Ab wann gilt man nicht mehr als vollständig geimpft

Welche Neuerungen ergeben sich durch die 22. Aktualisierung der STIKO-Impfempfehlung?

Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung hinsichtlich der

  1. Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff
  2. Grundimmunisierung mit Valneva möglich

1. Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff

Die STIKO empfiehlt, für alle Auffrischimpfungen ab 12 Jahren vorzugsweise einen Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff einzusetzen. Dies gilt sowohl für die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe, da beide im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen und gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielen.

a) Ab dem Alter von 12 Jahren kann „Comirnaty Original/Omicron BA.1“ oder „Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5“ eingesetzt werden;
b) Ab dem Alter von 30 Jahren kann alternativ auch mit „Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1“ geimpft werden.

Besteht im Alter von 5 bis 11 Jahren eine Indikation für die Durchführung einer Auffrischimpfung (Indikationen siehe 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung), sollen weiterhin die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet werden.

Die STIKO geht davon aus, dass besonders Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften.

Gesunde Personen, die bereits 3 Impfstoffdosen erhalten haben, sind nach Ansicht der STIKO weiterhin gut vor schweren COVID-19-Verläufen geschützt, auch wenn sie keine Omikron-Infektion durchgemacht haben. Ihnen wird daher derzeit keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Eine zweite Auffrischimpfung (2. Booster) bleibt weiterhin nur für Personen ab 60 Jahren und Personen mit erhöhtem Risiko empfohlen (Personengruppen mit besonderer Indikation: siehe Tabelle 3 der 21. Aktualisierung).

Abhängig von den bisher erfolgten Kontakten mit SARS-CoV-2 (Infektionen und Impfungen) kann es bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagten, BewohnerInnen von Altenpflegeheimen, Immundefizienten) sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen.

Betroffene sollten ihre Ärztin / ihren Arzt aufsuchen und sich beraten lassen. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzten sollten individuell, unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung entscheiden, ob eine Indikation vorliegt.

2. Grundimmunisierung mit Valneva

Alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen empfiehlt die STIKO zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 neu auch den Impfstoff COVID-19 Valneva für Personen ≥ 18 bis 50 Jahren mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 4 Wochen. Die Anwendung von COVID-19 Valneva während der Schwangerschaft und Stillzeit wird nicht empfohlen, aufgrund fehlender Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs zum jetzigen Zeitpunkt.

Ungeimpfte Personen mit einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion können eine Impfstoffdosis COVID-19 Valneva zur Vervollständigung der Grundimmunisierung erhalten.

Stand: 06.10.2022

Für wen kann eine 5. COVID-19-Impfung sinnvoll sein?

Der Schutz, den uns COVID-19-Impfungen geben, lässt mit der Zeit nach. Das liegt einerseits am Auftreten neuer Virusvarianten, die für unser Immunsystem bisher nicht bekannt sind und andererseits daran, dass die Antikörperantwort mit der Zeit nachlässt (siehe FAQ: Wie wirksam sind die COVID-19-Impfstoffe?).

Daher empfiehlt die STIKO inzwischen allen Personengruppen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung (3. Impfung) sowie Personen mit besonderem Risiko für schwere Verläufe bzw. mit besonders hohem Infektionsrisiko eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung). Hierbei sollte wenn möglich ein Omikron-angepasster bivalenter mRNA-Impfstoff verwendet werden (mehr Information in FAQ: Welchen Personengruppen wird eine (weitere) Auffrischimpfung empfohlen und warum?).

Über die empfohlenen Impfungen hinaus können behandelnde ÄrztInnen weitere Impfstoffdosen (z. B. als 5. Impfung) verabreichen: Das kann laut STIKO-Empfehlung bei besonders gefährdeten Personen sinnvoll sein (z. B. Hochbetagte, BewohnerInnen von Altenpflegeheimen, Menschen mit Immundefizienz). Auffrischimpfungen sollten in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur vorangegangenen Impfung oder Infektion gegeben werden. In begründeten Fällen kann der Abstand auf 4 Monate verkürzt werden.

Eine Liste der besonderen Indikationen für eine COVID-19-Impfung (z. B. aufgrund eines erhöhten Infektionsrisikos oder des Risikos für einen schweren Verlauf) findet sich in der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung, Tabelle 3.

Personen mit besonderen Risiken sollten ihre Ärztin / ihren Arzt aufsuchen und sich beraten lassen. Die behandelnden ÄrztInnen entscheiden dann individuell, unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung, ob eine Indikation für weitere Impfungen vorliegt.

