Wer führt am Frankfurter Flughafen die Passkontrollen bei der ein und Ausreise durch?

Grenzkontrolle an der laotisch-thailändischen Grenze

Zollkontrolle am Frankfurter Flughafen

Eine Grenzkontrolle ist die Kontrolle des Grenzverkehrs, das heißt die Kontrolle über einreisende und ausreisende Personen.

An Grenzkontrollen werden Polizeiorgane, teilweise auch Soldaten eines oder beider betroffenen Länder tätig. Sie halten Personen an den jeweiligen Grenzen an und überprüfen deren Dokumente (Echtheit und Abgleich mit dem Fahndungsbestand). Des Weiteren werden mitgeführte Gegenstände wie Fahrzeuge, Ladung u. ä. kontrolliert.

Hauptzweck der Grenzkontrolle ist, die illegale Einreise in ein Land zu verhindern. Eine legale Einreise ist nur Inhabern der jeweiligen Staatsbürgerschaft, Inhabern von Visa, Bürgern von Staaten, die aufgrund internationaler Abkommen kein Visum für die Einreise benötigen, sowie Diplomaten auf Dienstreise möglich. Es gibt auch Fälle, eine illegale Ausreise zu verhindern. Dies war in Europa bis zum Fall des Eisernen Vorhangs üblich. Daneben werden im Rahmen der Ausreisekontrollen per Haftbefehl gesuchte Personen aufgegriffen.

An einigen Staatsgrenzen wird ein Visum in den Reisepapieren eingetragen. Je nach den bilateralen Verhältnissen der beiden angrenzenden Länder werden Grenzkontrollen durch Organe beider Staaten gemeinsam oder getrennt durchgeführt.

Bestandteil der Grenzkontrolle ist in der Regel auch eine Zollkontrolle.

Dänemark[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dänemark plante im Mai 2011 wieder permanente Grenzkontrollen an der Grenze einzuführen, was bei der EU-Kommission auf Kritik stieß.[1] Im Oktober 2011 verfolgte die neue sozialdemokratische Regierung diese Pläne nicht mehr.[2] Jedoch sind so genannte lagebildunabhängige Stichprobenkontrollen und eine kurzzeitige Wiedereinführung von Grenzkontrollen bei Großereignissen möglich, die durch den Schengener Grenzkodex legitimiert sind.

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausgestaltung der Grenzkontrolle und rechtliche Grundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland wird die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs im Sinne des § 71 Abs. 3 AufenthG grundsätzlich durch die Bundespolizei durchgeführt. Für den Hamburger Hafen ist die Wasserschutzpolizei Hamburg zuständig; die Seehäfen Bremen und Bremerhaven gingen durch Kündigung eines Verwaltungsabkommens durch Bremen mit 1. Januar 2012 in die Zuständigkeit der Bundespolizei über. An den Bundesgrenzen von Bayern zu Österreich und Tschechien ist seit 2008 die Bundespolizei für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständig, zuvor war dies die Bayerische Grenzpolizei bzw. ab 1998 die Bayerische Polizei. Die Bayerische Polizei führt weiterhin die Grenzkontrollen in Bayern im Luftverkehr durch, mit Ausnahme des Flughafens München.[3] Die Bundeszollverwaltung kann entweder nur gemäß § 66 BPolG im Rahmen des Personalverbundes an Grenzübergangsstellen oder im Rahmen der Aufgabenübertragung nach Rechtsverordnung gemäß § 68 BPolG tätig werden.[4] Dabei werden aber die Maßnahmen der jeweiligen Bundespolizeibehörde und nicht der Zollverwaltung zugerechnet. Historisch wurde (mit Ausnahme von Bayern, wo überall die Grenzpolizei des Landes kontrollierte) auf kleineren Flughäfen und an den meisten Grenzübergängen im Norden, Westen und Süden (ebenso wie bei kleineren an der innerdeutschen Grenze) die grenzpolizeiliche Kontrolle der Zollverwaltung übertragen. An diesen Grenzen waren nur bedeutende Übergänge wie Autobahngrenzübergänge, größere Eisenbahn- und Bundesstraßengrenzübergänge bzw. Häfen sowie Übergänge im städtischen Bereich, etwa bei Aachen oder Saarbrücken, von dieser Übertragung ausgenommen.[5]

An den EU-Grenzen Deutschlands (Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Polen, Tschechische Republik) gibt es aufgrund des Schengener Abkommens grundsätzlich keine Grenzkontrollen mehr.

