Freie mitarbeit bedeutung

Freier Mitarbeiter

Wissenswerte Informationen über Freelancer

Das Wichtigste in Kürze

  • Freie Mitarbeiter sind nicht in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert und können ihren Arbeitsort und ihre Arbeitszeit frei bestimmen.
  • Sie arbeiten projektbezogen und oft für mehrere Auftraggeber.
  • Freie Mitarbeiter sind selbstständige Arbeitskräfte und müssen sich selbst um ihre Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung kümmern.

Freie Mitarbeiter: Definition & Abgrenzung

Freie Mitarbeit & Scheinselbstständigkeit

Freie Mitarbeiter vs. Freiberufler

Vor- und Nachteile der freien Mitarbeit

Freies Dienstverhältnis in Österreich

Freie Mitarbeiter (auch Freelancer genannt) sind Selbstständige, die aufgrund eines Werkvertrags arbeiten, ohne dabei in das Unternehmen eingegliedert zu sein. Freie Mitarbeiter sind also keine sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

Um freie Mitarbeit zu verstehen, ist eine Abgrenzung zwischen einem Festangestellten und einem freien Mitarbeiter wichtig. Während echte Arbeitnehmer in der Regel bei einem Arbeitgeber fest angestellt und diesem weisungsgebunden sind, entscheiden freie Mitarbeiter frei über ihre Arbeitszeiten, ihren Arbeitsort und die Art, wie sie einen konkreten Auftrag ausführen. Freie Mitarbeiter arbeiten oft auf konkreten Projekten und haben in der Regel mehrere Kunden (d.h. Auftraggeber), für die sie tätig werden. Ein freier Mitarbeiter ist daher nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert. Er arbeitet daher meist nicht im Büroräumlichkeiten des Auftraggebers, nutzt auch keine Arbeitsmittel des Auftraggebers und hat keinen Urlaubsanspruch bzw. Entgeltsfortzahlungsanspruch bei Krankheit.

Ein wichtiges Merkmal der freien Mitarbeit ist außerdem ein Vertretungsrecht. Freie Mitarbeiter müssen ihre Leistung nicht persönlich erbringen bzw. können ihre Aufgaben an jemanden anderen mit selben Qualifikationen übertragen. Der freie Mitarbeiter schuldet aber „Erfolg“ und muss den übernommenen Auftrag daher erfolgreich ausführen.

Anders als Arbeitnehmer, müssen sich freie Mitarbeiter beim Gewerbeamt als Selbstständige registrieren und sich selbst über ihre Sozialversicherung und Entrichtung der Steuer kümmern.

Merkmale von freien Mitarbeitern

  • Werk- oder Dienstvertrag
  • Keine fixen Arbeitszeiten und -ort
  • Weisungsfrei
  • Vertretungsrecht
  • „Erfolgt“ geschuldet
  • Kein Entgeltsfortzahlungsanspruch bei Krankheit und Urlaub
  • Selbstversicherung

Merkmale des Angestelltenverhältnis

  • Arbeitsvertrag
  • Feste Arbeitszeiten und fixer Arbeitsort
  • Weisungsgebunden
  • Persönliche Leistung erforderlich
  • bloße „Bemühung“ geschuldet
  • Urlaubsanspruch und Entgeltsfortzahlungsanspruch
  • sozialversicherungspflichtig

Anwendungsbeispiel

Hanna studiert Publizistik und schreibt gerne Artikel über Mode und Lifestyle. Max betreibt einen Mode-Online-Shop mit einem Blog und möchte jede Woche einen von Hannas Artikel auf seiner Homepage veröffentlichen. Hanna kann sich die Artikelthemen selbst aussuchen und soll von zuhause aus arbeiten. Die beiden unterscheiben daher einen freien Dienstvertrag, wonach Hanna eine Vergütung pro abgegebenen Artikel bekommen soll. Im freien Dienstvertrag sind außerdem andere Vorgaben wie Weisungsfreiheit sowie ein Vertretungsrecht detailliert festgehalten.

