Wer haftet wenn ein paket nicht ankommt

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Wer haftet für einen Verlust der Ware beim Transport?

Wenn bei einem Privatkauf- bzw. verkauf die Ware auf dem Transportweg verloren geht, sollte der/die VerkäuferIn einen Nachforschungsauftrag stellen und dem/der KäuferIn die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Postdienste-Anbieter abtreten.

Bei einem Privatkauf- bzw. verkauf gelten andere Regeln als bei Internetbestellungen bei einem Onlineshop. Während bei der Versendung durch einen Online-Händler das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware erst dann auf den:die Käufer:in übergeht, sobald diese:r die Ware in Händen hält (§ 7b Konsumentenschutzgesetz), geht dieses Risiko bei einem Privatkauf schon früher auf den:die Käufer:in über.

Erfüllungsort

Bei einem Privatkauf- bzw. verkauf muss der:die Verkäufer:in die Ware nämlich grundsätzlich nur an seinem Wohnsitz zur Abholung bereithalten. Denn dort befindet sich der Erfüllungsort für die vertragliche Leistung, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben (§ 905 Abs 1 ABGB). Daher trägt der:die Käufer:in das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware, wenn die Ware auf seinen:ihren Wunsch hin an seine Adresse oder an einen anderen Ort seiner Wahl versendet wird (§ 905 Abs 1 ABGB iVm § 429 ABGB). Dies gilt auch dann, wenn der:die Verkäufer:in die Kosten der Übersendung trägt. Die Übernahme der Kosten der Übersendung durch den:die Verkäufer:in bedeutet nämlich nicht, dass die Vertragsparteien den Wohnsitz des Käufers als Erfüllungsort vereinbart hätten (§ 905 Abs 2 ABGB).

Nachforschung und Schadenersatz

Wenn die Ware nicht bei dem:der Käufer:in ankommt, sollte der:die Verkäufer:in das versendete Paket nachverfolgen (z.B. Sendungsverfolgung bei der österreichischen Post) und bei Nichtauffindbarkeit des Pakets eine Nachforschung bei dem Postdienstleister veranlassen (z.B. Nachforschungsauftrag bei der österreichischen Post). Der Postbeförderungsvertrag besteht nämlich zwischen dem:der Verkäufer:in (Absender) und dem Postdienstleister. Der:Die Verkäufer:in muss beim Nachforschungsauftrag die Sendungsnummer angeben, die sich auf dem Aufgabeschein befindet. Eine Nachforschung muss innerhalb von 6 Monaten ab dem ursprünglichen Versanddatum vom Absender eingeleitet werden. Wenn die Nachforschung ergibt, dass der Postdiensteleister für den Verlust der Ware verantwortlich ist, sollte der:die Verkäufer:in dem:der Käufer:in die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Postdienstleister abtreten (= übertragen). Der Postdienstleister sollte die Entschädigung im Zuge der Schadensabwicklung dann an den:die Käufer:in ausbezahlen.

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Wer zahlt, wenn ein Paket gestohlen wird?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Neulich bestellte ich bei einem Schweizer Online-Shop Druckerpatronen. Die Ware wurde abgeschickt, das Paket kam aber nie an. Die Post kann beweisen, dass das Paket im Briefkasten landete – es wurde also offenbar gestohlen. Wer haftet für den Schaden?

Mit einer Zustellermächtigung können Pakete z. B. vor dem Hauseingang deponiert werden. Bei Diebstahl haftet jedoch der Empfänger. 

Frage: Neulich bestellte ich bei einem Schweizer Online-Shop Druckerpatronen. Die Ware wurde abgeschickt, das Paket kam aber nie an. Die Post kann beweisen, dass das Paket im Briefkasten landete – es wurde also offenbar gestohlen. Wer haftet für den Schaden?

Michael Krampf,
aktualisiert am 12. Januar 2022 - 11:58 Uhr
durch Fabienne Stich

Ihren Schaden können Sie nicht auf die Post abwälzen. Diese haftet zwar auch für nicht eingeschriebene Paketsendungen bis maximal 500 Franken (siehe Box unten), aber nur falls das Paket nicht korrekt zugestellt wurde. Keine ordentliche Zustellung liegt etwa dann vor, wenn die Sendung für den Brief- oder Ablagekasten zu gross ist und der Postbote das Paket in den Hauseingang stellt, statt es wieder mitzunehmen. Da dies bei Ihnen nicht der Fall war, tragen Sie den Schaden.

