... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web |
17.07.2010, 15:41 Beitrag #1 | ||
Neuling Gruppe: Members | Im August werde ich 18 und will dann auch gleich in Frankreich meinen F�herschein nutzen. | |
|
17.07.2010, 16:08 Beitrag #2 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Hallo, ja das gilt auch f�r Deutsche. Gruss MrMurphy |
17.07.2010, 16:10 Beitrag #3 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (sascha268 @ 17.07.2010, 16:41) Ich habe gelesen, dass es f�r Fahranf�nger dort Regeln gibt, die besagen, dass jemand der den F�hrerschein nicht l�nger als 2 Jahre hat auf der Autobahn nur 110 anstatt 130 km/h und auf der Landstra�e nur 80 anstatt 90 km/h fahren darf. Und auf Schnellstrassen nur 100 statt 110km/h Ausserdem gilt diese Einschr�nkung - soweit ich gelesen habe - f�r all diejenigen, deren F�hrerschein noch keine drei Jahre alt ist... Zitat Gilt das auch f�r Deutsche Staatsb�rger? Es w�rde mich sehr wundern, wenn es f�r diese nicht gelten w�rde... Zitat Es w�re ziemlich bl�d wenn ich dann in Frankreich nur 110 km/h fahren d�rfte, zumal wir ja mehrere Stunden auf der Autobahn fahren werden. Wieso? Dann dauert die Fahrt eben ein paar Minuten l�nger. Davon geht normalerweise die Welt nicht unter... L�nger w�rde die Fahrt bei einem Fahrer mit "�lterem" F�hrerschein ja auch dauern, wenn es regnen w�rde (bei nasser Fahrbahn ist dort das Tempo wohl auch zu reduzieren...) -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes
Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat." |
17.07.2010, 16:11 Beitrag #4 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Die Fahranf�nger in Frankreich sind am Auto mit einem "A" markiert, von daher bin ich mir nicht so sicher wie @MrMurphy. In jedem Fall w�re es (wenn man das Tempolimit ansonsten einh�lt) auch nahezu unm�glich dabei erwischt zu werden. @CvR: 20 km/h weniger auf der Autobahn nerven die Meisten. -------------------- Saludos desde Argentina :-) |
17.07.2010, 16:12 Beitrag #5 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Der "echte" Zeitverlust ist sehr gering. |
17.07.2010, 16:19 Beitrag #6 | |
Mitglied Gruppe: Members | Alloha, -------------------- bekennender C8H10N4O2- S�chtiger |
17.07.2010, 16:20 Beitrag #7 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (Wollf_0708 @ 17.07.2010, 17:12) mehr Zeit hat, um die Landschaft zu betrachten. Beim Autofahren bitte auf den Verkehr konzentrieren, nicht auf die sch�ne Landschaft -------------------- Saludos desde Argentina :-) |
17.07.2010, 16:21 Beitrag #8 | |
Neuling Gruppe: Members | Zitat (911 @ 17.07.2010, 17:11) Die Fahranf�nger in Frankreich sind am Auto mit einem "A" markiert, von daher bin ich mir nicht so sicher wie @MrMurphy. In jedem Fall w�re es (wenn man das Tempolimit ansonsten einh�lt) auch nahezu unm�glich dabei erwischt zu werden. @CvR: 20 km/h weniger auf der Autobahn nerven die Meisten. Genau das habe ich mir auch schon gedacht. Ich denke solange man normal f�hrt und die 130 km/h nicht �berschreitet will auch keiner etwas davon wissen. |
17.07.2010, 16:23 Beitrag #9 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Das gilt wohl f�r alle: Klick |
17.07.2010, 16:48 | |
Neuling Gruppe: Members | Da wird man ja direkt zum Verkehrshindernis. Jeder andere der 130 fahren darf muss mich dann ja �berholen... |
17.07.2010, 16:53 | |
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator | Zitat (sascha268 @ 17.07.2010, 17:48) Jeder andere der 130 fahren darf muss mich dann ja �berholen... Wenn ich hier in D auf der Autobahn fahre, dann muss ich auch immer wieder mal LKW, Busse, PKW mit Anh�nger usw. �berholen. Die d�rfen n�mlich auch nicht so schnell wie ich. Das ist dann eben so. -------------------- |
17.07.2010, 17:04 | |