Sowohl Max als auch Hanna sind zufrieden mit den vereinbarten Arbeitsbedingungen. Max muss nur dann eine Vergütung zahlen, wenn Hanna einen Artikel schreibt. Hanna mag hingegen ihre Flexibilität, weil sie ortsunabhängig arbeiten kann und außerdem an keine Weisungen gebunden ist.

Freie Mitarbeit und Scheinselbständigkeit

Hat der freie Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum nur einen einzigen Auftraggeber und ist er diesem weisungsgebunden, kann sich freie Mitarbeit leicht als bloße Scheinselbstständigkeit herausstellen. Vertragliche Vereinbarung ist dabei irrelevant, allein tatsächlich ausgeführte Tätigkeit ist entscheidend. Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn der vermeintlich freie Mitarbeiter Leistungen erbringt, die im Wesentlichen den Leistungen anderer Festangestellten entspricht und vom Auftraggeber Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit oder Art der Arbeitsausführung bekommt. Weitere Hinweise auf eine Scheinselbstständigkeit sind u. a. ein fester Arbeitsplatz im Betrieb des Auftraggebers, bezahlter Urlaub, ein fester Bezug oder eine firmeneigene Telefonnummer bzw. Firmen-E-Mail-Adresse.

Erweist sich der Verdacht auf eine Scheinselbstständigkeit als richtig, kann es für den Auftraggeber teuer werden, weil er sämtliche Sozialversicherungsbeiträge, die er für den Scheinselbstständigen nicht bezahlt hat, rückwirkend nachzahlen muss. Der Sozialversicherungsträger kann eine rückwirkende Nachzahlung der Beiträge jedenfalls für die vergangenen vier Jahre verlangen. Wird eine vorsätzliche Scheinselbstständigkeit nachgewiesen, erhöht sich die Verjährungsfrist sogar auf 30 Jahre. Dabei haftet der Auftraggeber nicht nur für Arbeitgeberanteile, sondern auch für die Arbeitnehmeranteile an der Sozialversicherung. Es kommen außerdem auch strafrechtliche Sanktionen wegen Beitragshinterziehung in Betracht.

Unterschied zwischen freien Mitarbeitern und Freiberuflern

Der wichtigste Unterschied zwischen Freiberufler und freien Mitarbeitern besteht darin, dass Freiberuflern auch wie Festangestellte angestellt sein können, während ein freier Mitarbeiter immer eine selbstständige Tätigkeit ausübt und sich als Selbstständiger beim Gewerbeamt und Finanzamt registrieren muss.

Es gibt außerdem im Einkommenssteuergesetz eine Auflistung der freiberuflichen Aktivitäten. Dazu gehört etwa die selbständige Berufstätigkeit von Ärzten, Zahnärzten, Dolmetschern, Rechtsanwälten, Patentanwälten, Journalisten, etc. Im Gegensatz dazu kann grundsätzlich jede Tätigkeit im Rahmen eines freien Dienstvertrags ausgeübt werden. Eine Auflistung der Tätigkeiten, die im Rahmen eines freien Dienstvertrags ausgeübt werden, gibt daher es nicht.

Vor- und Nachteile der freien Mitarbeit

Vorteile für den Auftraggeber

  • Projektbezogene Planung: der freie Mitarbeiter kann lediglich für ein Projekt und nur bei Bedarf beauftragt werden.
  • Geringe Kosten: Freie Mitarbeiter werden nicht fix angestellt. Der Auftraggeber muss für sie daher keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer entrichten.
  • Flexibilität: Freie Mitarbeiter unterliegen keinem Kündigungsschutz. Eine Beendigung der Zusammenarbeit ist außerdem fristlos möglich, weil bei freiem Mitarbeiter keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Nachteile für den Auftraggeber

  • Unsicherheit: Sollte der freie Mitarbeiter einen Auftrag ablehnen, muss der Auftraggeber kurzfristig einen anderen Auftragnehmer suchen.
  • Wenig Teamgefühl: Da freie Mitarbeiter nicht im Büro des Auftraggebers arbeiten, entsteht kein Zusammengehörigkeitsgefühl mit anderen Angestellten; damit ist die Loyalität zum Unternehmen geringer.
  • Begrenzte Kapazität: da freie Mitarbeiter auch andere Kunden haben, müssen sie nicht immer zur Verfügung stehen.

