Wer ist die eu

Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die EG-Mitgliedstaaten in Maastricht den Vertrag über die Europäische Union, der auch als Vertrag von Maastricht bezeichnet wird. Nach der 1987 unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte besiegelten die Mitgliedstaaten so die zweite umfassende Änderung der EG-Gründungsverträge. Als Bekräftigung ihres Willens, die EG zu einer Politischen Union weiterzuentwickeln, gaben sie diesem erneuerten Zusammenschluss einen neuen Namen: Europäische Union.

Die Europäische Union bilden folgende Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Österreich, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. In diesen 28 Mitgliedstaaten leben zusammen über 500 Millionen Menschen. Mit einem Bruttoinlandsprodukt von über 11 Billionen Euro ist die EU damit der größte Binnenmarkt der Welt.

Die EU ist viel mehr als nur eine "internationale Organisation". Ihre Konstruktion ist einzigartig:

  • Die EU ist eine Rechtsgemeinschaft: Die Mitgliedstaaten haben einen Teil ihrer nationalen Souveränität an die EU abgetreten. Die Organe der EU nehmen ihre Aufgaben im Rahmen eines klar festgelegten rechtlichen Gefüges wahr.
  • Die EU ist eine Wertegemeinschaft: Die Mitgliedstaaten verpflichten sich den Grundrechten der Freiheit, der Demokratie und des Pluralismus. Dies zeigt die Charta der Grundrechte.
  • Die EU ist auch eine Solidargemeinschaft, in der die wirtschaftlich Stärkeren die Schwächeren unterstützen.

Der Weg zur Politischen Union

Vor dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union war der Vertrag zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) der Kristallisationskern der Europäischen Integration. Er war die Grundlage zur Schaffung von Zollunion und Binnenmarkt. Das in Maastricht weiterentwickelte rechtliche Regelungsgefüge der EU ruhte auf drei Säulen: Die Europäische Gemeinschaft, die aus den Gründungsverträgen von 1957 hervorgegangen war und die in Maastricht weiter vertieft wurde, blieb das tragende Element (erste Säule). Der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) und in die "Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister" (dritte Säule, Innen- und Justizpolitik) erschloss neue, wichtige Handlungsbereiche.

Der Vertrag über die Europäische Union trat am 1. November 1993 in Kraft . Er hatte eine zentrale Botschaft: Die EU soll mehr sein als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Die EU-Mitgliedstaaten wollen die Politische Union Europas. Der Vertrag

  • stärkte das Europäische Parlament und die Demokratie in Europa;
  • führte die Bürgerinnen und Bürger durch die Einführung der Unionsbürgerschaft näher an Europa heran;
  • regelte das Zusammenwirken der Staaten und Regionen in Europa;
  • setzte die Rahmenbedingungen für eine Wirtschafts- und Währungsunion;
  • schaffte die Grundlagen für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik;
  • legte den Grundstein für eine Zusammenarbeit im Bereich der Innen- und Justizpolitik. 

Deutliches Symbol für den Willen der Mitgliedstaaten, zu einer Politischen Union zusammenzuwachsen, war die Einführung der Unionsbürgerschaft. Mit ihr sind konkrete Bürgerrechte verbunden: Unionsbürgerinnen und -bürger können ihren Wohnort innerhalb der Union frei bestimmen. Bei Kommunal- und Europawahlen (Wahlen) können sie in ihrem Wohnsitzland wählen gehen, selbst wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit dieses Landes haben.

In allen Politikbereichen wird das Prinzip der Subsidiarität angewendet. Das heißt: Aufgaben werden nur dann auf die europäische Ebene verlagert, wenn sie nicht besser von den Mitgliedstaaten oder Regionen wahrgenommen werden können. Für eine verstärkte Vertretung der Regionen sorgt der Ausschuss der Regionen.

Das Europäische Parlament erhielt als direkt gewählte Vertretung der Unionsbürger mehr Rechte und erweiterte Kompetenzen. Im so genannten "Mitentscheidungsverfahren" entschied es in einem mehrstufigen Verfahren gleichberechtigt mit dem Ministerrat. Werden sich Rat und Parlament nicht einig, kann das Parlament Gesetzentwürfe endgültig zu Fall bringen. Außerdem muss das Parlament der Ernennung der Europäischen Kommission und des Kommissionspräsidenten seine Zustimmung geben.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sieht der Vertrag über die Europäische Union eine enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten vor. Sie können gemeinsame Standpunkte verabschieden und gemeinsame Aktionen ergreifen.

