Wer als fahranfänger nach frankreich fährt sollte wissen das

... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web

17.07.2010, 15:41

Beitrag #1

Neuling

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Im August werde ich 18 und will dann auch gleich in Frankreich meinen F�herschein nutzen.
Ich habe gelesen, dass es f�r Fahranf�nger dort Regeln gibt, die besagen, dass jemand der den F�hrerschein nicht l�nger als 2 Jahre hat auf der Autobahn nur 110 anstatt 130 km/h und auf der Landstra�e nur 80 anstatt 90 km/h fahren darf.
Gilt das auch f�r Deutsche Staatsb�rger?
Es w�re ziemlich bl�d wenn ich dann in Frankreich nur 110 km/h fahren d�rfte, zumal wir ja mehrere Stunden auf der Autobahn fahren werden.

17.07.2010, 16:08

Beitrag #2

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Hallo,

ja das gilt auch f�r Deutsche.

Gruss

MrMurphy

17.07.2010, 16:10

Beitrag #3

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Zitat (sascha268 @ 17.07.2010, 16:41)

Ich habe gelesen, dass es f�r Fahranf�nger dort Regeln gibt, die besagen, dass jemand der den F�hrerschein nicht l�nger als 2 Jahre hat auf der Autobahn nur 110 anstatt 130 km/h und auf der Landstra�e nur 80 anstatt 90 km/h fahren darf.

Und auf Schnellstrassen nur 100 statt 110km/h Ausserdem gilt diese Einschr�nkung - soweit ich gelesen habe - f�r all diejenigen, deren F�hrerschein noch keine drei Jahre alt ist...

Zitat

Gilt das auch f�r Deutsche Staatsb�rger?

Es w�rde mich sehr wundern, wenn es f�r diese nicht gelten w�rde...

Zitat

Es w�re ziemlich bl�d wenn ich dann in Frankreich nur 110 km/h fahren d�rfte, zumal wir ja mehrere Stunden auf der Autobahn fahren werden.

Wieso? Dann dauert die Fahrt eben ein paar Minuten l�nger. Davon geht normalerweise die Welt nicht unter... L�nger w�rde die Fahrt bei einem Fahrer mit "�lterem" F�hrerschein ja auch dauern, wenn es regnen w�rde (bei nasser Fahrbahn ist dort das Tempo wohl auch zu reduzieren...)

--------------------

"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph D�sir� Contandin (1903-1971), franz�sischer Schauspieler und S�nger

17.07.2010, 16:11

Beitrag #4

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Die Fahranf�nger in Frankreich sind am Auto mit einem "A" markiert, von daher bin ich mir nicht so sicher wie @MrMurphy.

In jedem Fall w�re es (wenn man das Tempolimit ansonsten einh�lt) auch nahezu unm�glich dabei erwischt zu werden.

@CvR: 20 km/h weniger auf der Autobahn nerven die Meisten.

--------------------

Saludos desde Argentina :-)
911

17.07.2010, 16:12

Beitrag #5

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Der "echte" Zeitverlust ist sehr gering.
Umso geringer, da ja man im Urlaub ist, somit mehr Zeit hat, um die Landschaft zu betrachten.

17.07.2010, 16:19

Beitrag #6

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Alloha,
ein bisschen o.T. : Welchen Vorteil hat es, wenn manchen VTs mit langsamerer Geschwindigkeit unterwegs sind im Vergleich zu den restlichen Teilnehmern? W�re es nicht von Vorteil, wenn alle mit der gleichen Fahrzeugart auch die gleiche Geschwindigkeit fahren d�rften? Ich denke, da� es durch z.B. die franz�sische Regelung mehr unn�tige �berholer und dergleichen geben wird.

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bekennender C8H10N4O2- S�chtiger

17.07.2010, 16:20

Beitrag #7

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Zitat (Wollf_0708 @ 17.07.2010, 17:12)

mehr Zeit hat, um die Landschaft zu betrachten.

