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Erstellt: 03.10.2022, 09:04 Uhr
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Wer krank wird, muss in der Regel am Tag nach dem dritten Krankheitstag ein Attest beim Arbeitgeber vorlegen. Doch zählt das Wochenende dazu?
Der "gelbe Schein" sichert Mitarbeitern die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Deshalb sollten Arbeitnehmer gut darauf achten, sich umgehend beim Arbeitgeber krankzumelden (wie das korrekt geht, erfahren Sie hier) und rechtzeitig eine Krankschreibung vom Arzt vorzulegen. Letzteres muss gesetzlich nach dem dritten Krankheitstag erfolgen. Doch Vorsicht: Die Abgabefrist für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann vom Arbeitgeber individuell festgelegt werden. So verlangen manche Arbeitgeber ein Attest bereits ab dem ersten oder zweiten Krankheitstag – ein Blick in den Arbeits- bzw. Tarifvertrag schafft hier Klarheit.
Abgabefrist für Krankschreibung: Wochenende und Feiertage zählen mit
Leider unterliegen jedoch viele Arbeitnehmer dem Irrglauben, dass bei der Abgabefrist für die Krankschreibung nur Arbeitstage zählen. Tatsächlich gelten bei der Fristberechnung aber die Kalendertage. Wer also vor einem Wochenende erkrankt, muss Samstag und Sonntag bei der Abgabefrist miteinberechnen. Auch Feiertage zählen übrigens mit dazu.
Auch interessant: Arbeiten trotz Krankschreibung: Brauche ich dafür eine Gesundschreibung?
Was tun, wenn Abgabetag auf Wochenende fällt?
Doch was tun, wenn der Abgabetag der Krankschreibung auf das Wochenende fällt? Wer am Mittwoch, Donnerstag und Freitag erkrankt ist, der müsste sein Attest theoretisch am Samstag beim Arbeitgeber vorlegen. In diesem Fall reicht es jedoch, seine Krankschreibung am darauffolgenden Montag einzureichen, denn AUs müssen nur an Arbeitstagen vorgelegt werden.
Lesen Sie auch: Krankschreibung: In diesem Fall darf Ihr Chef das Attest zurückweisen.
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(as)
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Ab wann kann der Arbeitgeber eine Krankschreibung verlangen?
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Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch Krankschreibung iegt auf einem Tisch.
© Quelle: Patrick Pleul/zb/dpa
Wer krank ist und zu Hause bleibt, muss dem Arbeitgeber Bescheid geben. Am vierten Tag ist außerdem eine ärztliche Krankschreibung Pflicht. Doch unter Umständen kann der Arbeitgeber den Schein auch schon früher fordern.
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Köln. Wer im Job ausfällt, muss sich nicht nur bei seiner Führungskraft oder in der Personalabteilung krankmelden. In der Regel brauchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einigen Tagen auch eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus der Arztpraxis. Können Arbeitgeber diese schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen?
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„Ja“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Der Arbeitgeber kann diese kurze Frist sogar zur Regel machen. Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, müsse dieser bei einer allgemeinen Anordnung aber beteiligt werden. Der Arbeitgeber hat dann auch nicht zu begründen, warum er auf diese Regelung besteht.
Laut Gesetz nach drei Tagen
Hat der Arbeitgeber nichts anderes geregelt, muss der Durchschlag des Attests üblicherweise nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber sein, also an Tag vier. So steht es im Gesetz. Aber Achtung: Auch die Tage am Wochenende zählen dabei mit.
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Bis Ende März 2022 gilt aufgrund der Corona-Pandemie außerdem die Sonderregelung, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Erkältungsbeschwerden auch telefonisch ohne Praxisbesuch krankschreiben lassen können.
RND/dpa