Mitglied Gruppe: Members | Und wenn Du 130kmh faehrst, faehrst Du vielleicht auch 140kmh oder 150kmh. In Deutschland kann Dir da auch als Verkehrsanfaenger nicht viel passieren. -------------------- Gott muss lieben verr�ckte Menschen. Er macht so viele davon... Reden wir jetzt von einem Schritt in die richtige Richtung oder von einem Schritt nach vorn... |
18.07.2010, 11:47 | |
Mitglied Gruppe: Members | Zitat (Leitplankenschubser @ 17.07.2010, 16:19) ..... Ich denke, da� es durch z.B. die franz�sische Regelung mehr unn�tige �berholer und dergleichen geben wird... Da die Autobahnen in Frankreich mautpflichtig sind, ist dort die Verkehrsdichte eher gering (im Verh�ltnis zu D, A zB.). Weiters gilt eine v/max von 130 kmh (100 bei N�sse), so da� ein Fahrzeug mit v/max 110 oder noch weniger (LKW�s, Wohnwagengespanne etc.) nicht wirklich ein Verkehrshindernis darstellen. lg aus Wien Weinberg |
18.07.2010, 13:58 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Lustigerweise d�rfen Wohnwagengespanne in F auch 130 fahren sofern Sie zusammen nicht mehr als 3.5 t haben. -------------------- It's not who's right, It's who's left! |
18.07.2010, 14:32 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (Weinberg @ 18.07.2010, 12:47) Weiters gilt eine v/max von 130 kmh (100 bei N�sse) Eigentlich sind's auf "130er" Autobahnen bei N�sse 110. H�chstens 100 sind's nur dann, wenn dort ein geringeres Tempolimit als 130 angeordnet
ist (und auf Stra�en mit getrennten Richtungsfahrbahnen). Sowie h�chstens 80 auf allen anderen Stra�en. Was mich jetzt aber mal interessieren w�rde: Die Formulierung in der franz�sischen "StVO" (Code de la route) wurde inzwischen auch wieder ge�ndert. Dort, wo es um die Geschwindigkeitsbeschr�nkung f�r Fahranf�nger geht, hei�t es nicht mehr "Fahrer, die seit weniger als zwei Jahren die Fahrerlaubnis innehaben", sondern "Jeder Fahrsch�ler und jeder Inhaber einer Fahrerlaubnis w�hrend der in Artikel 223-1 festgelegten Probezeit". Siehe: Zitat Article R413-5 I. - Tout �l�ve conducteur et, pendant le d�lai probatoire d�fini � l'article L223-1, tout conducteur titulaire du permis de conduire est tenu de ne pas d�passer les vitesses maximales suivantes : 1� 110 km/h sur les sections d'autoroutes o� la limite normale est de 130 km/h ; 2� 100 km/h sur les sections d'autoroutes o� cette limite est plus basse, ainsi que sur les routes � deux chauss�es s�par�es par un terre-plein central ; 3� 80 km/h sur les autres routes. Und in Artikel 223-1 wiederum findet sich interessanterweise folgender Absatz: Zitat V. - Le d�lai probatoire de trois ans court � compter de la date d'obtention du permis de conduire, quelle qu'en soit la cat�gorie. Ce d�lai est r�duit � deux ans ou, s'il n'est pas achev� alors que la dur�e de deux ans est d�pass�e, prend fin lors de l'obtention de la cat�gorie B du permis de conduire dans le cadre de l'apprentissage anticip� de la conduite. Das hei�t: F�r den, der am begleiteten Fahren teilgenommen hat, verk�rzt sich die Probezeit auf zwei Jahre bzw. sie endet mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis. Dazu muss man sagen: Das begleitete Fahren in Frankreich findet vor der praktischen P�fung statt, und es ist m�glich, mehr als zwei Jahre lang mit Begleitung zu fahren; in dem Fall endet die Probezeit also nach der praktischen Pr�fung mit Erwerb der Fahrerlaubnis. Interessant w�re jetzt also, ob auch das Abschlie�en der deutschen Probezeit von Frankreich anerkannt wird, oder wenn nicht, ob dann nicht zumindest das deutsche begleitete Fahren anerkannt wird. |
18.07.2010, 14:57 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Da Faher mit deutscher FE gar nicht in der Probezeit nach Artikel 223-1 sein k�nnen, w�rde ich behaupten, da� deutsche Fahranf�nger in Frankreich normales Tempo fahren d�rfen. |
18.07.2010, 15:31 | |