Beim Autofahren bitte auf den Verkehr konzentrieren, nicht auf die sch�ne Landschaft

--------------------

Saludos desde Argentina :-)
911

17.07.2010, 16:21

Beitrag #8

Neuling

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Zitat (911 @ 17.07.2010, 17:11)

Die Fahranf�nger in Frankreich sind am Auto mit einem "A" markiert, von daher bin ich mir nicht so sicher wie @MrMurphy.

In jedem Fall w�re es (wenn man das Tempolimit ansonsten einh�lt) auch nahezu unm�glich dabei erwischt zu werden.

@CvR: 20 km/h weniger auf der Autobahn nerven die Meisten.

Genau das habe ich mir auch schon gedacht.
Ob ich dann auch ein A ans Auto kleben muss??? Ich hoff mal nicht.

Ich denke solange man normal f�hrt und die 130 km/h nicht �berschreitet will auch keiner etwas davon wissen.

17.07.2010, 16:23

Beitrag #9

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Das gilt wohl f�r alle:

Klick

17.07.2010, 16:48

Neuling

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Da wird man ja direkt zum Verkehrshindernis. Jeder andere der 130 fahren darf muss mich dann ja �berholen...

17.07.2010, 16:53

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Zitat (sascha268 @ 17.07.2010, 17:48)

Jeder andere der 130 fahren darf muss mich dann ja �berholen...

Wenn ich hier in D auf der Autobahn fahre, dann muss ich auch immer wieder mal LKW, Busse, PKW mit Anh�nger usw. �berholen. Die d�rfen n�mlich auch nicht so schnell wie ich. Das ist dann eben so.

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17.07.2010, 17:04

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Und wenn Du 130kmh faehrst, faehrst Du vielleicht auch 140kmh oder 150kmh. In Deutschland kann Dir da auch als Verkehrsanfaenger nicht viel passieren.
Aber was wenn Du das in Frankreich vergisst und dann mal angehalten wirst. Dann sind es nicht 10-20 kmh zuviel sondern gleich 30-40 kmh.
Ich glaube nicht das die franzoesische Rennleitung das so lustig findet. Erstens zu schnell und dann noch Anfaenger. Und nach dem Ticket glaube ich sagst Du Dir auch haette ich lieber auf die erfahrenen Leute im Verkehrsportal gehoert...
Also ich fuer meinen Teil fahre im Ausland meistens vorsichtiger als zuhause. Erstens wegen dem auslaendischen Kennzeichen welches Du am Fzg. hast und wegen den Problemen falls es zu einem Unfall kommt. Auch wenn ich, so wie jetzt gerade im Ausland ( Polen ) bin, halte ich mich an die Regeln.
Auch wenn die Strafen hier relativ gering sind und, nach meinem Gefuehl, kaum kontrolliert wird.
Gruss
FG

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Gott muss lieben verr�ckte Menschen. Er macht so viele davon...

Reden wir jetzt von einem Schritt in die richtige Richtung oder von einem Schritt nach vorn...

18.07.2010, 11:47

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Zitat (Leitplankenschubser @ 17.07.2010, 16:19)

..... Ich denke, da� es durch z.B. die franz�sische Regelung mehr unn�tige �berholer und dergleichen geben wird...

Da die Autobahnen in Frankreich mautpflichtig sind, ist dort die Verkehrsdichte eher gering (im Verh�ltnis zu D, A zB.).

Weiters gilt eine v/max von 130 kmh (100 bei N�sse), so da� ein Fahrzeug mit v/max 110 oder noch weniger (LKW�s, Wohnwagengespanne etc.) nicht wirklich ein Verkehrshindernis darstellen.

lg aus Wien

Weinberg

18.07.2010, 13:58

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Lustigerweise d�rfen Wohnwagengespanne in F auch 130 fahren sofern Sie zusammen nicht mehr als 3.5 t haben.

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It's not who's right, It's who's left!

