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Quarantäne: Wer einen positiven Schnelltest oder einen positiven PCR-Test hat, muss sich selbst in häusliche Absonderung begeben.
© Quelle: Ãscar J.Barroso/dpa
Die Quarantänezeit dauert höchstens zehn Tage. Die häusliche Isolation endet auch, wenn man noch einen positiven Schnelltest hat. Aber ist man dann noch ansteckend für andere und sollte sich weiter absondern?
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Wer einen positiven Corona-Schnelltest hat und die Infektion dann auch per PCR bestätigt bekommt, muss sich nach den derzeitigen Quarantäneregeln selbst in häusliche Isolation begeben. Diese dauert dann zehn Tage – und endet danach automatisch. Um die Isolation zu beenden, muss kein Schnelltest oder PCR-Test durchgeführt werden. Darauf haben sich Bund und Länder bei einem Treffen Ende Januar verständigt. Das heißt also auch: Selbst wenn ein auf eigenen Wunsch veranlasster Test noch positiv ausfällt, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung mehr, sich von anderen abzusondern.
Loading...1. Ich habe einen positiven Schnelltest / Selbsttest. Was soll ich jetzt tun?
Sie gehen bitte in ein Testzentrum, um sich das Ergebnis bestätigen zu lassen. Entweder mit einem PCR-Test oder einem POC-Test. Wir empfehlen eine PCR-Testung, denn diese dient Ihnen zur Vorlage beim Arbeitgeber und zum Erhalt eines Genesenennachweises. Nach einem positiven Test haben Sie sich in Isolation zu begeben.
Rechtsgrundlage: Allgemeinverfügung, Abschnitte 1.3. und 1.4.
2. Ich habe einen positiven PCR-Test. Was soll ich jetzt tun?
Nach einem positiven PCR-Test haben Sie sich unverzüglich für mindestens 5 Tage und längstens 10 Tage abzusondern. Bei 48 Stunden Symptomfreiheit endet die Absonderung frühestens nach 5 Tagen. Empfohlen wird hier ein POC-Test nach Tag 5. Bei Symptomen und positiven Testungen nach Tag 5 verlängert sich die Isolation bis längstens zum 10. Tag oder bis zur Symptomfreiheit.
Rechtsgrundlage: Allgemeinverfügung, Abschnitte 2.3. und 6.2.
3. Ich habe einen positiven PCR-Test. Wie müssen sich meine Haushaltsmitglieder verhalten?
Es wird empfohlen, Kontakte zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich mit Selbsttests oder POC-Tests möglichst an Tag 3 oder 4 zu testen oder testen zu lassen.
Rechtsgrundlage: Allgemeinverfügung, Abschnitt 2.1.
4. Bekomme ich eine Anordnung, weil ich mich in Quarantäne begeben muss?
Quarantäneanordnungen werden nicht mehr durch das zuständige Gesundheitsamt ausgestellt. Die Isolation gilt auf Grund der Allgemeinverfügung als angeordnet.
Rechtsgrundlage: Allgemeinverfügung, Abschnitt 2.3.
5. Ab welchem CT-Wert ist die Quarantäne beendet?
Ein Folge-CT-Wert von über 30 ist einem negativen Schnelltest gleichzusetzen. Sie gelten damit als nicht mehr ansteckend.
Rechtsgrundlage: Allgemeinverfügung, Abschnitte 5.3. und 6.2.
6. An wen wende ich mich, wenn ich auch nach 10 Tagen symptomatisch und positiv getestet bin?
Es sollte weiterhin eine Selbstisolation erfolgen, bis zu einem negativen Testergebnis. Wir empfehlen dringend einen Hausarzt zu kontaktieren.
Rechtsgrundlage: Allgemeinverfügung, Abschnitt 6.2.
7. Ich wohne in Cottbus, aber meine Arbeitsstelle befindet sich außerhalb von Cottbus. Nun verlangt mein Arbeitgeber eine Quarantäneanordnung.
Quarantäneanordnungen werden nicht mehr durch das zuständige Gesundheitsamt ausgestellt. Die Isolation gilt auf Grund der Allgemeinverfügung als angeordnet, für alle in Cottbus gemeldeten Bürger. Bitte legen Sie Ihrem Arbeitgeber die Allgemeinverfügung und das positive PCR-Testergebnis vor.
Rechtsgrundlage: Allgemeinverfügung, Abschnitt 2.3.
8. In unserer Kita hat sich eine Familie positiv getestet. Wie ist das weitere Verfahren in unserer Einrichtung?
Es gibt keine Kontaktnachverfolgung mehr. Es wird empfohlen, Kontakte zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich mit Selbsttests oder POC-Tests möglichst an Tag 3 oder 4 zu testen oder testen zu lassen.
Rechtsgrundlage: Allgemeinverfügung, Abschnitt 2.1.
9. In unserer Pflegeeinrichtung wurde ein Bewohner positiv getestet. Wie ist das weitere Verfahren in unserer Einrichtung?
Das Gesundheitsamt empfiehlt eine PCR-Testung, mit anschließender Mitteilung des Testergebnisses. Ansonsten gilt die Allgemeinverfügung.
10. Woher und wie bekomme ich einen Genesenennachweis?
Einen Genesenennachweis erhalten Sie in Apotheken unter Vorlage Ihres positiven PCR-Tests und dem Personaldokument.
11. Wo finde ich eine Übersicht der Testzentren?
Hier: Übersicht der PCR- und Antigen (Schnelltest) -Testzentren in Cottbus/Chóśebuz
12. Muss ich mein PCR-Testergebnis eigenständig melden?
Das PCR-Testergebnis wird dem Gesundheitsamt von dem zuständigen Labor übermittelt.