In Österreich ist jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz in Österreich hat, einkommensteuerpflichtig.
Einkommensteuerrechner: Summe des Einkommens pro Jahr eintragen, Anzahl der Kinder auswählen und Einkommensteuer berechnen.
25.000,00 € |
3.675,00 € |
21.325,00 € |
30.000,00 € |
5.300,00 € |
24.700,00 € |
50.000,00 € |
13.605,00 € |
36.395,00 € |
75.000,00 € |
25.005,00 € |
49.995,00 € |
100.000,00 € |
37.205,00 € |
62.795,00 € |
Alle Berechnungen ohne Gewähr.
Video: Lohn- und Einkommensteuer
In diesem Video erkl�ren wir dir alle Details und News der Lohn- und Einkommensteuer in �sterreich.
Einkommensteuererklärung und Einkommensteuerbescheid
Wer muss die Einkommensteuer in Österreich abführen? Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
In Österreich gilt jeder als Alleinverdiener, der im Kalenderjahr mehr als 6 Monate mit einem Partner oder Ehepartner zusammenlebt und ein oder mehrere Kinder hat, für die pro Jahr mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen wird.
Einkommensteuer ohne AVAB
Steuerpflichtige, die nicht als Alleinverdiener gelten, da sie die Anforderungen nicht erfüllen beziehungsweise keine Kinder haben, haben demnach auch kein Recht auf den Alleinverdienerabsetzbetrag.
Einkommensteuer mit AVAB pro Kind
- 1 Kind: 494 €
- 2 Kinder: 669 €
- 3 Kinder: 889 €
- Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um weitere 220 €
Mit unserem Rechner kann man aufgrund relevanter und notwendiger Eingaben (Jahreseinkommen, Anzahl der Kinder) die Einkommensteuer schnell und einfach berechnen. Dafür gibt man die Summe aller Einkünfte (Einkommen) pro Jahr ein und errechnet damit die Einkommensteuer in Österreich mit und ohne AVAB - dem Alleinverdienerabsetzbetrag / Alleinerzieherabsetzbetrag. Um diesen Betrag zu errechnen, muss die Anzahl der Kinder des Alleinverdieners oder -Erziehers angegeben werden.
Arbeitsplatzpauschale
Die Arbeitsplatzpauschale ermöglicht es jedem Selbstständigen, der von zu Hause aus arbeitet, bis zu 1.200 Euro pro Jahr für den Heimarbeitsplatz steuerlich abzusetzen. Damit kann erstmals pauschal das Home-Office für Selbstständige steuerlich abgesetzt werden.
Einkommensteuermodell: Stufen und Tabelle
Einkommen pro Jahr bis | Steuersatz |
11.000 | 0% |
11.000 bis 18.000 | 20% |
18.001 bis 31.000 | 32,5% |
31.001 bis 60.000 | 42% |
60.001 bis 90.000 | 48% |
90.001 bis 1.000.000 | 50% |
über 1.000.000 | 55% |
Weitere Informationen zur Lohnsteuertabelle finden Sie hier!
Information
Die zweite und dritte Stufe der Lohnsteuer und Einkommensteuer werden von 35 auf 30 Prozent und 42 Prozent auf 40 Prozent gesenkt. Ab Juli 2022 gilt eine Senkung der zweiten Stufe der Lohnsteuer auf 30 Prozent. Die dritte Stufe wird 2023 auf 40 Prozent reduziert. Alle Maßnahmen zur Steuerreform findet man hier auf Finanz.at.
Daher wird für das Jahr 2022 ein Mischwert von 32,5 Prozent für die zweite Lohnsteuerstufe und für das Jahr 2023 ein Mischwert von 41 Prozent für die dritte Steuerstufe angewendet. Ab 2024 gilt letztlich die volle Senkung von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent.
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Sie können bei der Einkommensteuer sogenannte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abschreiben.
- Kirchenbeiträge können bis höchstens 400 Euro abgeschrieben werden.
- private Spenden können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dieser Abzug ist mit 10% Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte nach Verlustausgleich begrenzt. Alle begünstigen Spendenempfänger für das Abschreiben von privaten Spenden finden Sie hier.
- Steuerberatung skosten können abgesetzt werden, jedoch nur in Ausnahmefällen, da diese Kosten üblicherweise als sogenannte Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen sind.
- bestimmte Leibrenten können abgesetzt werden.
Frist für die Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt
Zur Einreichung der Einkommenssteuererklärung gibt es beim Finanzamt in Österreich eine Frist, die vom Antragsteller eingehalten werden muss. Alle Erklärungen in Papierform müssen bis 30. April und in elektronischer Form (Online-Erklärungen) bis 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt eingebracht werden.
Auf FinanzOnline können Sie die Einkommenssteuer anonym berechnen lassen. Hier finden Sie zudem nähere Informationen zu Ihrem Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung).
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Häufige Fragen und Antworten
Wer muss die Einkommensteuer in �sterreich abf�hren?
Unbeschr�nkt einkommensteuerpflichtig sind alle nat�rlichen Personen, die in �sterreich einen Wohnsitz oder den gew�hnlichen Aufenthalt haben.
Wie hoch ist die j�hrliche Einkommensteuer?
Die H�he der Einkommensteuer h�ngt stark vom Einkommen ab. Geringere Einkommen haben dabei prozentuell und absolut weniger Steuern zu entrichten, als h�here Jahreseinkommen. Eine genaue Einkommensteuertabelle findet man online auf Finanz.at.
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz in �sterreich?
Der Spitzensteuersatz liegt in �sterreich bei 55% des j�hrlichen Brutto-Einkommens, sofern dieses �ber einer Million Euro liegt. Alle Informationen zur Steuertabelle findet man online auf Finanz.at.