18.07.2010, 14:32

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Zitat (Weinberg @ 18.07.2010, 12:47)

Weiters gilt eine v/max von 130 kmh (100 bei N�sse)

Eigentlich sind's auf "130er" Autobahnen bei N�sse 110. H�chstens 100 sind's nur dann, wenn dort ein geringeres Tempolimit als 130 angeordnet ist (und auf Stra�en mit getrennten Richtungsfahrbahnen). Sowie h�chstens 80 auf allen anderen Stra�en.
(Das gleiche gilt f�r Fahranf�nger; man kann sich sozusagen merken: "Fahranf�nger sein" wirkt wie "N�sse" )

Was mich jetzt aber mal interessieren w�rde: Die Formulierung in der franz�sischen "StVO" (Code de la route) wurde inzwischen auch wieder ge�ndert. Dort, wo es um die Geschwindigkeitsbeschr�nkung f�r Fahranf�nger geht, hei�t es nicht mehr "Fahrer, die seit weniger als zwei Jahren die Fahrerlaubnis innehaben", sondern "Jeder Fahrsch�ler und jeder Inhaber einer Fahrerlaubnis w�hrend der in Artikel 223-1 festgelegten Probezeit".

Siehe:

Zitat

Article R413-5

I. - Tout �l�ve conducteur et, pendant le d�lai probatoire d�fini � l'article L223-1, tout conducteur titulaire du permis de conduire est tenu de ne pas d�passer les vitesses maximales suivantes :

1� 110 km/h sur les sections d'autoroutes o� la limite normale est de 130 km/h ;

2� 100 km/h sur les sections d'autoroutes o� cette limite est plus basse, ainsi que sur les routes � deux chauss�es s�par�es par un terre-plein central ;

3� 80 km/h sur les autres routes.

Und in Artikel 223-1 wiederum findet sich interessanterweise folgender Absatz:

Zitat

V. - Le d�lai probatoire de trois ans court � compter de la date d'obtention du permis de conduire, quelle qu'en soit la cat�gorie. Ce d�lai est r�duit � deux ans ou, s'il n'est pas achev� alors que la dur�e de deux ans est d�pass�e, prend fin lors de l'obtention de la cat�gorie B du permis de conduire dans le cadre de l'apprentissage anticip� de la conduite.

Das hei�t: F�r den, der am begleiteten Fahren teilgenommen hat, verk�rzt sich die Probezeit auf zwei Jahre bzw. sie endet mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis. Dazu muss man sagen: Das begleitete Fahren in Frankreich findet vor der praktischen P�fung statt, und es ist m�glich, mehr als zwei Jahre lang mit Begleitung zu fahren; in dem Fall endet die Probezeit also nach der praktischen Pr�fung mit Erwerb der Fahrerlaubnis.

Interessant w�re jetzt also, ob auch das Abschlie�en der deutschen Probezeit von Frankreich anerkannt wird, oder wenn nicht, ob dann nicht zumindest das deutsche begleitete Fahren anerkannt wird.
Ich m�chte allerdings wetten, dass aufgrund irgendwelchen b�rokatischen Krimskrams nichts von beidem anerkannt wird...

18.07.2010, 14:57

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Da Faher mit deutscher FE gar nicht in der Probezeit nach Artikel 223-1 sein k�nnen, w�rde ich behaupten, da� deutsche Fahranf�nger in Frankreich normales Tempo fahren d�rfen.

18.07.2010, 15:31

Neuling

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Zitat (Haberlon @ 18.07.2010, 15:57)

Da Faher mit deutscher FE gar nicht in der Probezeit nach Artikel 223-1 sein k�nnen,...

haha... Also am besten keine schlafenden Hunde wecken und deswegen sogar noch in F nachfragen

18.07.2010, 15:45

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Zitat (Haberlon @ 18.07.2010, 15:57)

Da Faher mit deutscher FE gar nicht in der Probezeit nach Artikel 223-1 sein k�nnen,

Darauf w�rde ich nicht unbedingt wetten. Man ist zwar als Deutscher bestimmt nicht in Frankreich als Fahranf�nger "registriert", aber wer wei�, was f�r mysteri�se Prozesse in der franz�sischen B�rokratie ablaufen, wenn man erstmal "erwischt" wird.

