Wo wird die Nebenkostenabrechnung in der Einkommensteuererklärung 2022 abgesetzt

»Dank« stetig steigender Energiepreise wird für viele Mieter die Nebenkostenabrechnung oftmals zur bösen Überraschung. Immerhin: Einen Teil der »zweiten Miete« können Sie sich über die Steuererklärung zurück holen.

Begünstigte Aufwendungen

Zu den begünstigten Aufwendungen gehören nur

  • die Kosten für die Inanspruchnahme der haushaltsnahen Tätigkeit selbst,
  • die Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen,
  • die Kosten für Handwerkerleistungen,
  • die in Rechnung gestellten Kosten für Maschinen,
  • und die in Rechnung gestellten Fahrtkosten.

Sie können haushaltsnahe Dienstleistungen auch dann geltend machen, wenn der Haushalt innerhalb der EU/EWR liegt.

Folgende Aufwendungen sind nicht begünstigt:

  • Aufwendungen für das verwendete Material oder sonstige mit der Dienstleistung, den Pflege- und Betreuungsleistungen bzw. den Handwerkerleistungen in Zusammenhang stehende mitgelieferte Waren. Das gilt nicht für Verbrauchsmaterial wie Schmier-, Reinigungs- oder Spülmittel;
  • Aufwendungen für Dienstleistungen, bei denen die Lieferung von Waren im Vordergrund steht wie beispielsweise Partyservice,
  • Aufwendungen, bei denen die Entsorgung oder eine Gutachtertätigkeit im Vordergrund steht,
  • Verwaltergebühren.

Aus der Rechnung muss der Anteil der Arbeitskosten am Gesamtbetrag hervorgehen, da die Finanzverwaltung sonst die Steuerermäßigung nicht gewährt. Auch eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrages in Arbeits- und Materialkosten durch den Rechnungsaussteller ist zulässig. Sollten Sie von Ihrem Handwerker eine Rechnung ohne den Ausweis der Arbeits- und Fahrtkosten erhalten haben, so sollten Sie nach einer korrigierten Rechnung fragen. Ihr Handwerker ist verpflichtet Ihnen eine korrekte Rechnung auszuhändigen. Bei Wartungsverträgen wird es grundsätzlich nicht beanstandet, wenn sich der Anteil der Arbeitskosten aus einer Anlage zur Rechnung ergibt. Ein gesonderter Ausweis der auf die Arbeitskosten entfallenden Mehrwertsteuerbeträge ist nicht vorzunehmen.

Welche Positionen aus der Nebenkostenabrechnung können angesetzt werden?

Alle Positionen, die Haushalts- und Handwerkerleistungen sind, können angesetzt werden.

Diese Aufwendungen sind in den meisten Nebenkostenabrechnungen enthalten:

  • Treppenhausreinigung
  • Hausmeister,
  • Gartenpflege,
  • Wartungen,
  • Reparaturen und
  • Schornsteinfeger.

Kosten für Mietvereine, Wasser, Müll, Strom und Heizung sowie Grundsteuer sind nicht ansetzbar.

Höchstbetrag

Es können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (Minderung der Steuerzahlast) berücksichtigt werden.
Für Handwerkerleistung können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahlast) berücksichtigt werden.

Nachweispflicht

Die haushaltsnahe Dienstleistung sowie die Handwerkerleistung müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt

  • durch Vorlage der Rechnung des beauftragten Unternehmens mit aussagekräftigen Angaben über die erbrachte Dienstleistung und
  • Vorlage des Kontoauszugs mit Abbuchung des Rechnungsbetrages oder einer entsprechenden Bescheinigung des Kreditinstituts belegt werden
  • Nebenkostenabrechnung

Auf der Nebenkostenabrechnung Ihrer Hausverwaltung oder Ihres Vermieters ist in der Regel eine extra Seite beigefügt zur Vorlage beim Finanzamt. Auf dieser Seite sind alle relevanten Kosten die von der Steuererklärung abgesetzt werden können aufgeführt. Ist dies nicht der Fall fügen Sie die ganze Nebenkostenabrechnung bei und markieren die entsprechenden Positionen wie  Hausflurreinigung, Gartenarbeiten oder Handwerkerleistungen.

Woher bekomme ich die genauen Zahlen?

Die finden sich in der Betriebskosten-Abrechnung Ihres Vermieters. Darin muss aufgeschlüsselt sein, wie viel Sie (anteilig) für den Hausmeister oder für die Fahrstuhl-Reparatur bezahlt haben. Lohn- und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein. Fehlt die Aufsplittung, können Sie sie beim Vermieter anmahnen.

Was, wenn die Abrechnung zu spät kommt?

Mieter und Wohnungseigentümer, die ihre Nebenkostenabrechnung oder Betriebskosten-Abrechnung bei der Anfertigung ihrer Steuererklärung noch nicht erhalten haben, können die abziehbaren Beträge der Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung des Vorjahres angeben.