Neuling Gruppe: Members | Zitat (Haberlon @ 18.07.2010, 15:57) Da Faher mit deutscher FE gar nicht in der Probezeit nach Artikel 223-1 sein k�nnen,... haha... Also am besten keine schlafenden Hunde wecken und deswegen sogar noch in F nachfragen |
18.07.2010, 15:45 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (Haberlon @ 18.07.2010, 15:57) Da Faher mit deutscher FE gar nicht in der Probezeit nach Artikel 223-1 sein k�nnen, Darauf w�rde ich nicht unbedingt wetten. Man ist zwar als Deutscher bestimmt nicht in Frankreich als Fahranf�nger "registriert", aber wer wei�, was f�r mysteri�se Prozesse in der franz�sischen B�rokratie ablaufen, wenn man erstmal "erwischt" wird. |
18.07.2010, 16:36 | |
Mitglied Gruppe: Members | Ich finde die franz�sische Regelung - gerade auf Landstra�en - ja auch ziemlich d�mlich. Nicht desto trotz w�rde ich mich als Fahranf�nger und im Ausland tunlichst an die Verkehrsregeln halten. |
18.07.2010, 16:39 | |
Mitglied Gruppe: Members | Zitat (sascha268 @ 17.07.2010, 17:48) Da wird man ja direkt zum Verkehrshindernis. Jeder andere der 130 fahren darf muss mich dann ja �berholen... In Frankreich ist Autobahnfahren generell so entspannt, da ist das m.E. �berhaupt kein
Problem. Es gibt kaum Dr�ngler, viele die sowieso nur relativ langsam fahren, die Autobahnen sind breit und gut ausgebaut, dazu eine niedrige Verkehrsdichte - alles sehr relaxt. --------------------
|
18.07.2010, 16:51 | |
Neuling Gruppe: Members | ein Tempomat w�r jetzt nat�rlich eine feine Sache Hat unser Auto leider nicht. |
18.07.2010, 22:53 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (Andreas0815 @ 18.07.2010, 14:58) Lustigerweise d�rfen Wohnwagengespanne in F auch 130 fahren sofern Sie zusammen nicht mehr als 3.5 t haben. Der Hinweis ist gut. Als ich das letzte Mal in Frankreich war, hatte ich so ein Gespann. Mittlerweile habe ich mich leicht vergr�ssert und liege �ber der Grenze. Hast Du eine Ahnung, was man mit rund 4 t dort darf? Btw: Bevor das jetzt jemand als Freibrief zum Schnellfahren mit Anh�ngern falsch versteht - bitte achtet auf den "Loadindex" der konkret verwendeten Reifen. Bei einem 1,3-Tonner k�nnen beispielsweise 185R14 90 eingetragen und auch montiert sein. Die "90" sind der "Loadindex". Hier mal eine �bersicht. F�r �ltere Wohnwagen (und auch andere Anh�nger) gilt IMHO ein Aufschlag von 10 % - bei C-Reifen einer von 5%. Aber nur bis Tempo 100!!! -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/ |
19.07.2010, 12:49 | |
Mitglied Gruppe: Members | oh, das ist gaaaanz kompliziert mittlerweile. es sei denn, es w�re dieses jahr wieder ge�ndert worden. kurz: es h�ngt vom theoretischen maximalen gesammtzuggewicht des zugfahrzeuges ab. wenn das �ber 3,5t liegt, dann nur 90. |
19.07.2010, 21:54 | |
Neuling Gruppe: Members | Zitat (raftinthomas @ 19.07.2010, 13:49) 2,8t sprinter mit 400kg gep�ckanh�nger darf nur 90 fahren ( da 2t zul. anh�ngelast), Wenn 2t zul. Anh�ngelast bei dem Sprinter stimmen interessieren doch keinen die 400 kg. (2,8t + 0,4t = 3,2t
-> hei�t dass der damit nicht mal unter die Regelung mit den Gespannen �ber 3,5t fallen.) Es sollte doch egal sein was das theoretische Gesamtgewicht mit theoretisch vorhandenen Anh�ngern erreicht werden kann. Es sollte doch das AKTUELLE Gesamtgewicht z�hlen. |
19.07.2010, 22:01 | |
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator | Zitat (sascha268 @ 19.07.2010, 22:54) Allerdings darfst du das dann nicht mehr mit FS-Klasse B fahren da man damit nur Anh�nger bis 750kg anh�ngen darf. Das stimmt so nicht. Du darfst auch schwerere Anh�nger mit B ziehen, solange zwei Bedingungen eingehalten sind:
-------------------- |
20.07.2010, 00:04 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (Ichtyos @ 18.07.2010, 22:53) Zitat (Andreas0815 @ 18.07.2010, 14:58) Lustigerweise d�rfen Wohnwagengespanne in F auch 130 fahren sofern Sie zusammen nicht mehr als 3.5 t haben. Der Hinweis ist gut. Pa� auf dass dich dein Anh�nger nicht �berholt. -------------------- "Wie haben also kein Strommengenproblem sondern ein Netzstabilit�tsproblem. Da k�nnen die Atomkraftwerke ihren Beitrag leisten." Robert Habeck, 27.09.2022 |