18.07.2010, 16:36

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Ich finde die franz�sische Regelung - gerade auf Landstra�en - ja auch ziemlich d�mlich.
Ich denke, dass durch die zus�tzlichen �berholvorg�nge die zus�tzliche Sicherheit durch das geringe Tempo wieder wettgemacht wird.

Nicht desto trotz w�rde ich mich als Fahranf�nger und im Ausland tunlichst an die Verkehrsregeln halten.
Die Wahrscheinlichkeit dass man in so einer Situation in einen Unfall verwickelt wird ist so gering doch wieder nicht.
Und sp�testens dann wird das Thema Fahranf�nger und Geschwindigkeit ein Thema.

18.07.2010, 16:39

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Zitat (sascha268 @ 17.07.2010, 17:48)

Da wird man ja direkt zum Verkehrshindernis. Jeder andere der 130 fahren darf muss mich dann ja �berholen...

In Frankreich ist Autobahnfahren generell so entspannt, da ist das m.E. �berhaupt kein Problem. Es gibt kaum Dr�ngler, viele die sowieso nur relativ langsam fahren, die Autobahnen sind breit und gut ausgebaut, dazu eine niedrige Verkehrsdichte - alles sehr relaxt.
Und von der Fahrzeit macht es auch wenig Unterschied.

--------------------

18.07.2010, 16:51

Neuling

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ein Tempomat w�r jetzt nat�rlich eine feine Sache Hat unser Auto leider nicht.

18.07.2010, 22:53

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Zitat (Andreas0815 @ 18.07.2010, 14:58)

Lustigerweise d�rfen Wohnwagengespanne in F auch 130 fahren sofern Sie zusammen nicht mehr als 3.5 t haben.

Der Hinweis ist gut. Als ich das letzte Mal in Frankreich war, hatte ich so ein Gespann. Mittlerweile habe ich mich leicht vergr�ssert und liege �ber der Grenze. Hast Du eine Ahnung, was man mit rund 4 t dort darf?

Btw: Bevor das jetzt jemand als Freibrief zum Schnellfahren mit Anh�ngern falsch versteht - bitte achtet auf den "Loadindex" der konkret verwendeten Reifen. Bei einem 1,3-Tonner k�nnen beispielsweise 185R14 90 eingetragen und auch montiert sein. Die "90" sind der "Loadindex". Hier mal eine �bersicht. F�r �ltere Wohnwagen (und auch andere Anh�nger) gilt IMHO ein Aufschlag von 10 % - bei C-Reifen einer von 5%. Aber nur bis Tempo 100!!!

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19.07.2010, 12:49

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oh, das ist gaaaanz kompliziert mittlerweile. es sei denn, es w�re dieses jahr wieder ge�ndert worden.

kurz: es h�ngt vom theoretischen maximalen gesammtzuggewicht des zugfahrzeuges ab. wenn das �ber 3,5t liegt, dann nur 90.
das f�hrt zu absurden regelungen: 2,8t sprinter mit 400kg gep�ckanh�nger darf nur 90 fahren ( da 2t zul. anh�ngelast), aber der golf mit 1,2t wowa zieht weiter mit 130 �ber die bahn...

19.07.2010, 21:54

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Zitat (raftinthomas @ 19.07.2010, 13:49)

2,8t sprinter mit 400kg gep�ckanh�nger darf nur 90 fahren ( da 2t zul. anh�ngelast),

Wenn 2t zul. Anh�ngelast bei dem Sprinter stimmen interessieren doch keinen die 400 kg. (2,8t + 0,4t = 3,2t -> hei�t dass der damit nicht mal unter die Regelung mit den Gespannen �ber 3,5t fallen.) Es sollte doch egal sein was das theoretische Gesamtgewicht mit theoretisch vorhandenen Anh�ngern erreicht werden kann. Es sollte doch das AKTUELLE Gesamtgewicht z�hlen.
Mit 2t Anh�ngelast darfst du doch an die 2,8t des Sprinters nochmal einen Anh�nger mit 2t dranh�ngen (= insg. 4,8t) wenn ich mich recht erinnere.
Allerdings darfst du das dann nicht mehr mit FS-Klasse B fahren da man damit nur Anh�nger bis 750kg anh�ngen darf.