Bei der Sicherheitspolitik wurden zunächst die Strukturen der WEU genutzt. Schrittweise wurde die Verteidigungskomponente der EU ausgebaut. (Vertrag von Amsterdam). Der inzwischen erreichte Stand der Zusammenarbeit hat die WEU praktisch überflüssig gemacht.

Innen- und Justizpolitik

In den Bereichen Inneres und Justiz wollten die Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten. Bei Fragen der Asyl- und Einwanderungspolitik, der Grenzkontrollen, der Bekämpfung von Drogen und internationaler Kriminalität sowie des Terrorismus wird inzwischen gemeinsam gehandelt. Auch die juristische Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und die Weiterentwicklung des Zollwesens sind Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse.

Wirtschafts- und Währungsunion

Kernpunkt des Unionsvertrages im wirtschaftlichen Bereich ist die Wirtschafts- und Währungsunion. Die Wirtschafts- und Währungsunion ist als eine Stabilitätsgemeinschaft angelegt. Die Europäische Zentralbank ist von politischen Weisungen unabhängig und der Preisstabilität verpflichtet. An der Wirtschafts- und Währungsunion können nur Staaten teilnehmen, die strenge Aufnahmekriterien erfüllen. Inzwischen ist der Euro als gemeinsame Währung in 18 Staaten der Union Wirklichkeit.

Der Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Maastricht wurde durch den Vertrag von Amsterdam weiterentwickelt, der am 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist. Die Zusammenarbeit in den oben genannten Politikbereichen wurde weiter intensiviert, neue Gemeinschaftsaufgaben kamen hinzu. Der Vertrag von Nizza brachte weitere Veränderungen des europäischen Vertragswerks, insbesondere hinsichtlich der Entscheidungsmechanismen im Hinblick auf die anstehenden Erweiterungen der Union. 

Weitergehende Reformen, die die EU demokratischer und Handlungsfähiger machen sollten wurden durch einen europäischen Konvent in Form einer europäischen Verfassung erarbeitet. Am 29. Oktober 2004 wurde in Rom diese Verfassung von den Staats- und Regierungschefs der EU unterzeichnet. Die Mitgliedstaaten sollten sie bis Ende 2006 ratifizieren. Wegen der Ablehnung in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden konnte die Verfassung nicht in Kraft treten.

Am Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Union auf einen Reformvertrag, der die wesentlichen Elemente der EU-Verfassung enthält. Dieser Reformvertrag erhielt den Namen "Vertrag von Lissabon", da er dort am 13.12.2007 unterzeichnet wurde. Am 1. Dezember 2009 ist er in Kraft getreten.

Der Vertrag stellt die Union auf eine neue Grundlage. Er macht unter anderem das EP zum gleichberechtigten Gesetzgeber, integriert die Innen- und Justizpolitik in den Vertrag, stärkt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und macht die Charta der Grundrechte zu geltendem Recht. Um die EU nach innen und außen handlungsfähiger zu machen, können die meisten Entscheidungen im Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden und ein Präsident leitet die Treffen der Staats- und Regierungschefs. 

Stand: Januar 2014

Wer ist alles in der EU?

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische ...

Was ist die EU und was macht sie?

Die EU sorgt seit über einem halben Jahrhundert für Frieden, Stabilität und Wohlstand. Sie spielt auch eine entscheidende Rolle in der Diplomatie und setzt sich weltweit für diese Werte sowie für Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ein.

Wem gehört die EU?

Europäische Union
Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen
Sitz der Organe
Europäischer Rat: Brüssel Rat: Brüssel Parlament: Straßburg Kommission: Brüssel Gerichtshof: Luxemburg Rechnungshof: Luxemburg Zentralbank: Frankfurt am Main
Rechtsform
Staatenverbund (abgeleitetes Völkerrechtssubjekt)
Fläche
4.234.564 km²
Europäische Union - Wikipediade.wikipedia.org › wiki › Europäische_Unionnull

Wer ist der Chef der EU?

Seit dem 18. Januar 2022 ist Roberta Metsola Präsidentin des Europäischen Parlaments.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte