Wie schnell kann man Schufa Einträge löschen lassen?

Grundsätzlich besteht für alle SCHUFA-Einträge nur eine befristete Speicherung. So werden einfache Anfragen bei der Auskunftei nur für zwölf Monate gespeichert. Obwohl diese einfachen Einträge in der SCHUFA-Datei gesichert werden, gibt das Unternehmen die Daten dazu zehn Tage nach dem Eintrag schon nicht mehr weiter.

In der Regel werden alle Einträge nach Ablauf der jeweiligen Frist automatisch von der SCHUFA gelöscht. Wenn dies – aus welchem Grund auch immer – nicht passiert sein sollte, sollte eine Löschung beantragt werden.

SCHUFA ist eine Firma mit Gewinnabsicht

Die SCHUFA ist kein staatliches Unternehmen, sondern eine Auskunftei der Privatwirtschaft, die mit ihren Dienstleistungen Gewinne erwirtschaften möchte. Auf dem Portal „meineSCHUFA“ können Sie als Privatperson gegen die Zahlung einer Gebühr über SCHUFA-Einträge informieren.

So löschen Sie einen SCHUFA-Eintrag

Als Verbraucher haben Sie nun die Möglichkeit, SCHUFA-Einträge löschen zu lassen, die trotz Ablauf der Frist noch von der Auskunftei gelistet werden. Dafür müssen vorerst alle offenen Rechnungen beglichen werden. Sollte die Forderung schon verjährt sein, musst die Verjährung gegenüber dem Gläubiger erklärt werden. Einträge werden seitens der Schufa nur gelöscht, sollten diese gegenstandslos oder bereits beglichen sein.

So gehen Sie dafür am besten vor:

Selbstauskunft anfordern

Zunächst sollten Sie sicher gehen, dass Sie eine aktuelle SCHUFA-Auskunft besitzen.

Die SCHUFA ist nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein Mal jährlich eine Übersicht über Ihre Einträge in der Auskunftei kostenfrei zu erstellen.

Füllen Sie hierzu das entsprechende Formular aus und senden es ein.

Daten und Fristen prüfen

Prüfen Sie nach Erhalt der Selbstauskunft, ob dort Falscheinträge vorliegen. Das können zum Beispiel längst beglichene Forderungen oder bereits aufgelöste Konten sein. Die SCHUFA erhält Ihre Daten immer von den jeweiligen Unternehmen oder Banken, prüft diese aber nicht auf Aktualität.

Falsche Daten können auch bei Ihrer Adresse oder Ihrem Namen vorliegen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie alle vorliegenden Daten genau kontrollieren.

Folgende Fristen gelten für SCHUFA-Einträge

  • Einträge von geschlossenen Bank-, Kreditkarten- oder Versandhauskonten werden sofort nach deren Auflösung gelöscht.
  • Einfache Kreditanfragen werden in der Regel nach zwölf Monaten gelöscht.
  • Ein abbezahlter Kredit wird drei Jahre lang auch nach der vollständigen Tilgung gespeichert.
  • Fällige Zahlungen werden drei Jahre gespeichert. Wurde die Fälligkeit überschritten, könnten diese vier Jahre als SCHUFA-Eintrag bestehen bleiben.
  • Außerdem gelten weitere Löschfristen

Unabhängig von der Frist können bestimmte Einträge sofort von der SCHUFA gelöscht werden:

  • Falscheinträge: Liegen Fehler vor, löscht die SCHUFA diese unmittelbar, nachdem Sie die Auskunftei darauf aufmerksam gemacht haben.
  • Geringfügige Schulden: Kleinere Beträge bis zu 2.000 Euro können gelöscht werden, wenn diese innerhalb von sechs Wochen nach dem Eintrag getilgt wurden.
  • Gerichtlich titulierte Forderungen: Wurden die Schulden einer Vollstreckungsmaßnahme vollständig beglichen, kann eine Löschung des Eintrags nach der Einwilligung durch den Gläubiger erfolgen. Die Auskunftei erhält dann einen Vermerk mit dem Hinweis „erledigt“.

Beginn der Ablauffrist

Die Ablauffrist ist immer das Ende des Kalenderjahrs. Wenn Sie zum Beispiel eine Forderung im Januar 2018 vollständig begleichen, bleibt der Eintrag bis zum 31.12.2021 in der SCHUFA-Datei gespeichert.

SCHUFA-Eintrag löschen lassen

Haben Sie fehlerhafte Einträge erkannt, können Sie von der SCHUFA eine Korrektur, Löschung oder Sperrung verlangen.

Wir haben für Sie einen Musterbrief vorbereitet, den Sie als Grundlage nutzen können.

Richten Sie Ihr Änderungsbegehren per Post an die SCHUFA:

Kontaktadresse für Einsprüche

SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 103441
50474 Köln

Bei Weigerung über Anwalt nachdenken

Gibt es keine Einigung oder die SCHUFA und/oder das jeweilige Unternehmen verweigern sich der Löschung, können Sie auch einen Anwalt einschalten. Häufig übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt.