Im Rahmen der europäischen Flüchtlingskrise wurden jedoch ab Herbst 2015 an der Grenze zu Österreich wieder Kontrollen eingeführt.[6] Die von Deutschland eingeführten Grenzkontrollen dienen dabei nicht dem Versuch die Grenzen für Flüchtlinge zu schließen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist Deutschland aber verpflichtet, weiter über seine Grenzen alle diejenigen einreisen zu lassen, die in Deutschland um Schutz ersuchen wollen, auch wenn sie offensichtlich aus einem sicheren Drittland kommen.[7] EU-Länder wie zum Beispiel Polen und Ungarn vertreten hier jedoch eine andere Rechtsauffassung.

Einreise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist in § 13 Abs. 2 AufenthG rechtlich definiert. Dementsprechend gilt ein Ausländer an einer zugelassenen Grenzübergangsstelle erst dann als eingereist, wenn er die Grenze überschritten und die Grenzübergangsstelle passiert hat. Die rechtliche Einreise ist daher nicht bereits mit dem Betreten deutschen Hoheitsgebietes, z. B. im Transitbereich eines Flughafens, erfolgt. Gleichwohl kann auch für den Aufenthalt auf deutschem Hoheitsgebiet, insbes. im Transitbereich der internationalen Flughäfen, ein Visum gem. § 26 AufenthV erforderlich sein (sog. Transitvisum).

Grenze zur Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Da auch die Schweiz dem Schengener Grenzkodex beitrat, fielen dort ebenfalls die Grenzkontrollen seit Dezember 2008 weg. Dies betrifft allerdings nicht die zollamtliche Überwachung der Grenze zur schweizerischen Eidgenossenschaft, die auch weiterhin von der Bundeszollverwaltung durchgeführt wird.

Frankreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Belgisch-französische Grenze auf der belgischen Autobahn A7 bzw. französischen Autoroute A 2 bei Valenciennes. Zwei Fahrspuren werden für Grenzkontrollzwecke durch die französische Polizei auf eine Fahrspur verengt.

Seit dem 14. November 2015 hat die Republik Frankreich infolge der Terroranschläge am 13. November 2015 in Paris die Grenzkontrollen auf dem Landweg wieder eingeführt.[8]

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis zum 1. Mai 2004, dem Zeitpunkt der EU-Erweiterung, wurde die Grenzkontrolle von der Zollwache gemeinsam mit der Bundesgendarmerie, im Wirkungsbereich von Bundespolizeidirektionen mit dem Bundessicherheitswachekorps sowie dem Kriminalbeamtenkorps, durchgeführt. Die Zollwache führte dabei die Kontrolle der Warenimporte und -exporte durch und unterstand dem Finanzministerium. Für die Personenkontrolle war grundsätzlich die Gendarmerie bzw. Polizei zuständig.

Von 1968 (auch zuvor gab es schon Passkontrollen durch den Zoll, aber ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage) bis Mitte der 1990er-Jahre wurde die Personenkontrolle mit Ausnahme von einzelnen Flughäfen, Häfen und Eisenbahngrenzübergängen jedoch durch Verordnung der Zollwache übertragen,[9] eine Kontrolle durch die Gendarmerie bzw. Polizei war somit eher die Ausnahme als die Regel. Danach wurde diese Übertragung laufend zurückgenommen, sodass nur mehr an der Grenze zu Schweiz und Liechtenstein, am Flughafen Innsbruck, teilweise in der Allgemeinen Luftfahrt sowie an kleineren Straßengrenzübergängen durch den Zoll die Pässe kontrolliert wurden.[10] An wenigen kleinen Straßengrenzübergängen wurde die Zollkontrolle der Gendarmerie übertragen, dann gab es noch Grenzübergänge, an denen die Gendarmerie die Zollkontrollen im nichtkommerziellen Verkehr übernahm, während der kommerzielle Verkehr durch beide Wachkörper kontrolliert wurde.[11]

Die Warenkontrolle erfolgt seit 1. Mai 2004 durch die Gendarmerie (EU-Außengrenze zu Vorarlberg im nichtkommerziellen Verkehr) bzw. durch Zollbeamte (EU-Außengrenze zu Tirol, Flughäfen und kommerzieller Verkehr). Eine Personenkontrolle durch Zollbeamte wird seit diesem Zeitpunkt nicht mehr durchgeführt, es war dafür nur noch die Polizei beziehungsweise Gendarmerie zuständig. Als die Bundesgendarmerie aufgelassen wurde, übernahm die Funktion der Gendarmerie an den Grenzen generell die Polizei.