19.07.2010, 22:01

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Zitat (sascha268 @ 19.07.2010, 22:54)

Allerdings darfst du das dann nicht mehr mit FS-Klasse B fahren da man damit nur Anh�nger bis 750kg anh�ngen darf.

Das stimmt so nicht. Du darfst auch schwerere Anh�nger mit B ziehen, solange zwei Bedingungen eingehalten sind:

  1. zul�ssiges Gesamtgewicht des Anh�ngers ≤ Leergewicht des Zugfahrzeugs und
  2. zul�ssiges Gesamtgewicht des Anh�ngers + zul�ssiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ≤ 3500kg

--------------------

20.07.2010, 00:04

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Zitat (Ichtyos @ 18.07.2010, 22:53)

Zitat (Andreas0815 @ 18.07.2010, 14:58)

Lustigerweise d�rfen Wohnwagengespanne in F auch 130 fahren sofern Sie zusammen nicht mehr als 3.5 t haben.

Der Hinweis ist gut.

Pa� auf dass dich dein Anh�nger nicht �berholt.

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"Wie haben also kein Strommengenproblem sondern ein Netzstabilit�tsproblem. Da k�nnen die Atomkraftwerke ihren Beitrag leisten." Robert Habeck, 27.09.2022

20.07.2010, 00:31

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Zitat (Andreas0815 @ 18.07.2010, 14:58)

Lustigerweise d�rfen Wohnwagengespanne in F auch 130 fahren sofern Sie zusammen nicht mehr als 3.5 t haben.

Laut Wiki darf man das mit Anh�ngern bis 12 t zgM der Kombination.

--------------------

[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service f�r Foren-Neulinge.

20.07.2010, 00:57

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Keine Sorge! Was besseres als den Oris-Schlingerd�mpfer, den ich damals hinter meinen Citroen BX mit ein-Tonner WoWa hatte, ist mir noch nicht begegnet. Aber auch die Westfalia SSK und die kleine Alko haben sich in der Praxis bew�hrt - und ich bin da nicht zimperlich. Mit den anderen �blichen Verd�chtigen - die "Gro�e" Alko und die Winterhoff habe ich noch keine Erfahrung.

Ganz klar: Was Reifen angeht, jibbet es bei mir nullkomma gar keine Kompromisse. Unter dem 1,3-Tonner habe ich Schlappen mit LI 102.

Ansonsten habe ich schon mehr als einmal einen Zugwagen bis an die Grenze des legalen Bereiches ausgenutzt. Fahrdynamisch war es kein Thema.
Auch die verkehrs�berwachenden

Jungs und M�dels

Damen und Herren aus dem Oranje-Staat hat es nicht weiter interessiert. Scheinbar kannten die die mitunter leicht h�heren Anh�ngelasten der aus ihrer Sicht �stlichen Nachbarn.

@Polo: Bei dem Wiki-Thema bin ich mir nicht sicher: klick mal hinter der "80" auf "A 5"...

--------------------

_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/

21.07.2010, 19:42

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nein, ihr habts nicht verstanden. �brigens sind adac und wiki da der lage hinterher.
entscheidend nach den letzj�hringen franzackischen vorschriften ist die maximal zul�ssige anh�ngelast lt. schein! nicht die tats�chliche oder das zggw des aktuellen h�ngers.

22.07.2010, 02:57

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�hmm, ich war seit weit �ber zehn Jahren nicht mehr uptodate hinsichtlich der Lage in "Gallien" . War auch seitdem nicht mein Reiseziel.

