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Wenn Ihr Paket nicht ankommt, haben Sie verschiedene Rechte. Denn egal ob ein Nachbar das Paket angeblich entgegengenommen oder der Zusteller es an einem Ablageort hinterlassen oder verbummelt hat - Sie müssen sich das nicht gefallen lassen. Wir erklären Ihnen, welche Rechte Sie haben.
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Paket kommt nicht an: Das sind Ihre Rechte
- Trifft die bestellte Ware aus einem Online-Shop niemals bei Ihnen ein, haftet der Verkäufer. Er muss nachweisen, dass das Paket auch wirklich bei Ihnen angekommen ist (zum Beispiel durch eine Unterschrift). Kommt das Paket nicht an, muss der Verkäufer Ihnen das Produkt erneut zusenden.
- Ausnahme: Bei Verkäufen von Privat zu Privat trägt der Empfänger das Risiko - hier haben Sie also fast keine Chance. Nur wenn der Kauf durch Käuferschutzprogramme wie das von Paypal oder Visa abgesichert ist, erhalten Sie das Geld zurück.
- Haben Sie selbst ein Paket verschickt und es kommt nicht an, sollten Sie sich an das Versandunternehmen wenden: Pakete sind immer versichert, in der Regel in Höhe von bis zu 500 Euro Warenwert. Allerdings müssen Sie den Verlust des Pakets innerhalb von drei Wochen melden.
Paket angeblich beim Nachbarn oder einem Ablageort
- Ist das Paket nicht direkt bei Ihnen angekommen, könnte es beim Nachbarn oder an einem Ablageort liegen. Dass der Nachbar Ihr Paket entgegennimmt, müssen Sie dem Paketdienst nicht einmal erlauben: In den AGB räumen sich die Kuriere meist schon dieses Recht ein.
- Wer selbst einem Ablageort zugestimmt hat, übernimmt auch die Verantwortung für das Paket. Ist das Paket geklaut worden, hilft nur eine Anzeige bei der Polizei.
Paket nicht da: Sendungsverfolgung hilft weiter
Warten Sie auf Ihr Paket, können Sie mit der Sendungsverfolgung prüfen, ob das Paket überhaupt schon zugestellt wurde. Oft kann sich die Zustellung um ein bis zwei Tage verzögern:
- Hermes Sendungsverfolgung
- DPD Sendungsverfolgung
- DHL Sendungsverfolgung
- GLS Sendungsverfolgung
- UPS Sendungsverfolgung
Bei Zustellungs-Problemen den Paketdienst kontaktieren
Wird Ihr Paket als "zugestellt" angezeigt, ist aber unauffindbar, sollten Sie sich unverzüglich an den Kundendienst wenden:
- DPD-Kundendienst
- DHL-Hotline zum Kundendienst
- Hermes: Kontakt zum Kundendienst
- GLS: Kontakt zum Kundendienst
- UPS: Hotline vom Kundendienst
Sind Sie mit DHL unzufrieden, können Sie ganz offiziell eine Beschwerde bei DHL einreichen.