer etc. keine Anwendung.

Wo finde ich die vereinfachte Steuererklärung?

Die Vereinfachte Steuererklärung ist ab dem Steuerjahr 2019 nicht mehr vorhanden. Stattdessen gelten wieder die normalen, umfangreichen Steuerformulare, die du als PDF im Formularzentrum des Bundesfinanzministeriums herunterladen kannst oder in Mein Elster ausfüllen kannst.

Alternativ ist die Steuer-App Taxfix dein Anlaufpunkt für eine einfache und schnelle Steuererklärung – mit leicht verständlichen Fragen klären wir deine Steuersituation und errechnen kostenlos deine voraussichtliche Steuererstattung. Wenn du mit dem Ergebnis zufrieden bist oder sowieso verpflichtet bist, abzugeben, kannst du das mit Taxfix gegen eine kleine Gebühr tun.

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Was braucht man für eine vereinfachte Steuererklärung?

Die Vereinfachte Steuererklärung ist ab dem Steuerjahr 2019 nicht mehr vorhanden. Stattdessen gelten wieder die normalen, umfangreichen Steuerformulare, die du als PDF im Formularzentrum des Bundesfinanzministeriums herunterladen kannst oder in Mein Elster ausfüllen kannst.

Welche Steuerformulare muss ich ausfüllen?

Folgende Formular werden am häufigsten benötigt:.
Mantelbogen (ESt 1 A).
Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer (ESt 1 C).
Anlage AV..
Anlage FW..
Anlage N..
Anlage G..
Anlage S..
Anlage EÜR..

Welche Anlagen brauche ich für die Einkommensteuererklärung?

Anlagen Steuererklärung: Was müssen Sie ausfüllen?.
Die wichtigsten Anlagen der Steuererklärung. ... .
Mantelbogen: Das Hauptformular der Steuererklärung. ... .
Anlage N für Arbeitnehmer. ... .
Anlage S: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. ... .
Anlage G: Gewerbetreibende (§ 15 EStG) ... .
Anlage Vorsorgeaufwand & Anlage AV..

Wer muss Anlage N abgeben?

Wichtig: Wer die Anlage N ausfüllen muss - Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger (Aushilfs-)Tätigkeit oder Minijob (450-Euro-Job). - Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. - Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen.

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