Beispiel: Die Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung des Jahres 2020 erhalten Sie erst im Oktober 2021. Tragen Sie die abziehbaren Beträge der Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019, die Sie in 2020 erhalten haben, ein.

Finanzen Infothek 4 Wände Steuern

14.07.2020 14:29 Uhr

© obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Es gibt Kosten, die Mieter zusätzlich zur monatlichen Wohnungsmiete zahlen und von der Steuer absetzen können. Dazu zählen zum Beispiel Wasser- oder Heizkosten, Müllabfuhr, Hausmeister- und Winterdienste, Schornsteinfeger, Reparaturen oder gar Sanierungsmaßnahmen am Haus.

Diese sogenannten „Betriebs- oder Nebenkosten“ werden einmal im Jahr abgerechnet. Aber was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt, um in der Steuererklärung angegeben zu werden? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt vier konkrete Tipps für Mieter.

Die meisten Vermieter oder Hausverwaltungen berechnen die Nebenkosten für den Zeitraum eines Kalenderjahres, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Das bedeutet im Idealfall, dass ein Mieter beispielsweise im Laufe des Jahres 2019 die Abrechnung seiner Betriebskosten für das Jahr 2018 erhält und so seine Betriebskosten in der Steuererklärung 2018 angeben kann.

Aber häufig warten Vermieter oder Hausverwaltungen selbst auf Berechnungen von Wasser- oder Energieversorgern, auf Rechnungen von Handwerkern oder Hausmeisterdienstleistern.

Kommt die Nebenkostenabrechnung aus diesen oder anderen Gründen zu spät, um die Ausgaben in der Steuererklärung einzutragen, gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Kosten aus dem Vorjahr übernehmen

Der Mieter übernimmt die Posten aus der Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr und trägt sie in seiner Steuererklärung ein. Das ist dann sinnvoll und effektiv, wenn es in Bezug auf den Verbrauch oder Reparaturarbeiten am Haus keine großen Abweichungen zum Vorjahr gab. Das zuständige Finanzamt sollte darüber informiert werden, dass die Vorjahresposten aufgrund der verspäteten Nebenkostenabrechnung übernommen werden. Ein formloses Schreiben genügt.

2. Erfolgreich Fristverlängerung beantragen

Eine verspätete Nebenkostenabrechnung ist grundsätzlich kein Grund für eine Fristverlängerung. Manche Finanzämter gewähren aber durchaus eine Fristverlängerung, weil sie es als Arbeitserleichterung verstehen: Lieber dem Mieter mehr Zeit einräumen, damit dann alle Unterlagen vollständig vorliegen und der Steuerfall am Stück abgeschlossen werden kann. Deshalb sollten betroffene Mieter in einem formlosen Schreiben an ihr zuständiges Finanzamt entsprechend um eine Fristverlängerung bitten.

3. Kosten schätzen

Wird keine Fristverlängerung gewährt, kann ein Mieter seine Nebenkosten schätzen – zum Beispiel anhand vorliegender Kostenvoranschläge. Das ist dann sinnvoll, wenn es zu größeren Ausgaben durch eine Fassadensanierung oder Dachreparaturen oder Ähnliches kam. Diese Vorgehensweise sollte man dem zuständigen Finanzamt in einem formlosen Schreiben mitteilen und mit der Steuererklärung einreichen, da es den Steuerbescheid dann in der Regel unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlässt (164 AO). Liegen die Rechnungen vor, können die korrekten Beträge nachgeliefert werden.

4. Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Der Steuerbescheid liegt vor, ohne dass die Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden konnte? Dann gibt es die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, nämlich mit folgender Bitte an das Finanzamt: Es möge den Einspruch erst nach Eingang der Nebenkostenabrechnung bearbeiten, damit die Aufwendungen berücksichtigt werden können. Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH übermittelt durch news aktuell

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Wo werden die Nebenkosten in der Steuererklärung eintragen 2022?

Die Stelle, wo Du Deine Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung eintragen kannst ist die Zeile 46.

Wo trage ich bei der Steuererklärung die Nebenkosten ein?

Wo gebe ich Nebenkosten in der Steuererklärung an?.
Nebenkosten, z. B. für einen Hausmeister, werden im Mantelbogen Est 1A der Steuererklärung eingetragen..
Vermieter müssen Zahlungen zu den Nebenkosten in der Anlage V der Einkommensteuererklärung erfassen..

Wo werden die Nebenkosten in der Steuererklärung eintragen Vermieter?

Zunächst trägst Du sowohl Deine Einnahmen, welche durch die Vermietung entstanden sind, wie auch die Ausgaben in Bezug auf Deine Immobilien ein. Hierfür füllst Du in der Steuererklärung die Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus.

Wo wird die Nebenkostenabrechnung in der Einkommensteuererklärung 2020 abgesetzt?

Wenn Sie als Mieter Ihre Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung geltend machen möchten, finden Sie die richtige Stelle dafür im Hauptvordruck. Die notwendigen Angaben können Sie hier in den Zeilen 75 bis 77 machen. Rund jede zweite Nebenkostenabrechnung gilt als fehlerhalft!

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