Wenn ich schon das Unternehmen verlasse, dann wenigstens mit einer guten Abfindung. Den Gedanken
haben viele. Aber wer hat eigentlich einen Anspruch auf diese Entschädigungszahlung? Und wie hoch sollte diese sein? Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Zu diesem Thema gibt es tausend Fragen.
Inhalte zu Abfindung
Frank Preidel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hilft mir dabei, die wichtigsten Fragen zu beantworten.
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Um diesen Anspruch nicht zu gefährden, solltest du folgende Punkte beachten:
- Das Arbeitsverhältnis endet nicht vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.
- Eine Abfindung beträgt ca. 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr.
- Der Aufhebungsvertrag wird sofort bzw. spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
Umgekehrt ruht also dein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du deine Arbeit vor Ende der Kündigungsfrist über einen Aufhebungsvertrag beendest. Hast du nach Ende der ursprünglichen Kündigungsfrist noch keinen neuen Job, erhältst du ab diesem
Zeitpunkt Arbeitslosengeld. Der Arbeitslosengeldanspruch ruht übrigens längstens ein Jahr. Mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld musst du also nur rechnen, wenn du
Fünftelregelung
zu versteuerndes Jahreseinkommen + 1/5 der Abfindung = Steuerbetrag A
zu versteuerndes Jahreseinkommen ohne Abfindung = Steuerbetrag oA
(Steuerbetrag A – Steuerbetrag oA) * 5 = auf die Abfindung entfallende Steuer
Ihr seht also, eine Abfindung kann eine ganz schön komplizierte Angelegenheit sein. Wir hoffen, dir mit unseren Antworten geholfen zu haben. Dann viel Erfolg beim Verhandeln!
Ratgeber
Aufhebungsvertrag: Worauf Sie als Arbeitnehmer achten sollten
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 11.
Oktober 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).
Unser Partneranwalt
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich Frank Preidel bestens mit Rechtsfällen rund ums Berufsleben aus. Seit 2005 ist der ROLAND-Partneranwalt als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und gründete 2007 mit Frau Rechtsanwältin Christine Burmester die Kanzlei Preidel . Burmester in Hannover. Die Kanzlei betreibt mittlerweile drei weitere Zweigstellen. Frank Preidel ist übrigens darüber hinaus ausgebildeter Mediator.
Frank Preidel
Kanzlei Preidel . Burmester
Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“
Mit unserem Abfindungsrechner können Sie herausfinden, wie hoch Ihre Abfindung bei einer Kündigung sein könnte. Grundsätzlich gibt es im deutschen Arbeitsrecht keinen Anspruch auf eine Abfindung. Einen
konkreten Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise bei einem Sozialplan oder einer Kündigung nach § 1 a KSchG. Im Regelfall ist eine Abfindungszahlung stets das Ergebnis einer komplexen Verhandlung, in der juristische, wirtschaftliche, persönliche, prozessökonomische und nicht selten auch psychologische Faktoren eine Rolle spielen. Finden Sie mit unserem Abfindungsrechner heraus, wie hoch Ihre Abfindung sein kann. Auch die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob und in welcher Höhe zum Beispiel im Rahmen eines Kündigungsschutzprozess oder bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindungen zahlt, hängt von der richtigen Strategie und nicht zuletzt vom juristischen Können, der Erfahrung und dem
Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts ab. Ob beispielsweise eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg haben würde, ob es valide Gründe für eine Kündigung gibt, wie stark der Beendigungswille beim Arbeitgeber und möglicherweise auch beim Arbeitnehmer ist, wie groß das Unternehmen ist, ob ein Betriebsrat besteht, ja sogar in welcher Region Deutschlands das Arbeitsverhältnis besteht sind nur einige der Einflussfaktoren auf die Höhe der zu erzielenden Abfindung. Auch psychologische
Zusammenhänge und ein gewisses „Pokerspiel“ können dabei ganz entscheidend sein. Berechnen Sie Ihre mögliche Abfindung mit unserem Abfindungsrechner.Wieviel Abfindung bekomme ich? Wie berechnet man eine Abfindung?
Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?
Die Höhe der Abfindung - eine Frage der Verhandlung
Wir sind spezialisiert auf Abfindungen
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Unser Abfindungsrechner
Mit unserem Abfindungsrechner haben wir versucht, Ihnen gewisse Anhaltspunkte für eine möglicherweise zu erzielende Abfindung an die Hand zu geben. Tatsächlich kann die zu erwartende Abfindung nur in jedem Einzelfall ermittelt werden. Wir beraten Sie gerne. Mit dem Abfindungsrechner können Sie die Abfindung berechnen, die unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Beim Bruttomonatsgehalt wird man als Arbeitnehmervertreter immer versuchen, ein möglichst hohes Durchschnittsgehalt unter Berücksichtigung aller Gehaltsbestandteile anzugeben. Der Arbeitgeber wird möglicherweise zumindest beim ersten Angebot eher nur das monatliche Grundgehalt ansetzen. Geben Sie im Abfindungsrechner ein möglichst realistisches Gehalt an.
Die Faktoren im Abfindungsrechner beziehen sich stets auf ein Bruttomonatsgehalt multipliziert mit der Dauer der Beschäftigung in Jahren. Faktor 0,5 bedeutet damit eine halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung, Faktor 1,0 ein ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung, usw...
Bei den Erläuterungen zu den Faktoren (Schieber einfach nach links oder rechts bewegen) gehen wir zur Übersichtlichkeit von den Erfolgsaussichten einer klassischen Kündigungsschutzklage aus. Diese Überlegungen sind entsprechend auch auf andere Verhandlungssituationen wie etwa bei einem Aufhebungsvertrag heranzuziehen, da auch hier unter anderem die Frage nach der Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung eine Rolle spielt: So wird der Arbeitgeber keine allzu hohe Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages anbieten wollen, wenn er ohnehin dem Arbeitnehmer eine wirksame Kündigung aussprechen könnte.
Unsere Bemerkungen zu den einzelnen Faktoren im Abfindungsrechner beziehen sich auf Regelfälle. Häufig jedoch gibt es zusätzliche besondere Umstände, wie beispielsweise eine besonders kurze oder eine außergewöhnlich lange Beschäftigungsdauer. Es ist jedoch unmöglich, alle möglichen Konstellationen hier anzugeben. Im Einzelfall wird immer ein Anwalt für Arbeitsrecht unter Berücksichtigung aller Umstände eine konkrete Einschätzung der zu erwartenden Abfindung vornehmen müssen
Die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses steht bevor? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten? Sie haben eine Kündigung erhalten?
Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne zu der zu erwartenden Abfindungshöhe, erarbeiten mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie und verhandeln das für Sie beste Ergebnis.
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