Fehlerhafte und unberechtigte Einträge

Als Verbraucher können Sie sowohl die Löschung fehlerhafter als auch unberechtigter SCHUFA-Einträge beantragen. Fehlerhafte Einträge haben in der Regel keine weiteren Konsequenzen. Doch bei unberechtigten Einträgen haben Sie im Extremfall das Recht auf Schadenersatz gegenüber dem Unternehmen, das Ihnen unberechtigterweise einen negativen SCHUFA-Eintrag verschafft hat. Als unberechtigt gilt ein Schufa-Eintrag, wenn die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen bei der Eintragung nicht vorlagen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Mahnungen nicht erhalten wurden, weil diese an die falsche Adresse geschickt wurden. Grundlage hierfür ist eine Gerichtsentscheidung des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 28.2.2013.

Negative Einträge löschen lassen

Von negativen SCHUFA-Einträgen wird gesprochen, wenn Schuldner ihren Zahlungen auch nach mehrmaligen Mahnungen nicht nachgekommen sind. Ein negativer Schufaeintrag hat gravierende Folgen, wie die Verweigerung einer Kreditvergabe, keine Ausstellung von Kredit- oder EC-Karten, keine Bestellung von Versandhausware, kein Handyvertrag und keine Käufe auf Rechnung.

Mögliche, berechtigte negative Einträge sind:

  • Einträge von Inkassounternehmen
  • Angaben zu einer Privatinsolvenz
  • Einträge zu vorhandenen Schulden
  • Einträge bei Amtsgerichten

In diesen Fällen ist es zunächst wichtig, die jeweiligen Fristen zur Löschung zu prüfen. Eine Löschung ist in der Regel nur dann möglich, wenn es sich nicht um titulierte Forderungen handelt und die jeweiligen Gläubiger einer Löschung zugestimmt haben.

Sollten Gläubiger einer Löschung nicht zustimmen, besteht zwar das Recht des Verbrauchers auf Widerruf, doch ist dabei mit höheren Anwalts- oder Gerichtskosten zu rechnen.

Wurden die offenen Forderungen beglichen, können Sie eine vorzeitige Löschung der Einträge beantragen.

  • Nehmen Sie Kontakt mit der SCHUFA sowie den Gläubigern auf.
  • Bitten Sie die Gläubiger, der Löschung zuzustimmen.

Erfolgt die Zustimmung, geben die Gläubiger der SCHUFA einen Hinweis zur Löschung des Eintrags.

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Prüfen, von wem Forderung ausgeht

Prüfen Sie unbedingt, von wem die Forderung des offenen Betrags ausgeht. In manchen Fällen hat nicht das ursprüngliche Unternehmen den SCHUFA-Eintrag gemacht, sondern ein Inkasso-Unternehmen, an welches die offene Forderung verkauft wurde.

Nicht-löschbare SCHUFA-Einträge

Wenn für offene Forderungen ein Vollstreckungsbescheid vorliegt und die Forderungen nicht beglichen wurden, kann ein entsprechender SCHUFA-Eintrag nicht gelöscht werden. Ebenso können Einträge zu laufenden Krediten nicht gelöscht werden. Beim Kreditvergleich sollte daher die SCHUFA bedacht werden.

Erst wenn die zu den SCHUFA-Einträgen gehörigen Schulden vollständig bezahlt wurden, besteht die Chance auf eine Tilgung der Einträge.

Sollten Gläubiger jedoch eine vorzeitige Löschung eines SCHUFA Eintrags ablehnen, müssen Verbraucher die Verjährungsfrist abwarten, bis die Auskunftei die Daten automatisch löscht.

Wie schnell kann ein Schufa Eintrag gelöscht werden?

Wann wird ein SCHUFA Eintrag gelöscht? Je nach SCHUFA-Eintrag werden diese in einem Zeitraum von einem Jahr bis zu 10 Jahren gespeichert. In der Regel aber werden die meisten Einträge nach drei Jahren gelöscht. Dazu zählen unter anderem abgeschlossen Zahlungsaufforderungen zum Beispiel bei einem Kauf auf Raten.

Kann ich etwas vorzeitig aus der Schufa löschen lassen?

Du kannst so einen Schufa-Eintrag vorzeitig löschen lassen, wenn Du die Forderung begleichst und mit einer Bestätigung des Gläubigers die Eintragung im Schuldnerregister des Amtsgerichts löschen lässt. Nach Ablauf von vier Wochen wird diese Löschung der Schufa automatisch mitgeteilt.

Was kostet es einen Schufa Eintrag löschen zu lassen?

Die Löschung eines negativen Schufa-Eintrags ist kostenlos. Es entstehen lediglich Kosten, wenn Sie einen Anwalt einbinden müssen, um den fehlerhaften Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

Wie lange bleibt ein Schufa Eintrag wenn alles bezahlt ist?

Die Schufa speichert die Einträge nicht lebenslang. In der Regel bleiben die Informationen drei Jahre gespeichert und werden dann gelöscht – vorausgesetzt, alle offenen Zahlungen sind geleistet. Also ein Kredit muss getilgt sein, ein Mahnbescheid erledigt. Kreditanfragen speichert die Schufa zwölf Monate.

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