Seit alle Nachbarländer auch dem Schengenraum angehören, werden nur noch auf Flughäfen bzw. Flugplätzen bei Flügen aus Nicht-Schengen-Staaten regelmäßige Passkontrollen durchgeführt. An den Grenzen zur Schweiz und Liechtenstein gibt es nach wie vor – wenngleich nicht bei jedem Grenzübergang zu jeder Tages- und Nachtzeit – Zollkontrollen, da die beiden Länder zwar Schengen-Staaten, aber keine EU-Mitglieder sind. Ebenso finden auf Flughäfen Zollkontrollen statt. Aufgrund des Umstandes, dass das aufgegebene Gepäck durchgecheckt wird und die Umsteigepassagiere, die bei EU-Binnenflügen Gepäck außerhalb der EU aufgegeben haben, von anderen nicht getrennt werden können, müssen im Prinzip alle Reisenden die Zollkontrolle passieren.

Da an den Grenzübergängen zu Schweiz und Liechtenstein keine Polizeipräsenz mehr erforderlich ist, erfolgt kontinuierlich eine Rückübernahme der Warenkontrollen im Reiseverkehr durch den Zoll. Seit 2014 werden an allen EU-Außengrenzübergängen die Warenkontrollen ausschließlich von Zollbeamten durchgeführt.

Auf Grund der Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 wurden ab September 2015 gemäß Artikel 23 des Schengener Grenzkodex teilweise wieder Grenzkontrollen eingeführt.[12] Betroffen sind bestimmte Grenzabschnitte zwischen Österreich und den Nachbarländern Deutschland, Ungarn und Slowenien. Neben der Polizei sind auch Einheiten des österreichischen Bundesheeres an der Grenze präsent.[13]

Während der Covid-19-Pandemie wurden durch Österreich die Grenzen zu allen Nachbarländern vom 19. März bis 15. Mai 2020 sowie seit 19. Dezember 2020 bis heute (Stand 3. Juni 2021) kontrolliert.

Vereinigte Staaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Einreise am Grenzübergang in die USA siehe: Visum#USA, Abschnitt Visa Waiver Program

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • EasyPASS
  • Personenkontrolle
  • Schweizer Zollgebiet
  • Vorgezogene Grenzkontrollen am Ärmelkanal
  • Zollgebiet der Union
  • Zollkontrolle
  • Illegale Einreise

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Dänemark beschließt „permanente Grenzkontrollen“ in der Presse vom 11. Mai 2011, abgerufen am 11. Mai 2011.
  2. New Danish government rolls back border controls vom 4. Oktober 2011, abgerufen am 30. Juli 2012.
  3. Verwaltungsabkommen zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Bayerischen Staatsregierung über die Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes in Bayern
  4. Aktuelle Verordnung vom 24. Juni 2005, BGBl. I S. 1867
  5. Anfragebeantwortung mit Aufstellung aus dem Jahre 1988 S 15 ff
  6. EU-Kommission offenbar für Verlängerung der Grenzkontrollen. ORF Österreichischer Rundfunk, 1. Mai 2016, abgerufen am 1. Mai 2016.
  7. Marcel Leubecher: „Dieser Vergleich zeigt die Dimension der Asylzuwanderung“. (Memento vom 19. März 2018 im Internet Archive) In: Welt.de / N24, Original: [1] 4. Mai 2017
  8. Fusillades à Paris: au moins 60 morts. In: Le Point. Abgerufen am 13. November 2015 (französisch).
  9. BGBl. Nr. 447/1981 auf S. 2
  10. BGBl. II Nr. 297/1998
  11. BGBl. Nr. 464/1996 auf S. 4
  12. Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich. Salzburg24, 14. September 2015, abgerufen am 23. Januar 2016.
  13. Neue Grenz-Kontrollen in Spielfeld. Kurier, 22. Januar 2016, abgerufen am 23. Januar 2016.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wer macht die Passkontrolle am Flughafen Frankfurt?

Die Bundespolizei unter +49 69 690 78578 (Bürgertelefon) oder die kostenlose Service-Hotline +49 800 6888000.

Wer führt an den Flughafen die Passkontrollen bei der ein und Ausreise durch?

Landespolizei Hamburg Airport (PK 34)

Wird der Reisepass am Flughafen kontrolliert?

Besonders an Flughäfen, Grenzübergängen und an den Eingängen von Regierungsgebäuden werden die Pässe beziehungsweise Ausweise überprüft, bevor man passieren darf. In Deutschland sind nur bestimmte Behörden dazu berechtigt, Personen zum Vorzeigen eines Reisepasses aufzufordern.

Wie läuft eine Passkontrolle ab?

Hierzu scannen Sie Ihren elektronischen Reisepass (ePass), werfen einen kurzen Blick in die Kamera - und schon haben Sie die Grenzkontrolle passiert. Sie finden EasyPASS Kontrollstellen im Terminal 1, im Terminal 2 und im Terminal 2-Satelliten.

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