Dabei sollte, nach Ansicht der STIKO, Folgendes berücksichtigt werden:

  1. Anzahl der bisherigen Kontakte mit SARS-CoV-2 (Infektionen und Impfungen)
  2. der individuelle Gesundheitszustand der PatientInnen sowie der Gesundheitszustand von engen Kontaktpersonen im Umfeld
  3. das individuelle Erkrankungsrisiko/ Risiko für schweren Verlauf
  4. der aktuelle Infektionsdruck in der Bevölkerung
  5. der individuelle Wunsch zur Impfung

Stand: 12.10.2022

Sollte vor der Impfung gegen COVID-19 eine Antikörperbestimmung durchgeführt werden?

Wie wirksam sind die COVID-19-Impfstoffe?

Die Wirksamkeit von Impfstoffen kann gegen verschiedene klinische Endpunkte gemessen werden. Im Folgenden wird zwischen dem Schutz vor symptomloser Infektion, vor Infektion mit Symptomen oder vor schweren Verläufen unterschieden.

Die COVID-19-mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) sowie der Vektor-Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) boten bei Infektion mit der Delta-Variante (2021) eine sehr hohe Wirksamkeit von etwa 90% gegen eine schwere COVID-19-Erkrankung (z.B. Behandlung im Krankenhaus) und eine gute Wirksamkeit von etwa 75% gegen eine symptomatische SARS-CoV-2-Infektion (siehe Living Systematic Review von 2021). Das bedeutete: Wenn eine Person nach Grundimmunisierung mit dem Erreger in Kontakt kam, wurde sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schwer krank.

Die Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) und der Vektor-Impfstoff JCOVDEN (Johnson & Johnson) bieten vor Infektionen mit den Omikron-Varianten weniger Schutz als vor Infektionen mit der Delta-Variante. Dies wird auch durch den regelmäßig aktualisierten Living Systematic Review, der vom RKI durchgeführt wird, belegt.

Die Studienergebnisse zeigen, dass die Wirksamkeit (Schutz vor Infektion) nach zwei Impfstoffdosen (Grundimmunisierung) gegenüber der Omikron-Variante insgesamt gering ist und mit der Zeit deutlich nachlässt. Durch eine Auffrischimpfung kann die Schutzwirkung verbessert werden. Gegen schwere Erkrankungen bietet die Impfung jedoch weiterhin einen guten Schutz. Die Datenlage deutet darauf hin, dass auch die Schutzwirkung gegen schwere Erkrankung nach der Grundimmunisierung mit der Zeit abfällt (jedoch weniger stark als der Schutz vor Infektion).

Nach einer Auffrischimpfung ist der Schutz vor schweren Erkrankungen erneut hoch. Daten weisen auch nach Auffrischimpfung darauf hin, dass der Schutz vor symptomloser und symptomatischer Infektion über die Zeit abnimmt. Die hohe Schutzwirkung gegenüber schweren Infektionen bleibt aber über mindestens 6 Monate nach der Auffrischimpfung bestehen (weitere Informationen in den Monatsberichten zum Impfmonitoring). Eine 2. Auffrischimpfung führt zu einer erneuten Verbesserung der Wirksamkeit.

Es bestehen keine signifikanten Unterschiede in der Wirksamkeit zwischen den verschiedenen untersuchten Impfstoffen (Comirnaty, Spikevax, JCOVDEN) und Impfschemata (heterolog vs. homolog).

Über die Transmission (Übertragbarkeit des Virus) unter Omikron gibt es bisher keine ausreichenden Daten; sie scheint bei Geimpften weiterhin reduziert zu sein, wobei das Ausmaß der Reduktion nicht vollständig geklärt ist. Haushaltsstudien aus Norwegen und Dänemark zeigen, dass eine Impfung auch unter vorherrschender Zirkulation der Omikron-Variante die Übertragbarkeit um ca. 6-21% nach Grundimmunisierung und nach Auffrischimpfung um weitere 5-20% reduziert.

Seit September 2022 sind Omikron-adaptierte, bivalenten mRNA-Impfstoffe als Auffrischimpfungen zugelassen. Die Zulassungen erfolgten auf Grundlage von Daten zur Immunogenität (Antikörperbildung) sowie auf der Basis von tierexperimentellen Studien. Bisher liegen noch keine aussagekräftigen Daten zur klinischen Wirksamkeit beim Menschen vor. Die Omikron-adaptierten Impfstoffe verwenden dieselbe mRNA-Plattform, wie die bisher erhältlichen Wildtyp-mRNA-Impfstoffe. Beide angepassten Impfstoffe (BA.1 und BA.4/5) lösen im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten aus. Die Antikörperantwort gegenüber dem Wildtyp-Virus ist der nach den herkömmlichen Impfstoffen vergleichbar.