Meinereiner hat derzeit zwei Autos am Start: Gebremste Anh�ngelast ist:
Auto 1: 1200 kg
Auto 2: 1600 kg

Anh�nger in beiden F�llen ist ein WoWa mit 1300 kg zGM. Im Fall von Auto 1 kann ich 75 kg �ber die St�tzlast wegdr�cken. Die verbleibenden 25 kg lade ich einfach nicht zu..

Was d�rfte ich jetzt fahren?

--------------------

_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/

22.07.2010, 11:09

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Zitat (Polo79 @ 20.07.2010, 01:31)

Zitat (Andreas0815 @ 18.07.2010, 14:58)

Lustigerweise d�rfen Wohnwagengespanne in F auch 130 fahren sofern Sie zusammen nicht mehr als 3.5 t haben.

Laut Wiki darf man das mit Anh�ngern bis 12 t zgM der Kombination.

Nee, die Anmerkung steht nicht bei "130", sondern bei "110", und selbst dieses "Privileg" wurde mit einem Dekret 2008 abgeschafft, wenn man diesem Artikel glauben darf: //www.droitautomobile.over-blog.org/a...e-33234961.html

Au�erdem wird die zHG des Gespanns nicht (intuitiv) wie in Dtl. berechnet (also zHG Zugfahrzeug + zHG Anh�nger), sondern die steht allein im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs. Das hei�t, die zHG des Anh�ngers ist erstmal irrelevant.

Soweit ich das �berblicke, gilt auf Autobahnen:

Fahrzeug mit zHG bis 3,5t : 130 km/h
PKW (!) mit zHG 3,5 bis 12t : 110 km/h

Fahrzeug und Anh�nger, mit zHG Fahrzeug + zul. Zuglast laut Fahrzeugschein(!) bis 3,5t : 130 km/h
Fahrzeug und Anh�nger, mit zHG Fahrzeug + zul. Zuglast laut Fahrzeugschein(!) �ber 3,5t : 90 km/h (fr�her: 110 km/h bis 12t)

22.07.2010, 14:25

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Zitat (Ichtyos @ 22.07.2010, 03:57)

�hmm, ich war seit weit �ber zehn Jahren nicht mehr uptodate hinsichtlich der Lage in "Gallien" . War auch seitdem nicht mein Reiseziel.

Ich m�sste schon bei den deutschen Geschwindigkeitsvorschriften genau �berlegen um nichts durcheinander zu werfen.

--------------------

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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service f�r Foren-Neulinge.

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Was muss ich als Fahranfänger in Frankreich beachten?

Für Fahranfänger gelten in Frankreich beispielsweise besondere Vorschriften in Bezug auf zulässige Höchstgeschwindigkeiten sowie auch bezüglich der gültigen Promillegrenze. Innerhalb der ersten drei Jahre nach Ausstellung des Führerscheins sind auf Schnellstraßen maximal 100 km/h, auf Autobahnen 110 km/h erlaubt.

Was muss ich beachten wenn ich in Frankreich Auto fahre?

Für das Fahren in Frankreich benötigen Sie einen gültigen EU-Führerschein. Führerscheine, die in Deutschland bereits mit 16 oder 17 Jahren erworben wurden, werden in Frankreich nicht anerkannt. In Frankreich liegt das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins und das Fahren eines Kraftfahrzeugs bei 18 Jahren.

Was muss ich als Fahranfänger wissen?

5 Tipps für Fahranfänger:.
Üben, Ruhe bewahren und konzentrieren..
Runter vom Gaspedal: Strafen bei hoher Geschwindigkeit..
Pannenhilfe: gut vorbereitet auf die Straße..
Unfälle vermeiden wegen strengerer Regeln während der Probezeit..
Vorsicht bei Verkehrskontrollen: Es gilt die Null-Promille-Grenze..

Wie schnell darf man in Frankreich als Fahranfänger fahren?

Inhaber einer französischen Fahrerlaubnis, die sich in der Probezeit befinden, dürfen außerorts höchstens 80 km/h, auf Kraftfahrtstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h fahren. Gleiche Beschränkungen gelten für minderjährige Autofahrer im Rahmen der „Apprentissage anticipé de la conduite“.

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