Einschreiben und Zustellermächtigung bieten mehr Sicherheit

Wollen Sie vermeiden, dass auch in Zukunft Pakete aus Ihrem Briefkasten gestohlen werden, verlangen Sie von der Versandfirma, dass sie Pakete mit «Signature» verschickt. Bei dieser Zustellart darf das Paket nicht in den Briefkasten gelegt werden, es muss dem Empfänger gegen Unterschriftübergeben werden. Dadurch entstehen Ihnen zusätzliche Versandkosten von zwei Franken, die Sie als Käufer tragen müssen. Dafür erhöht sich auch die Haftung der Post auf maximal 1500 Franken. Diese Haftungslimite können Geschäftskunden der Post für weitere sieben Franken mit der Zusatzleistung «Assurance» auf 5000 Franken erhöhen.

Mit einer Zustellermächtigung können Sie der Post auch erlauben, ein Paket an einem geeigneten Ort zu deponieren – etwa beim Hauseingang, in einer unverschlossenen Garage oder Werkstatt oder auch unter einer Treppe. Diese Zustellermächtigung erfolgt schriftlich und kostenlos. Wer will, dass das Paket nur einem ausgewählten Nachbarn übergeben wird, kann das ebenfalls kostenlos mit der Post vereinbaren.

Doch Vorsicht: Wird ein Paket auf eine solche Weise deponiert, geht die Haftung an den Empfänger über.

Postsendung am Automaten abholen

Sie können sich Pakete aber auch an eine andere, noch sichere Adresse schicken. Zum Beispiel an Ihren Arbeitsort oder an einen «My Post 24»-Automaten, wo Sie die Sendung zu jeder Zeit abholen können.

Oder melden Sie sich bei der Post für «PickPost» an. Bei diesem Gratisangebot werden Ihre Bestellungen an die von Ihnen gewählte PickPost-Stelle geliefert, zum Beispiel SBB-Bahnhöfe, Tankstellen oder Poststellen im Quartier. Sobald eine Sendung in der PickPost-Stelle angekommen ist, werden Sie darüber per SMS oder E-Mail benachrichtigt, und Sie können das Paket dort abholen.

Haftung der Post bei Inlandsendungen

  1. Eingeschriebener Brief
    Versicherung: Die Post haftet mit maximal 500 Franken.
    Preis: 5 Franken
  2. Paket «signature»
    Versicherung: Die Post haftet bis maximal 1500 Franken.
    Preis: 2 Franken + Paketporto, also mindestens 9 Franken.
  3. Paket «assurance» für Geschäftskunden
    Versicherung: Die Post haftet mit maximal 5000 Franken.
    Preis: 7 Franken + Paketporto, also mindestens 14 Franken.
     

Mehr zu den Portokosten sowie zur Haftung bei Brief- und Paketsendungen finden Privatkunden der Post in der Broschüre «Mitten im Leben: Das Angebot im Überblick» (PDF, 3.2 MB).

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Wer ist in der Beweispflicht Wenn ein Paket nicht ankommt?

haben die Parteien nichts vereinbart, so trägt der Verkäufer die Beweislast für den Versand UND das Versandrisiko. Andernfalls ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, ob das Versandrisiko rechtskonform auf den Käufer übertragen wurde. In jedem Fall sollte zunächst ein Nachforschungsauftrag gestellt werden.

Wer bezahlt wenn Paket nicht ankommt?

So lange der Kunde das Paket nicht in seinem Besitz hat, d.h. es tatsächlich in den Händen hält, trägt noch der Verkäufer die Gefahr des Verlustes und muss dementsprechend den Kaufpreis erstatten. Stellt der Paketbote das Paket nur ab, so kommt es darauf an, ob der Käufer hierdurch Besitz gemäß § 854 BGB erlangt.

Was tun wenn Paket angeblich zugestellt wurde aber nicht da ist?

Wenn Ihr Paket als zugestellt markiert ist, Sie das Paket jedoch nicht erhalten haben, wurde es vielleicht zurück an den Absender geschickt und bei ihm zugestellt. Schauen Sie sich daher bitte den vollständigen Sendungsverlauf in der DHL Sendungsverfolgung an und achten Sie auf den Status "Rücksendung eingeleitet".

Wer zahlt wenn DHL Paket nicht ankommt?

Paket verloren: Beleg aufbewahren Ist der Paketversand versichert, haften Unternehmen wie DHL oder Hermes im Verlustfall in der Regel bis zu einer bestimmten Summe: Die Standard DHL-Versicherung etwa bis zu einem Betrag von 500 Euro. Kommt die Sendung nicht an, muss der Absender einen Nachforschungsauftrag stellen.

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