Wieviel personen dürfen sich treffen niedersachsen

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Öffentliche Bekanntmachungen

Welche Regeln macht das Land Niedersachsen gegen die Ansteckung mit dem Corona-Virus? Was müssen Sie beachten?

Keinen Kontakt mit anderen Menschen in der Wohnung

  • Treffen Sie sich nur noch mit anderen Menschen, wenn es wichtig ist. Das gilt auch in ihrem Haushalt.
  • Für Menschen, mit denen Sie zusammenwohnen, gilt das nicht. Mit diesen Personen dürfen Sie weiterhin Kontakt haben.

Kontakte außerhalb von der Wohnung

  • Sie dürfen allein draußen sein und sich nur mit einer anderen Person treffen.
  • Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen.
  • Mit Personen, mit denen Sie in einem Haushalt zusammenleben (z. B. der Familie), dürfen Sie auch draußen sein. Dann gilt die 2-Personenregel nicht und auch der Mindestabstand braucht nicht eingehalten zu werden.

Was ist draußen verboten?

  • Sie dürfen sich nicht in Gruppen mit mehr als 2 Personen treffen (außer es handelt sich um ihre Familie, mit der Sie zusammenleben).
  • Also keine gemeinsamen Treffen zum Grillen, Picknick, Spazieren gehen, Wandern, Sport treiben usw..
  • Das Betreten der Spielplätze.
     

Wann dürfen Sie nach draußen gehen?
Aus diesen Gründen dürfen Sie nach draußen gehen:

  • Sie dürfen Sport machen oder Spazieren gehen.
  • Sie dürfen zu Ihrer Arbeit fahren.
  • Sie dürfen Ihr Kind zur Notbetreuung in die Schule oder den Kindergarten bringen und abholen.
  • Sie dürfen zum Arzt und zu Gesundheits-Therapien (z.B. Physio- oder Psychotherapien) gehen.
  • Sie dürfen Einkaufen gehen.
  • Sie dürfen eigene Tiere versorgen.
  • Sie dürfen hilfsbedürftige Personen (alte und kranke Menschen) besuchen. => Wichtig aber: Abstand halten!!

Welche Geschäfte und Einrichtungen sind geöffnet, welche sind geschlossen?

Grundsatz:

Geöffnet sind nur Geschäfte, die für das tägliche Leben wichtig sind. Onlinehandel ist erlaubt.

Wichtig:

Abstand halten! In allen Geschäften und Einrichtungen müssen die Menschen mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Um dies zu erreichen, können von den Geschäften Einlassbeschränkungen ausgesprochen werden.

Geöffnet

Geschlossen

Lebensmittelmarkt

Restaurant (erlaubt sind Lieferdienste und/oder Außer-Haus-Verkauf))

Bäckerei

Imbiss (erlaubt ist Außer-Haus-Verkauf)

Apotheke

Gaststätte

Drogerie

Schuh-Geschäft

Optiker (aber nur Reparatur, Ersatz für beschädigte Brillen, keine Beratung und kein Verkauf neuer Brillen)

Elektronik-Geschäft

Hörgeräte-Akustiker

Kino

Werkstatt für Autos und/oder Fahrräder (kein Verkauf)

Freizeit-Park

Sanitätshaus

Bücherei

Getränkemarkt

Bekleidungsgeschäft

Wochenmarkt (aber nur für Dinge des täglichen Lebens wie Lebensmittel, keine sonstigen Waren)

Frisör

Post und Bank

Hotel (für Touristen)

Geschäft für Tierbedarf

Pension (für Touristen)

Zeitungsverkauf am Kiosk (aber kein Tabakverkauf)

Vermietung von Ferienwohnungen und -zimmern

Baumarkt (nur für Firmen und Unternehmen; Privatpersonen dürfen nicht einkaufen)

Campingplatz (für Touristen)

Hinweis: Die Aufzählung ist ggfls. nicht vollständig

Mehr Informationen

  • Viele weitere und aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landes Niedersachsen unter www.niedersachsen.de/coronavirus

Diese Informationen basieren auf dem Stand vom 30. März 2020 und stehen auch als PDF-dokument zum Herunterladen zur Verfügung. Änderungen sind möglich.

Standdatum: 24. Februar 2022.

Bild: Imago | Westend61

  • Seit Donnerstag gelten in Niedersachsen gelockerte Corona-Maßnahmen.
  • Geimpfte und Genesene dürfen sich mit beliebig vielen Menschen treffen.
  • Weitere Lockerungen ab 4. März geplant.

Gegen das Coronavirus geimpfte und von einer Infektion genesene Menschen dürfen sich in Niedersachsen wieder mit beliebig vielen Menschen im privaten Bereich treffen. Hintergrund ist eine überarbeitete Corona-Verordnung, die am Donnerstag in Kraft getreten ist. Auf diese Lockerung hatten sich Bund und Länder bei den jüngsten Beratungen verständigt. Die Landesregierung hatte diesen Schritt bereits angekündigt. Zuvor durften sich in Niedersachsen maximal zehn Menschen treffen, sofern sie gegen das Coronavirus geimpft oder nach einer Sars-CoV-2-Infektion genesen sind.

Weiterhin strengere Regeln bei Ungeimpften

Bei Ungeimpften sind diese Regeln jedoch weiterhin strenger: Wer weder geimpft noch genesen ist, darf neben seinem eigenen Haushalt nur zwei weitere Menschen eines weiteren Haushalts treffen. Dies bleibt laut Staatskanzlei auch in den kommenden Wochen bestehen.

Seit Donnerstag gelten auch bei Friseuren, Kosmetikstudios und anderen körpernahen Dienstleistungen neue Regeln: Für den Besuch ist kein Impf- oder Genesenenachweis mehr notwendig, bei nicht geimpften Menschen ist auch kein Test mehr nötig. Es muss aber noch eine FFP2-Maske getragen werden.

Neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung

Für Niedersachsen beginne ein neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Mittwoch. "Nach einem schwierigen Winter nehmen wir Kurs auf Lockerungen. Bis zum 20. März 2022 werden in drei Stufen, mit Ausnahme der Maske, alle coronabedingten Einschränkungen abgeschafft." Der Regierungschef betonte jedoch auch: "Glauben wir aber bitte nicht, die Pandemie sei vorbei. Sie ist es nicht."

Am 4. März sollen weitere gelockerte Corona-Regeln in Kraft treten. Dann sollen etwa auch Ungeimpfte mit einem negativen Test wieder in ein Restaurant oder zu Veranstaltungen mit maximal 2.000 Menschen gehen können. Ebenfalls sind dann für nicht geimpfte Menschen wieder Übernachtungen in einem Hotel möglich. Clubs und Diskotheken sollen dann zudem nach monatelanger Schließung wieder öffnen dürfen. Hier muss allerdings eine FFP2-Maske getragen werden, wenn man nicht sitzt.    

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    mit Video vom 22. Februar 2022

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 24. Februar 2022, 6 Uhr

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