Der Impfstoff Nuvaxovid (Novavax) bietet nach derzeitigem Kenntnisstand einen guten Schutz vor COVID-19, jedoch ist die Datenlage limitiert. Die Zulassungsstudien, die überwiegend den Schutz vor der Alpha-Variante untersuchten, zeigten eine Wirksamkeit von etwa 90 % gegen eine milde bis schwere COVID-19-Erkrankung. Verlässliche Aussagen zum Schutz der Impfung vor schweren Krankheitsverläufen können jedoch nicht getroffen werden. Daten bezüglich der klinischen Schutzwirkung der Grundimmunisierung gegen die Omikron-Varianten liegen für Nuvaxovid bisher nicht vor.

Auch für Valneva liegen bisher nur wenige Daten vor. Die Zulassungsstudie verglich die Impfwirkung mit der von Vaxzevria. Dabei hatten die StudienprobandInnen nach Gabe von Valneva mehr Antikörper gegen das Wildtyp-Virus sowie in geringerem Maße gegen die Delta-Variante, als die ProbandInnen in der Vergleichsgruppe, die mit Vaxzevria geimpft wurden.

Der Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) kommt seit dem 1. Dezember 2021 in Deutschland nicht mehr zum Einsatz.

Stand: 06.10.2022

Wie lässt sich erklären, dass es mit steigender Impfquote zu immer mehr Impfdurchbrüchen kommt?

Mit steigender Impfquote sind unter den Erkrankten auch immer mehr Geimpfte zu erwarten. Dies ist kein Hinweis darauf, dass die Impfstoffe nicht wirksam sind, sondern erklärt sich anhand folgender Aspekte:

(1) Die Wirksamkeit der COVID-19-Impfungen ist sehr gut, aber beträgt nicht 100%.

Das bedeutet: Obwohl die Impfstoffe sehr wirksam sind, können sie nicht alle Infektionen bei Geimpften verhindern. Sie sorgen aber dafür, dass Infektionen weniger häufig vorkommen und dass schwere COVID-19-Krankheitsverläufe bei Geimpften sehr selten werden.

(2) Wenn die Impfquote steigt, dann steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Infektionen im geimpften Bevölkerungsteil vorkommen.

Das bedeutet: wenn der Anteil der Geimpften in der Population steigt, dann steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass unter allen Personen, die sich infizieren bzw. erkranken mitunter Geimpfte betroffen sein können. Vereinfacht gesagt: wenn alle Personen einer Population geimpft sind (Impfquote 100%), beträgt der Anteil der Impfdurchbrüche an den Erkrankten 100%, (wenn ein Impfstoff nicht zu 100% wirksam ist).

(3) Die Anzahl der Impfdurchbrüche ist auch von der Anzahl aktiver Fälle abhängig. Je mehr aktive Fälle es gibt, desto höher die Wahrscheinlichkeit sich als Geimpfter zu infizieren.

Das bedeutet: wenn es keine oder nur eine geringe Zirkulation des Erregers in der Bevölkerung gibt, sinkt die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion, und damit auch die Zahl der Impfdurchbrüche. Vereinfacht gesagt: wenn der Erreger gar nicht zirkuliert, gibt es auch keine Impfdurchbrüche.

Eine hohe Anzahl aktiver Fälle und eine relativ hohe Impfquote können also dazu führen, dass die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Dann nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass unter den Personen, die mit einer SARS-CoV-2-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden, auch geimpfte Personen sind. Aber auch ein steigender Anteil Geimpfter an hospitalisierten Fällen bedeutet nicht, dass die Impfung wirkungslos ist. Vielmehr ist es so, dass bei einer hohen Impfquote die Gesamtzahl hospitalisierter Fälle geringer ist als bei einer niedrigen Impfquote.

Stand: 06.10.2022

Wo finde ich Informationen zur Aufklärung von COVID-19-Impfmythen?

Wer gilt rechtlich als vollständig geimpft bzw. genesen?

Wer rechtlich als "vollständig geimpft" bzw. "genesen" gilt, wird mit Wirkung vom 19.03.2022 unmittelbar in § 22a Infektionsschutzgesetz geregelt.

Stand: 19.03.2022

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