Vorteile für den freien Mitarbeiter

  • Mehr Freiheit bei Auftragsauswahl: Freier Mitarbeiter entscheidet, welche Aufträge er akzeptiert und welche nicht. Auch über die Zeit, die er in einzelne Projekte investieren möchte, entscheidet er selbst.
  • Mehr Freiheit bei Arbeitsbedingungen: Freie Mitarbeiter sind nicht weisungsgebunden und sind bei Einteilung der Arbeitszeit und Wahl das Arbeitsorts frei.
  • Höherer Stundensatz: Freie Mitarbeiter haben einen höheren Stundenlohn als Festangestellte und können bei jedem neuen Auftrag den Stundensatz neu verhandeln.

Nachteile für den freien Mitarbeiter

  • Kein Urlaubsanspruch: Freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Auch bei Krankheit gibt es keinen Entgeltfortzahlungsanspruch.
  • Kein fester Bezug: Freie Mitarbeiter werden stundenweise entlohnt und verdienen nur dann Geld, wenn sie wirklich eine Leistung erbringen.
  • Selbstversicherung: Freie Mitarbeiter sind Selbstständige und müssen sich selbst um ihre Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung kümmern.

Exkurs: Freies Dienstverhältnis in Österreich

Anders als in Deutschland ist ein freies Dienstverhältnis in Österreich eine Form der unselbstständigen Tätigkeit mit gewissen steuerrechtlichen Aspekten der Selbständigkeit.

Bei einem freien Dienstvertrag müssen in Österreich die gleichen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden wie bei einem echten Arbeitsverhältnis. Der Auftraggeber muss die Sozialversicherungsbeiträge vom freien Mitarbeiter einbehalten und an den Sozialversicherungsträger abführen. Sozialversicherungsrechtlich gesehen gibt es also keinen Unterschied zwischen einem freien Dienstvertrag und einem echten Arbeitsvertrag.

Freie Dienstnehmer sind aber steuerlich gesehen Unternehmer und müssen Einkommensteuer selbst an das Finanzamt abführen.

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Gorica Stojkovic-Bubic

Mag. iur. Gorica Stojkovic-Bubic ist TimeTrack-Expertin für arbeitsrechtliche Themen. Nach 10-jähriger Tätigkeit für eine renommierte Wiener Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht verstärkt sie nun das junge TimeTrack Team und schreibt gerne Rechtsbeiträge rund um Arbeitszeit und Arbeitswelt.

Wie funktioniert freie Mitarbeit?

Frei und nicht weisungsabhängig Ein, zwei oder auch drei Arbeitgeber – freie Mitarbeiter haben die Möglichkeit, parallel für mehrere verschiedene Arbeitgeber zu arbeiten. Sogenannte Freelancer sind selbstständig tätig und nicht bei einer Firma angestellt. Das bedeutet aber nicht nur jede Menge Freiheiten.

Was versteht man unter einem freien Mitarbeiter?

Freie Mitarbeiter (englisch freelancer) sind im Arbeitsrecht selbständige Arbeitskräfte, die aufgrund eines freien Dienst- oder Werkvertrages Aufträge selbständig und in der Regel persönlich ausführen, ohne dabei Arbeitnehmer des Auftraggebers zu sein.

Welche Einkünfte als freier Mitarbeiter?

Ein freier Mitarbeiter erzielt im Regelfall Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Er ermittelt seinen Gewinn durch die Einnahmen-/Überschussrechnung, wobei er Aufwendungen, die mit seiner Tätigkeit im Zusammenhang stehen, als Betriebsausgaben geltend machen kann. Zudem steht es ihm frei, zur Umsatzsteuer zu optieren.

Wie versichere ich mich als freier Mitarbeiter?

Freie Mitarbeiter sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht versicherungspflichtig. Sie haben allerdings die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag zu stellen und sich über die Berufsgenossenschaft freiwillig versichern zu lassen. Der Jahresarbeitsverdienst ist maßgeblich für die Höhe der Beiträge.

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