20.07.2010, 00:31 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (Andreas0815 @ 18.07.2010, 14:58) Lustigerweise d�rfen Wohnwagengespanne in F auch 130 fahren sofern Sie zusammen nicht mehr als 3.5 t haben. Laut Wiki darf man das mit Anh�ngern bis 12 t zgM der Kombination. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT] Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service f�r Foren-Neulinge. |
20.07.2010, 00:57 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Keine Sorge! Was besseres als den Oris-Schlingerd�mpfer, den ich damals hinter meinen Citroen BX mit ein-Tonner WoWa hatte, ist mir noch nicht begegnet. Aber auch die Westfalia SSK und die kleine Alko haben sich in der Praxis bew�hrt - und ich bin da nicht zimperlich. Mit den anderen �blichen Verd�chtigen - die "Gro�e" Alko und die Winterhoff habe ich noch keine Erfahrung. Ganz klar: Was Reifen angeht, jibbet es bei mir nullkomma gar keine Kompromisse. Unter dem 1,3-Tonner habe ich Schlappen mit LI 102. Ansonsten habe ich schon mehr als einmal einen
Zugwagen bis an die Grenze des legalen Bereiches ausgenutzt. Fahrdynamisch war es kein Thema. Damen und Herren aus dem Oranje-Staat hat es nicht weiter interessiert. Scheinbar kannten die die mitunter leicht h�heren Anh�ngelasten der aus ihrer Sicht �stlichen Nachbarn. @Polo: Bei dem Wiki-Thema bin ich mir nicht sicher: klick mal hinter der "80" auf "A 5"... -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/ |
21.07.2010, 19:42 | |
Mitglied Gruppe: Members | nein, ihr habts nicht verstanden. �brigens sind adac und wiki da der lage hinterher. |
22.07.2010, 02:57 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | �hmm, ich war seit weit �ber zehn Jahren nicht mehr uptodate hinsichtlich der Lage in "Gallien" . War auch seitdem nicht mein Reiseziel. Meinereiner hat derzeit zwei Autos am Start: Gebremste Anh�ngelast ist: Anh�nger in beiden F�llen ist ein WoWa mit 1300 kg zGM. Im Fall von Auto 1 kann ich 75 kg �ber die St�tzlast wegdr�cken. Die verbleibenden 25 kg lade ich einfach nicht zu.. Was d�rfte ich jetzt fahren? -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/ |
22.07.2010, 11:09 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (Polo79 @ 20.07.2010, 01:31) Zitat (Andreas0815 @ 18.07.2010, 14:58) Lustigerweise d�rfen Wohnwagengespanne in F auch 130 fahren sofern Sie zusammen nicht mehr als 3.5 t haben. Laut Wiki darf man das mit Anh�ngern bis 12 t zgM der Kombination. Nee, die Anmerkung steht nicht bei "130", sondern bei "110", und selbst dieses "Privileg" wurde mit einem Dekret 2008 abgeschafft, wenn man diesem Artikel glauben darf: //www.droitautomobile.over-blog.org/a...e-33234961.html Au�erdem wird die zHG des Gespanns nicht (intuitiv) wie in Dtl. berechnet (also zHG Zugfahrzeug + zHG Anh�nger), sondern die steht allein im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs. Das hei�t, die zHG des Anh�ngers ist erstmal irrelevant. Soweit ich das �berblicke, gilt auf Autobahnen: Fahrzeug mit zHG bis 3,5t : 130 km/h Fahrzeug und Anh�nger, mit zHG Fahrzeug + zul. Zuglast laut Fahrzeugschein(!) bis 3,5t : 130 km/h |
22.07.2010, 14:25 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (Ichtyos @ 22.07.2010, 03:57) �hmm, ich war seit weit �ber zehn Jahren nicht mehr uptodate hinsichtlich der Lage in "Gallien" . War auch seitdem nicht mein Reiseziel. Ich m�sste schon bei den deutschen Geschwindigkeitsvorschriften genau �berlegen um nichts durcheinander zu werfen. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT] Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service f�r Foren-Neulinge. |
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder: